Für kurzen Zeitaum Arbeitsstunden stark reduzieren? Auswirkungen auf Urlaubsanspruch?

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  • Liebe Raben,


    ich bin seit Monaten beruflich und privat stark überlastet und schlittere von einer Erkrankung in die nächste. Eine Lösung muss her.

    Ich arbeite aktuell 20 Stunden auf 4 Tage verteilt. Es würde mur wahnsinnig helfen, wenn ich für einen kurzen Zeitraum stark reduzieren könnte: ein paar Wochen lang 10 Stunden auf 2 Tage, dann ein paar Wochen 15 Stunden auf 3 Tage, dann wieder 20 Stunden auf 4 Tage. Leider gibt es ja in Deutschland keine Teilkrankschreibung...


    Wenn ich das so durchdenke, frage ich mich nur, wie in einem solchen Fall der Urlaub geregelt wäre. Ich hätte ja jeweils einen unterschiedlichen, reduzierten Urlaubsanspruch.

    Weiß jemand von euch etwas dazu und auch, ob so eine Reduzierung überhaupt möglich ist?

    Eine längere Krankschreibung oder Reha kommt im Moment nicht in Frage.


    Liebe Grüße

    Gwynnia

  • So eine Art Wiedereingliederung wie es dir vorschwebt gibt es nur nach längerer Krankschreibung.

    Ohne die wäre das ja nur mit einer Vertragsänderung möglich, die du mit dem Ag aushandeln müsstest. Wenn er zustimmt und so einfach auf dich verzichten kann. Und du auf dein Gehalt.

  • Ist das so, dass es in Deutschland keine Teil-Krankschreibung gibt? Also entweder 100% Arbeitsunfähig oder voll Arbeitsfähig?


    Dein Vertrag müsste entsprechend angepasst werden, bei jeder Reduktion oder Pensenerhöhung, der Ferienanspruch entsprechend halt auch. Das sollte keine so grosse Hexerei sein. Grundsätzlich wird der Jahresurlaub immer auf ein Jahr hochgerechnet respektive dann halt auch wieder runtergerechnet.

    Evt. besteht auch die Möglichkeit auf "unbezahlt", also deine nicht geleisteten Stunden werden dir vom Salär Ende Monat abgezogen?

    Ich denke der beste Weg wäre, mit deinem AG nach einer Möglichkeit zu suchen.

  • Wiedereingliederung setzt zumindest im ÖD keine langfristige krankschreibung voraus, sondern eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den letzten 12 Monaten. Ich meine es sind 30, bin aber nicht ganz sicher. Ich durfte davon aus ähnlichen Gründen schon profitieren. Die 12 Monate gehen quasi rückblickend los, also wenn ich von heute rückwärts betrachtet mehr als (ich meine) 30 Kranktage aus welchen Gründen auch immer hatte (muss auch nicht immer der gleiche Grund sein), dann steht einem Wiedereingliederung zu.


    Frag doch bei deinem Betriebsrat, ob es so etwas in deinem Unternehmen auch gibt.

  • Ist das so, dass es in Deutschland keine Teil-Krankschreibung gibt? Also entweder 100% Arbeitsunfähig oder voll Arbeitsfähig?

    Ja das ist leider so, das habe ich auch vor wenigen Monaten erst kapiert. In NL kann man problemlos teilzeit krank sein. Also besser gesagt noch teilzeit erwerbsfähig. Mit meinem gebrochenen Fuß vor fünf Jahren konnte ich zB nicht unterrichten, aber problemlos im Homeoffice Klausuren korrigieren oder Abschlussarbeiten betreuen. In D hätten das dann offenbar KollegInnen übernehmen müssen #gruebel


    Gwynnia Ich denke in dem Modell was dir vorschwebt hättest du dann in den ersten Wochen die Hälfte deines jetzigen Urlaubsanspruches und in den folgenden Wochen dreiviertel davon. Ich wünsche dir dass dein AG entgegenkommen kann, es klingt dringend.

