Dringend Denkhilfe benötigt-Elternzeit

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  • Hi zusammen!
    Aktuell befinde ich mich in EZ ( seit Aug 2009). Ich habe mein letztes Jahr EZ eingereicht( Kinder 8/09 und 8/11).
    Jetzt kam ein schrieb vom Ag, dass er mich ab 1.8. benötigt und der EZ wiederspricht, da im Aug 15 eine weitere EZ endet und er mir dann keinen Arbeitsplatz garantieren kann.
    Ist das formal und juristisch in Ordnung? Darf er das? 3wochen vorher sozusagen.
    Ich könnte garnicht, da Kinderbetreuung nicht gegeben ist.
    Und eigentlich möchte ich die Stelle nicht wieder antreten, da zu weit weg und zu viele Stunden und zu viel vorgefallen.
    Kündigen möchte ich aber auch nicht.
    Ab wann darf er mich offiziell kündigen?
    Was passiert, wenn ich nun nicht zum 1.8. hingehe??
    Bitte helft mir mal denken bitte.

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    #sorry

  • Ja, darf er meines Wissens. Ich geh mal davon aus, dass das die Elternzeit vom 1. Kind ist, oder? Weil die Elternzeit vom 2. Kind endet ja nun im August. Wenn das dritte Elternzeitjahr aufgespart wird und NICHT im 3. Lebensjahr genommen wird, ist das zustimmungspflichtig, bzw. eben ist eine Ablehnung möglich, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen (keine dringenden betrieblichen Gründe).


    Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, es sei anders, wenn man von vornherein 3 Jahre beantragt hatte, diese genehmigt wurden, und die Elternzeit dann für das 2. Kind unterbrochen wurde. Dennd ann sind die 3 Jahre ja quasi schon mal genehmigt worden, und man hängt nur den Rest an. Aber wie das nun genau ist, weiß ich DA nun auch nicht, und finde auf die Schnelle auch keinen Link.

  • Ich hab bei Kind 1 erst 1jahr genommen und dann 2jahre. In der zeit kam kind2. Als sie 1jahr alt war, hab ich ihre EZ für 2jahre genommen. Nun wäre das letzte Jahr dran.

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    #sorry

  • So wie ich das sehe:


    Elternzeit muss man sich nach Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen. Das dritte Jahr reicht als Verlängerung zu beantragen. Wenn man anfangs nur 1 Jahr beantragt, ist das 2. Jahr eigentlich rein dem guten Willen des AG geschuldet. Wenn du also immer nur erst mal 1 Jahr genommen hast, und das 2. und 3. aufgehoben hast, hast du EIGENTLICH nur das Recht, auf das 3. Jahr zu bestehen, wenn dieses im 3. Lebensjahr genommen wird.


    Aber so ganz verstehe ich deine Rechnungen, wann du wann für welches Kind wieviel Elternzeit beantragt und genommen hast, auch nicht.

  • Du hast nicht ganz unrecht. Genehmigt wurde mir Elternzeit von 8/09 bis 8/10 und von 8/10 bis 8/11 in 8/11 kam Kind 2. also Weiter EZ 8/11 bis 8/14
    Begründet aber damit, dass von 8/11 bis 8/12 das 3. Jahr von Kind 1 ist. Das wurde vom Ag auch so genehmigt.


    Wie gesagt, ich kann den Vertrag jetzt garnicht erfüllen. Wg mangelnder Kinderbetreuung.


    Wenn ich das dem Ag jetzt so mitteile, kann er mich dann kündigen? Das wäre mir noch lieber als dass ich kündigen müsste. Für eine ordentliche Kündigung IST es eh zu knapp??

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    #sorry

  • Naja, das läuft dann darauf raus, dass er kündigt. Fristlos, weil du deinen AV nicht erfüllst. Wenn dir an deinem Job irgendwas liegt, würde ich ins Gespräch gehen, und offen sagen, dass Kinderbetreuung erst organisiert werden muss (grade im Sommer gewöhnen ja auch viele Kindergärten gar nicht ein, weil Ferien). Vielleicht lässt sich dann verhandeln, dass Arbeitsbeginn erst im oktober ist oder so.

