Hallo!
Wer von Euch ist schulpolitisch versiert und kann mir eventuell weiterhelfen?
Es geht um den Profilunterricht an Gymnasien in Sachsen bzw. vielleicht bezieht sich das auch auf andere Bundesländer?
Ist der Profilunterricht/ Vertiefungsunterricht abhängig von der Schüleranzahl bzw. die Anzahl der Profile an die Anzahl der Schüler gekoppelt? Natürlich geht es hier nicht um zweizügige Gymnasien sondern um fünf-sechs-zügige mit entsprechender Schülerschaft.
Und: wer entscheidet darüber, ob ein weiteres Profil eingerichtet werden kann? Die Schulkonferenz, Schulleiter, Regionalschulamt? Im Netz finde ich dazu leider nichts was mir weiterhelfen kann.
Über Antworten/ Ideen wäre ich sehr dankbar!