Freiberufler, Ehegattensplitting und Freibeträge?

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  • #kreischen

    Ich bräuchte mal einige Expertinnen auf dem Gebiet Steuern/freiberuflich.

    Ich bin jetzt nicht mehr Studentin und plane (also mache ich eigentlich schon) nebenberuflich als Freiberuflerin tätig zu sein.
    Meine Arbeitszeit liegt bei ca 15 Std/Woche (mit KK bereits geklärt, dass das die Grenze ist, um nebenberuflich und damit niedriger freiwillig versichert zu sein).

    Kopfzerbrechen macht mir jetzt aber die Steuer.
    Ich weiß als Freiberuflerin natürlich nicht, was ich genau verdiene (schwankt pro Monat), für die KK darf ich aber irgendeinen krummen Betrag bei 9000 Eur/Jahr nicht überschreiten, sonst werde ich hochgestuft.

    Mein Mann ist angestellt und verdient sehr gut, wir haben Ehegattensplitting. er Steuerklasse 3, ich 5. D.h. doch eigentlich, er hat beide Freibeträge "absorbiert" und ich muss ab 1. Euro Steuern zahlen, oder verstehe ich das falsch? Gibt es bei Freiberuflern eine Geringfügigkeitsgrenze? Ich schätze, dass meine monatlichen Einkünfte (erstmal) bei ca 700 Euro liegen.

    Mache ich da einen Denkfehler? Ich müsste doch (theoretisch) quartalsmäßige Abschläge zahlen, oder? Kennt sich eine von euch da aus, ob und inwiefern das bei Ehe+Splitting überhaupt gilt?

    #hilfe

  • Unserer Erfahrung nach kannst und brauchst Du da erst mal gar nichts groß machen (außer schon mal beim Finanzamt "anmelden"); das Finanzamt wird schon auf dich zukommen, fürchte ich ;) .
    Spätestens nach eurer nächsten STeuererklärung wird das Finanzamt sich wohl quartalsmäßige Abschläge überlegen. Wer welche Steuerklasse hat ist dabei im Grunde egal, die Summe der STeuern am Jahresende ist immer die Gleiche, (du darfst nur nicht den "Fehler" machen, die quartalsmäßigen Abschläge gedanklich allein von deinem Gewinn abzuziehen, sonst hast Du das Gefühl, das nichts mehr übrig bleibt).
    Solange du noch keine festgesetzten Abschläge zahlst, müsst ihr auf jeden Fall Geld für die nachträgliche Steuer zurücklegen, um die Steuerschuld begleichen zu können (falls ihr nicht ohnehin über die nötige Liquidität verfügt). Geschätzt müsstest Du ein gutes Drittel deines Gewinns (nicht deines Umsatzes! Versicherung usw. kannst Du davon auch noch abziehen) für die Steuer zurücklegen, das hängt allerdings von eurem individuellen Steuersatz und damit vom Einkommen deines Mannes ab - falls ihr einen Steuerberater habt, kann der das auch genauer sagen.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

  • Ich musste in der Elternzeit jeden Cent meines freiberuflichen Verdienstes versteuern, zu dem hohen Satz, den wir gemeinsam haben. Spätestens ab dem zweiten Jahr wurden quartalsweise Vorauszahlungen erhoben. Von einem Freibetrag wüßte ich jetzt nichts.

  • Kris: Ich denke auch, die werden mich wohl nicht vergessen ;) Wobei ich eigentlich immer meine (zugegebenermaßen kleinen) Einkünfte angegeben habe, aber vielleicht war das bisher durch den Studentenstatus anders - denn ich musste nie was zahlen (oder sie haben es einfach meinem Mann weggenommen ^^). Weil ich mein Arbeitszimmer und ein paar andere Sachen absetzen konnte, bin ich vielleicht auch so weit runter gerutscht, dass die da nichts mehr erhoben haben. Aber Rücklagen werde ich auf jeden Fall machen - bzw. mache ich eh schon, irgendwas kann ja immer sein, und wenn es nur die Steuer ist.

    hanna: ja, irgendwie befürchte ich das auch. Ist eventuell am Anfang etwas deprimierend, wenn gefühlt/real weniger übrig bleibt als vorher im Studentenstatus, wo ich aber eigentlich viel weniger gearbeitet habe. Naja, muss ich wohl durch.

  • Junora: dein Mann kann ja auch Dinge absetzen, dein Studium war auch absetzbar, Kinderbetreuung etc., deshalb musstet ihr sicher nie was nach zahlen bisher.
    Arbeitszimmer, Kinderbetreuung etc. kannst du ja weiter geltend machen. Aber ein gutes Drittel würde ich trotzdem vorsichtshalber gedanklich abziehen (bzw. falls dein Mann sehr, sehr gut verdient, also z.b sechsstellig im Jahr, eher 40 Prozent). Wenn es dann weniger ist, kannst du dich freuen! Das "Steuerproblem" hättest du aber auch als Angestellte, es sei denn, du machst nur einen 450-Eurojob.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)