  • Ich habe die Kinder in der Kita. Dort habe ich einen teilzeitplatz. Zu wenig um die geforderte Stundenzahl zu erfüllen. Erhöhung erst zum Sommer 2015 möglich, da kommt kind aus 2009 bereits in die Schule.
    Unfair finde ich, dass er mir keine Chance lässt, denn er hat sich ja erst vier Wochen vor Ablauf der elternzeit überhaupt gemeldet.
    Jetzt kann ich keine ferienbetreuung mehr bekommen.
    Er schreibt auch ganz offen, dass er nächstes Jahr keinen Arbeitsplatz für mich hat. Ok, aber ich kann jetzt nicht in die Bräsche springen und nächstes Jahr hat er eh keine Verwendung für mich??
    Ist das ok, wenn er mir das jetzt so sagt? Ist ja quasi ne Kündigung vor Antritt.
    Ach doof. Seit meiner Schwangerschaft ist er scheinbar angepisst und verhält sich oberar....ig
    :(

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    #sorry

  • Ich bin mir grad nicht sicher aber es kann garnicht sein, dass du das dritte Jahr von Kind 1 schon genommen hast. Denn du hast doch sicher nach der Geburt von nr.2 elterngeld bekommen. Dann war das auch von Kind 2.
    Das heißt es geht jetzt um Jahr drei von Kind eins. Wenn du sagst das du nicht genug betrezungszeit hast, wäre es nicht dann eine Möglichkeit jetzt einen Antrag auf Teilzeitarbeit in dem Jahr zu stellen? Theoretisch muss er dir danach wieder deine alte stelle zurück geben, wie er das macht ist sein und nicht dein Problem.


    Liebe grüße

    Wie ein Quadrat in einem Kreis,
    eck ich immer wieder an.....




  • Hier nochmal ein update:


    Ich habe meinem Chef dann mitgeteilt, dass ich die Stelle wieder antrete. Antwort: ihre Arbeitszeiten sind Mo-Fr 14-19 Uhr ( hier fehlt der kotzsmiley)
    Jetzt hab ich Kinderbetreuung organisiert und dann sowas. Nu is klar wie Kloßbrühe- der will mich loswerden.
    Was mach ich jetzt am geschicktesten??

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    #sorry

  • Ich würde dringend einen Anwalt bzgl. der Fristen draufgucken lassen.
    A) hast Du deinen Antrag rechtzeitig eingereicht (8 Wochen vorher, d.h. Ende Mai/Anfang Juni)?
    B) hat dein AG fristgerecht reagiert oder war er zu spät und damit ist quasi das 3. Jahr genehmigt?
    Das scheint mir DER Knackpunkt.
    Rechtlich gesehen muss der AG bei Übertragung zustimmen, nur bis zum 3. Geburtstag hat er kein Widerspruchsrecht, da teilst Du lediglich mit, dass Du Elternzeit nimmst. Danach ists eben eine Abstimmungsfrage. Aber eben auch eine Frage der eingehaltenen Fristen.
    Guck mal unten, ob in dem Link was drinsteht, beim Überfliegen hab ich nur Elternfristen gefunden, vielleicht findest du da was über Fristen seitens des AG?


    Zitat:
    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=elternzeitgesetz+fristen&source=web&cd=5&ved=0CCkQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.bmfsfj.de%2FRedaktionBMFSFJ%2FBroschuerenstelle%2FPdf-Anlagen%2FPRM-14503-Leitfaden-Elternzeit%2Cproperty%3Dpdf%2Cbereich%3Dbmfsfj%2Csprache%3Dde%2Crwb%3Dtrue.pdf&ei=IWjPU76jI-7a4QTDooCgAQ&usg=AFQjCNGeQntivYv-N1MiwRjyUB7V--OqhQ&bvm=bv.71667212,d.bGE