  • Evt. besteht auch die Möglichkeit auf "unbezahlt", also deine nicht geleisteten Stunden werden dir vom Salär Ende Monat abgezogen?

    Ich denke der beste Weg wäre, mit deinem AG nach einer Möglichkeit zu suchen.

    Das könnte auch eine Idee sein, danke!


    Ich habe Ende nächster Woche ein Personalgespräch, da würde ich das alles gern ansprechen.


    Magorma ich bin nicht im ÖD. Ich hatte letztes Jahr weit über 30 Kranktage, bei einer Viertagewoche. Ich schäme mich auch so dafür #crying . Betriebsrat haben wir nicht.


    Danke euch allen fürs mitdenken.

  • Ich musste wg. LongCovid auch meine Arbeitszeiten reduzieren.

    Zunächst habe ich einen riesigen Berg Überstunden abgebaut, also neuen Dienstplan vom Chef dafür bekommen. Das halbe Jahr reichte leider nicht, also habe ich eine befristete (!) Vertragsänderung auf die reduzierten Stunden mit ihm vereinbart.


    Vermutlich wird Dein Chef sich nicht auf ein Arbeitszeitkonto einlassen, bei dem Du erstmal weniger arbeitest, und später die Zeiten wieder rein holst, weil Du die Kranktage im letzten Jahr hattest.


    Aber einen befristet reduzierten Vertrag könntest Du vermutlich aushandeln.


    Urlaub wird immer tageweise berechnet. Wenn Du tarifgebunden bist, sind es bei Vollzeit z.B. 30 Tage bei einer 6 Tage Woche. Man kann es dann auf die Arbeitstage umrechnen, wenn Du z.B. nur an 3 Wochentagen arbeitest, wären es 15 Tage. Letztendlich ist es egal, weil der Urlaub vorzugsweise wochenweise genommen werden soll (-> Erholungszweck) und am Ende immer 5 Wochen raus kommen (bei meinem traurigen Beispiel, wir arbeiten so... immerhin gibts irgendwann noch ein paar Seniorentage obendrauf).

  • Vermutlich wird Dein Chef sich nicht auf ein Arbeitszeitkonto einlassen, bei dem Du erstmal weniger arbeitest, und später die Zeiten wieder rein holst, weil Du die Kranktage im letzten Jahr hattest.


    Aber einen befristet reduzierten Vertrag könntest Du vermutlich aushandeln.

    Ein Arbeitszeitkonto mit Nacharbeiten der Zeiten würde ich nicht wollen, das erhöht so den Druck für die Zeit danach.


    Ich möchte deshalb keine Krankschreibung oder Reha, weil ich Angst hätte, kurze Zeit danach wieder an demselben Punkt zu sein wie jetzt. Ich habe eher den Wunsch, im Alltag Dinge so zu verändern, dass es mir besser geht. Aber ich kann keine Garantie geben, dass irgendwas davon hilft. Vielleicht ist mein Immunsystem einfach so schlecht, dass das jetzt meine Realität ist und bleibt. Aber ich muss es versuchen und eine zeitweise Vertragsänderung scheint mir für mich UND die Arbeit am Sinnvollsten zu sein.

  • Man kann definitiv mit befristeten Zusatzvereinbarungen die Stundenanzahl ändern, ich hab das wegen den Kindern gemacht. Was schwieriger ist weil Aufwand ist der Wechsel von einem Modell (4-Tage-Woche) in ein anderes (2-Tage-Woche). Es ist ziemlich knifflig, die Urlaubstage korrekt umzurechnen (nicht die neuen, aber die vom bereits vergangenen Monat). Meiner Firma ist es am liebsten wenn man das nicht während des laufenden Jahres macht solange man noch viel Urlaub des betreffenden Jahres hat. Aber möglich ist es natürlich trotzdem.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Gwynifer warum müssen die vom vergangenen Monat umgerechnet werden? Oder meinst du, wenn schon Urlaub genommen wurde? Ich habe meinen Jahresurlaub für dieses Jahr noch nicht angerührt, das sollte also simpel sein #freu

