Wichtig ist, dass du nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen musst, sondern selbst einen wählen kannst.
Das finde ich - leider aus schlechter Erfahrung heraus - total wichtig. Wir hatten auch mal einen Fall, dass eine Frau unser Auto in unserer Abwesenheit auf dem Parkplatz angefahren hat und sogar selbst einen Zettel hinterlassen hat. Ich sprach sie dann am nächsten Tag, und das wirkte relativ solide, wenn ich es auch komisch fand, dass sie die Fahrzeugpapiere nicht dabei hatte, obwohl sie damit rechnen musste, dass ich an dem Tag komme.
Und dann hat sie sich gar nicht mehr gemeldet, so dass ich über den Zentralruf der Autoversicherer gehen musste. Sie hat denen eine Räuberpistole aufgetischt, dass sie ja nur gedacht hatte, dass sie in mein Auto gefahren sei, weil bei ihr ein Reifen geplatzt war, usw. Die Menschen von ihrer Versicherung, mit denen ich telefonierte, klangen total nett und verständnisvoll, so dass ich mir nichts dabei dachte, dass sie einen Gutachter beauftragen wollten.
Das Gutachten des unabhängigen (!) Gutachters lautete dann, dass sie nicht die Unfallverursacherin sein könne, denn obwohl ihr Fahrzeug grüne Lackspuren in der richtigen Höhe an der Stoßstange hatte, würde das ja nicht zur Fahrtrichtung passen, die die Unfallverursacherin (!) beschrieben hat.
Ich hätte kotzen können.
Die Polizei machte mir wenig Hoffnung, dass eine Anzeige zu meinen Gunsten ausgehen würde, denn Richter*innen würden sich gerne auf Gutachten stützen. Ein Lackgutachten hätte vielleicht helfen können, aber so etwas kostet wohl mehr als die Schadenssumme - und ich wusste ja noch nicht mal, ob die Unfallverursacherin nicht inzwischen die Stoßstange hat ersetzen lassen.
Also: Niemals eine*n Gutachter*in von der Gegenseite nehmen ...