Elternzeit- bzw. Wiedereinstiegsproblem

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo,

    ich bin momentan in Elternzeit (Trüffelchen, geboren 10/2013). Bei meinem Arbeitgeber habe ich einen Arbeitsvertrag über 20 h/Woche, verteilt auf 3 bzw. 2,5 Tage. Elternzeit habe ich beantragt für erst mal 2 Jahre bis 10/2015, wobei ich in den Antrag reinschrieb, dass ich ab 04/2015 mit 15 h/Woche als Teilzeit in Elternzeit wieder anzufangen. 15 h sind ja vom Elternzeitgesetz her minimal vorgesehen.

    Meine Elternzeit wurde mir genehmigt,zu meinem Wunsch nach Wiedereinstieg ab April wurde geschrieben, dass darüber zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden könne und DANN gesehen werden müsse, ob betriebliche Gründe dagegen sprechen. Laut google ist das relativ gängig, so ne Wischi-Waschi-Aussage.

    Nun habe ich letzte Woche mal meine Kollegen besucht, und meine Elternzeitvertretung kennengelernt. Eine ganz liebe, nette kinderlose Frau, die für ihre 2,5 Arbetstage ca. 50 km pendelt über eine sehr zeitintensive Strecke (das ist noch wichtig, siehe unten). Wir haben etwas geplaudert, und dabei stellte sich raus, dass ihr Vertrag bis Oktober 2015 geht. Sie wurde im März 2014 eingestellt, also lange, lange nachdem ich geschrieben hatte, dass ich im April 2015 wieder anfangen will.

    Ich frage mich nun, wie das gehen soll. Meines Wissens müssen DRINGENDE betriebliche Gründe dagegen sprechen, wenn die nicht wollen, dass ich wiederkomme. Wenn ich nun 7 Wochen vor dem 1. April meinen Rückkehrwunsch mit 15 h/Woche mitteile, was kann dann passieren?

    1. Sie sagen mir, dass dringende betriebliche Gründe dagegen sprächen, und ich darf erst im Oktober wiedereinsteigen? (welche gründe?)

    2. Sie sagen mir, dass ich gerne mit 15 h/Woche wieder anfangen kann - da aber meine Stelle in KA besetzt ist (und die Dame ja dann auch "drin ist" im Geschäft), kann ich nicht in KA anfangen, sondern müsste nach Stuttgart pendeln - das wiederum kann ich nicht. Das funktioniert nicht mit der momentanen hiesigen Verkehrssituation und den Betreuungszeiten vom Trüffelchen.

    3. Sie lassen mich in KA anfangen, und meine Kollegin/Elternzeitvertreterin müsste nach Stuttgart pendeln - was für sie bedeuten würde, nun 130 km zu pendeln statt 50. Über eine Staustrecke von Anfang bis Ende.


    Also, mein Problem ist: Ich will mich drauf einstellen, was ich jetzt für Möglichkeiten hab. Finanziell muss ich wieder ran, locker-flockig zu Hause bleiben geht nicht. Ist es MEIN Problem, wenn die jemanden bis OKTOBER einstellen für KA, obwohl ich geschrieben habe, dass ich im April wiederkommen möchte (immerhin mit 15 von 20 h, mir war es eben wichtig, dass ich mich weiterhin in Elternzeit befinde - sobald ich wieder 20 h arbeite, falle ich aus der Elternzeitregelung raus). Wenn es MEIN Problem ist, was mach ich dann jetzt?

    Der Betriebsrat wusste übrigens NICHTS davon, dass ich geschrieben hatte, dass ich im April wiederkommen möchte. Meine Betriebsrätin war ganz entsetzt, sie sagte, beim Antrag für die Genehmigung der Einstellung hätte nur gestanden, dass ich EZ bis Oktober beantragt hab, nix über meinen TZ-Wunsch.

    In meinem Arbeitsvertrag steht zwar drin, dass mein Arbeitsort Karlsruhe ist, dass es aber bei dringenden betrieblichen Gründe auch möglich ist, woanders (=Stuttgart) eingesetzt zu werden.

    Und nein, es ist absolut nicht möglich, dass wir BEIDE in KA arbeiten, weil wir dort nämlich ein massives Platzproblem haben, und die 2 Tage, wo mein/unser Büro nicht von mir/uns besetzt ist, das Büro von anderen genutzt wird (die btw mehr Geld reinbringen ;) ).

    Habt ihr eine Idee, wer da den Fehler gemacht hat (hab ICH einen Fehler gemacht?), und wie man das Problem nun löst?

  • Warum fällst du aus der Elternzeit raus, wenn du 20h arbeitest? Während der Elternzeit sind doch sogar bis zu 30h erlaubt. (Ich hatte beim ersten Kind während der Elternzeit zwei Verträge - einen, der ruhte, weil ich in Elternzeit war und einen für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit.)

    Ich habe das gleiche Problem durch - mir blieben damals 2 Möglichkeiten: Der Gang mit einem neu gegründeten (=unerfahrenen) Betriebsrat vors Arbeitsgericht um meinen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit durchzusetzen oder daheim bleiben. Meine Firma wurde zu dem Zeitpunkt von einem Konzern gekauft und es wurden gerade 180 Leute entlassen... (Nein, nicht entlassen, es wurde allen ein Arbeitsplatz am Konzernstandort, 350 km entfernt, angeboten). Ich befürchtete nach der Elternzeit entlassen zu werden wenn ich "aufmucke" und bin daheim geblieben. Finanziell hat uns das sehr weh getan, aber unter diesen Umständen würde ich wieder so entscheiden.