  • Wiedereingliederung setzt zumindest im ÖD keine langfristige krankschreibung voraus, sondern eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den letzten 12 Monaten. Ich meine es sind 30, bin aber nicht ganz sicher. Ich durfte davon aus ähnlichen Gründen schon profitieren. Die 12 Monate gehen quasi rückblickend los, also wenn ich von heute rückwärts betrachtet mehr als (ich meine) 30 Kranktage aus welchen Gründen auch immer hatte (muss auch nicht immer der gleiche Grund sein), dann steht einem Wiedereingliederung zu.


    Frag doch bei deinem Betriebsrat, ob es so etwas in deinem Unternehmen auch gibt.

    Nun, man muss halt bereits im Krankengeldbezug sein, das ist man auch wenn man wegen der selben oder zusammenhängender Diagnose unterbrochen 6 Wochen AU war.

    Soweit ich weiß kann man halt nicht aus dem Stand ins Krankengeld, sondern es gilt zuerst die Lohnfortzahlung. Während einer Wiedereingliederung bezieht man Krankengeld, wenn man nicht gerade Beamtin ist.

  • Man kann definitiv mit befristeten Zusatzvereinbarungen die Stundenanzahl ändern, ich hab das wegen den Kindern gemacht. Was schwieriger ist weil Aufwand ist der Wechsel von einem Modell (4-Tage-Woche) in ein anderes (2-Tage-Woche). Es ist ziemlich knifflig, die Urlaubstage korrekt umzurechnen (nicht die neuen, aber die vom bereits vergangenen Monat). Meiner Firma ist es am liebsten wenn man das nicht während des laufenden Jahres macht solange man noch viel Urlaub des betreffenden Jahres hat. Aber möglich ist es natürlich trotzdem.

    Ich wüsste nicht, was daran so schwer ist. Ferien sind ja immer aufgrund der Anstellungsprozente berechnet. Die können auf den Tag genau ausgerechnet und angepasst werden, auch rückwirkend.

    Urlaub zuerst aufbrauchen finde ich keine so gute Idee, der fehlt dann nämlich für das restliche Jahr respektive es wurde dann, falls darauf eine Pensenreduktion folgt, evt. sogar zu viel bezogen im laufenden Jahr.

  • Gwynifer warum müssen die vom vergangenen Monat umgerechnet werden? Oder meinst du, wenn schon Urlaub genommen wurde? Ich habe meinen Jahresurlaub für dieses Jahr noch nicht angerührt, das sollte also simpel sein #freu

    bei der Umrechnung des Urlaubsanspruchs der noch gesamt vorhanden ist muss bei der Umrechnung aufgepasst werden. Hab das Gleiche gerade durch mit meiner Personalabteilung, ich möchte zu Mai wechseln von 20h (an 4 Tagen) auf 30 Stunden an 5 Tagen wechseln und werde nun doch 28 Stunden an 4 Tagen machen, so ist es deutlich einfacher.. nur bringt Dir das nichts...

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Wiedereingliederung setzt zumindest im ÖD keine langfristige krankschreibung voraus, sondern eine gewisse Anzahl an Kranktagen in den letzten 12 Monaten. Ich meine es sind 30, bin aber nicht ganz sicher. Ich durfte davon aus ähnlichen Gründen schon profitieren. Die 12 Monate gehen quasi rückblickend los, also wenn ich von heute rückwärts betrachtet mehr als (ich meine) 30 Kranktage aus welchen Gründen auch immer hatte (muss auch nicht immer der gleiche Grund sein), dann steht einem Wiedereingliederung zu.


    Frag doch bei deinem Betriebsrat, ob es so etwas in deinem Unternehmen auch gibt.

