Hallo ihr Lieben,
habe mal ein paar Fragen an die rechtlich bewanderten Raben. Hier kurz ein paar Hintergrundinfos:
Arbeitsverbot von 07/11-03/12
Elternzeit (incl. Mutterschutz) von 03/12 - 03/14 für leiblichen Sohn ab 04/14 für Pflegekind bis 04/17
Momentan arbeite ich selbständig seit 01/14 als Trageberaterin.
Ich habe das Angebot eine Fobi zur Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu machen und dann freiberuflich bei freier Zeiteinteilung zu arbeiten.
Hier mein Dilemma:
Ich könnte in meinem Job nur mit mind. 27 Std. zurückkehren (öffentlicher Dienst). Das geht evtl. in fernen Zukunft mit den 2 Jungs, aber nur wenn ich dann nebenher nix mehr mache, also meine Trageberatung aufgebe und nicht freiberuflich arbeite. Daher überlege ich momentan ernsthaft meinen unbefristeten Vertrag beim Bezirk zu kündigen ... Denn ich möchte viel lieber selbständig arbeiten, freie Zeiteinteilung ist mit den Kids auch nicht von Nachteil...
Hier meine Fragen:
Wenn ich jetzt kündige steht mir dann vorerst Arbeitslosengeld zu? Also bin ich dann sogar besser dran als jetzt in Elternzeit mit 0 Euro?
Gibt es eine Möglichkeit die Selbständigkeit gefördert zu bekommen, auch wenn ich schon damit angefangen habe? Evtl. für meine Arbeit als Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin?
Wer hat hier Erfahrung, Wissen oder kann mir sagen, wen ich da am besten frage?