    Ich würde mit dem Schreiben, das du an die Firma geschickt hast mal zum Betriebsrat gehen und mal fragen, wie die das sehen. Wenn die Geschäftsleitung den Betriebsrat einen Teil deines Briefes unterschlagen hat, ist da vielleicht auch mal ein deutliches Wort nötig, das dir auch helfen könnte...

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    Einmal editiert, zuletzt von igel (1. Juni 2014 um 09:53)

  • Hallo Trüffel,
    letzten Endes sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel. Du hast alles schon gemacht. Alle erforderlichen Anträge gestellt und sogar den BR informiert.
    Sollte dir dein AG eine Absage aus betrieblichen Gründen erteilen, dann kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Lass dich vom Arbeitsamt beraten oder auch bei der Arbeitsrechtshotline vom Bundesministerium.

  • Zitat

    Warum fällst du aus der Elternzeit raus, wenn du 20h arbeitest? Während der Elternzeit sind doch sogar bis zu 30h erlaubt. (Ich hatte beim ersten Kind während der Elternzeit zwei Verträge - einen, der ruhte, weil ich in Elternzeit war und einen für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit.)

    Hier möchte ich mich mal anschließen. Wenn du schon vorher Teilzeit gearbeitet hast, kannst du auch während der Elternzeit mit deiner normalen Stundenzahl wieder einsteigen, ohne reduzieren zu müssen. Ich habe damals meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich dann und dann im Rahmen der Elternzeit wiederkomme zu meinem vereinbarten Stundensatz oder so ähnlich.

    Zitat

    Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
    Quelle: http://www.mittelstand-und-familie.de/elternzeit-rue…-recht-steuern/

    Solltest du trotzdem eine Absage bekommen, könntest du ja auch bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten, würdest du da was finden?

  • Achso, mir wurde gesagt, dass ich nicht mehr in Elternzeit sei, wenn ich meinen Arbeitsvertrag "voll" erfülle. Damit seien auch Kündigungsschutz etc. weg.

    Dazu kommt natürlich, dass ich diese 15 h auf 3 Tage verteilen wollte (also 3 mal 5 h), und damit keine GANZtage mehr hätte, was ich nett gefunden hätte fürs Trüffelchen.

    Wenn ich eine Absage bekomme, dann könnte ich zwar bei einem anderen AG arbeiten, aber einen Job zu finden dürfte mit meinem Beruf mit meinen örtlich doch recht engen Grenzen und eben mit definitivem teilzeitwunsch sehr, sehr, sehr schwer werden.

    Oh man.

  • Achso, mir wurde gesagt, dass ich nicht mehr in Elternzeit sei, wenn ich meinen Arbeitsvertrag "voll" erfülle. Damit seien auch Kündigungsschutz etc. weg.


    In dem Punkt reicht es ja dem AG zu widersprechen, wenn die Kündigung während der Elternzeit tatsächlich kommt. Wenn du in der Richtung nichts befürchtest, könntest du das ja auch einfach so stehen lassen und diesen Nebenkriegsschauplatz erstmal nicht bedienen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • grundsätzlich kannst Du Dich erstmal doof stellen à la "wie ich bereits in meinem Schreiben vom mitgeteilt hatte, beabsichtige ich, ab soundsovielten meine Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit mit einem Umfang von XX Stundne wöchentlich wieder aufzunehmen. Gewünschte Lage der ARbeitszeit: folgende Tage, folgende zeiten, soundsoviel Stunden.

    Und dann abwarten, was der AG macht. Falls Du gewerkschaftlich organisiert bist (ist in solchen Fällen immer extrem hilfreich), könntest Du Dich dort beraten lassen. Dann bist Du nicht darauf angewiesen, dass Euer Betriebsrat sich da gut auskennt, die Gewerkschaften haben in der Regel eingene Rechtsanwälte, mit denen sie kooperieren, der Arbeitsrechtsschutz ist im Beitrag enthalten.

  • Ich würde zun Anwalt gehen und mich dort über meine nächsten Schritte informieren.

    Als ich meinem Arbeitgeber in anwaltsdeutsch schrieb, war dermploetlich ganz handzahm. Zuvor keine oder neg Reaktion.

    Grüße von Claraluna

    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • hmmm ich weiss nicht genau wie das rechtlich ist, ich hatte zu Anfang einen Vertrag über 40 Stunden der dann in der ersten Elternzeit mittels eines Zusatzvertrags auf 20 Stunden geändert wurde. Dann in der nächsten Elternzeit habe ich sogar auf 25h erhöht! um nun nach der Elternzeit wieder auf 20h zu reduzieren... (hat andere Gründe..).
    meine Info ist auch dass im Gesetz steht dass 30h in der Elternzeit max erlaubt sind.. aber nichts dazu dass man den Arbeitsvertrag nicht zu 100% erfüllen dürfte...

    -----------------------------------------------

    Wunder 1: 07

    Wunder2: 11