    Nun, man muss halt bereits im Krankengeldbezug sein, das ist man auch wenn man wegen der selben oder zusammenhängender Diagnose unterbrochen 6 Wochen AU war.

    Soweit ich weiß kann man halt nicht aus dem Stand ins Krankengeld, sondern es gilt zuerst die Lohnfortzahlung. Während einer Wiedereingliederung bezieht man Krankengeld, wenn man nicht gerade Beamtin ist.

    Bist Du Dir sicher, dass man im Krankengeldbezug sein muss? Ich kenne durchaus Fälle, bei denen eine WE schon nach 4 Wochen AU nach z.B. Muskel-Skelletalerkrankungen möglich war.

  • Ist das so, dass es in Deutschland keine Teil-Krankschreibung gibt? Also entweder 100% Arbeitsunfähig oder voll Arbeitsfähig?

    Ja das ist leider so, das habe ich auch vor wenigen Monaten erst kapiert. In NL kann man problemlos teilzeit krank sein. Also besser gesagt noch teilzeit erwerbsfähig. Mit meinem gebrochenen Fuß vor fünf Jahren konnte ich zB nicht unterrichten, aber problemlos im Homeoffice Klausuren korrigieren oder Abschlussarbeiten betreuen. In D hätten das dann offenbar KollegInnen übernehmen müssen #gruebel

    Das finde ich ja mal krass #blink Da gehen ja total viele Personal-Ressourcen (und Geld) verloren für nichts. Würde mich als Arbeitgeberin ziemlich ärgern.

    In der Schweiz ist die Krankschreibung an keine Prozente gebunden, kann auch mal nur eine 20% Krankschreibung sein.

  • Man kann definitiv mit befristeten Zusatzvereinbarungen die Stundenanzahl ändern, ich hab das wegen den Kindern gemacht. Was schwieriger ist weil Aufwand ist der Wechsel von einem Modell (4-Tage-Woche) in ein anderes (2-Tage-Woche). Es ist ziemlich knifflig, die Urlaubstage korrekt umzurechnen (nicht die neuen, aber die vom bereits vergangenen Monat). Meiner Firma ist es am liebsten wenn man das nicht während des laufenden Jahres macht solange man noch viel Urlaub des betreffenden Jahres hat. Aber möglich ist es natürlich trotzdem.

    Ich wüsste nicht, was daran so schwer ist. Ferien sind ja immer aufgrund der Anstellungsprozente berechnet. Die können auf den Tag genau ausgerechnet und angepasst werden, auch rückwirkend.

    Urlaub zuerst aufbrauchen finde ich keine so gute Idee, der fehlt dann nämlich für das restliche Jahr respektive es wurde dann, falls darauf eine Pensenreduktion folgt, evt. sogar zu viel bezogen im laufenden Jahr.

    ich sag nicht, dass es nicht geht. Nur, dass MEINE Personalabteilung das nicht gern macht weil kompliziert. Dass man den gesamten Jahresurlaub im April im Normalfall nicht genommen haben kann ist schon klar und sagt auch niemand ;)

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    Wunder 1: 07


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  • neela ,ich weiß nicht, ob es dazu unterschiedliche Regelungen gibt, aber ich kenne es nur so, dass die Urlaubstage anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet werden, nicht nach der prozentualen Stundenzahl. Ich habe im Moment 24 Tage Urlaub bei 4 Arbeitstagen. Würde ich 5 Tage pro Woche arbeiten, hätte ich den vollen Urlaubsanspruch. Unabhängig von meiner Stundenzahl.

  • Das finde ich ja mal krass #blink Da gehen ja total viele Personal-Ressourcen (und Geld) verloren für nichts. Würde mich als Arbeitgeberin ziemlich ärgern.

    Und ja, das sehe ich auch so, und es ist ja fr beide Seiten ärgerlich.

  • Ah ok, die Situation hatte ich noch nie. Hängt vermutlich davon ab ob der AG einwilligt, denn der AN bekommt ja noch sein volles Gehalt.