Nun, man muss halt bereits im Krankengeldbezug sein, das ist man auch wenn man wegen der selben oder zusammenhängender Diagnose unterbrochen 6 Wochen AU war.
Soweit ich weiß kann man halt nicht aus dem Stand ins Krankengeld, sondern es gilt zuerst die Lohnfortzahlung. Während einer Wiedereingliederung bezieht man Krankengeld, wenn man nicht gerade Beamtin ist.
Bist Du Dir sicher, dass man im Krankengeldbezug sein muss? Ich kenne durchaus Fälle, bei denen eine WE schon nach 4 Wochen AU nach z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen möglich war.
Ah ok, die Situation hatte ich noch nie. Hängt vermutlich davon ab ob der AG einwilligt, denn der AN bekommt ja noch sein volles Gehalt.
Ja, so kenne ich das, AG muss Einwilligung geben, aber das muss er bei WE ja immer.
Vielleicht wäre es für Dich Gwynnia eine Option, mit dem Betriebarzt zu besprechen, ob wegen der vorausgegangenen Erkrankungen eine Wiedereingliederung eine Option wäre.
Wieviel AU Tage hast Du denn in den letzten 12 Monaten? Wenn es über 42 sind, wäre auch BEM eine Möglichkeit mal alles mit dem AG am besten gemeinsam mit dem Betriebarzt zu besprechen.