    Die Übertragung eines Teils der Elternzeit auf einen späteren Lebensabschnitt des Kindes muss von beiden Teilen,den Eltern wie der Arbeitgeberseite, sorgfältig umgesetzt werden und ist jedenfalls für die Eltern riskant.Vermutlich wird daher diese Möglichkeit des Gesetzes wenig genutzt werden. In jedem Fall ist aber den Eltern wie den Arbeitgebern dringend anzuraten, über eine Übertragung der Elternzeit rechtzeitig zu reden, die unterschiedlichen Bedürfnisse miteinander abzustimmen und eine etwa erzielte Einigungschriftlich festzulegen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit die Eltern in die Lage versetzen, z. B. das 1. Schuljahr ihres Kindes mit einer Arbeitsfreistellung eines oder beider Elternteile intensiver zu begleiten. Vor einer solchen Aufteilung der Elternzeit sind zwei Voraussetzungen erforderlich: ❙Zum einen muss noch Elternzeit übrig geblieben sein bis zu einer maximalen Dauer von 12 Monaten (vgl. 5.2). ❙Zum anderen bedarf die Übertragung dieser Elternzeit auf einen Zeitraum nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes der Zustimmung der Arbeitgeberseite. Da die Übertragung nur mit arbeitgeberseitiger Zustimmung erfolgen kann, bietet sich eine vertragliche Regelung der Detailsan, die auf unterschiedliche Weise erfolgen kann: ❙Möglich und sinnvoll ist vor der Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes eine grundsätzliche Einigungmit dem Unternehmen dahin gehend, dass ein bestimmter Anteil der Elternzeit übertragen wird und in welcher Zeit die übertragene Elternzeit genommen wird. Eine solche Vereinbarungbindet selbstverständlich sowohl die Eltern als auch das Unternehmen.Sie widerspricht auch nicht der auf lediglich für die ersten beiden Jahre begrenzten Bindung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG. Sie ist nämlich nur angeordnet worden für das notwendige, einseitige Verlangen der Eltern zur Inanspruchnahme von Elternzeit ab Beginn des ersten Elternzeitabschnitts, sie erfasst nicht anderweitige vertragliche Vereinbarungen zwischen Eltern und dem Unternehmen wegen der Übertragung der Elternzeit. In einem solchen Fall können beide Seiten ihre vertraglichen Erklärungen nicht einseitig widerrufen. Möglich ist allerdings im gegenseitigen Einvernehmen ein entsprechender Änderungsvertrag.
    ......
    Grundsätzlich kann derArbeitgeber oder die Arbeitgeberin frei entscheiden,obder Übertragungeines Teils der Elternzeit zugestimmt wird oder nicht. Der Gesetzgeber hat bewusst von einer weiter gehenden Bindung der Arbeitgeberseite abgesehen. Zwar ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgebernach allgemeinen Grundsätzen gehalten, die Entscheidung, ob zugestimmt wird oder nicht, in den Grenzen billigen Ermessens gem. § 315 Abs. 3 BGB zu treffen. Auch ist die Entscheidung gerichtlich für die Eltern überprüfbar. Praktisch durchsetzbar und erzwingbar dürfte die Zustimmung der Arbeitgeberseite zur Übertragung nicht sein.
    .......

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Ich glaube, bei dem Ministerium gibts auch 'ne Infostelle, wo du anrufen und fragen kannst. Mich hat mein AG damals nämlich auch gebeten, beim Amt anzurufen, meine Ideen zu schildern und zu klären, ob das okay ist. Daher würde ich mal nach'ner Telefonnummer suchen, ev. steht die auch am Ende der Broschüre?

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Ich bin mir grad nicht sicher aber es kann garnicht sein, dass du das dritte Jahr von Kind 1 schon genommen hast. Denn du hast doch sicher nach der Geburt von nr.2 elterngeld bekommen. Dann war das auch von Kind 2.


    Nicht zwingend, ich habe auch erst 3 Jahre für Kind 1 genommen, im 3. Jahr kam Kind 2, für das ich Elterngeld bekommen habe.
    Anschließend nahm ich 2 Jahre für Kind 2, dann kam eine Lücke von 2 Wochen weil ich mich bereits im Mutterschutz für Kind 3 befand, dann habe ich die 3 Jahre von Kind 3 und das Restjahr von Kind 2 genommen (ich weiss jetzt nicht mehr, ob ich erst Kind 2 "abgebaut" habe oder erst die Zeiten von Kind3 und dann das 3. Jahr von Kind 2 oder 2 Jahre Kind 3, 3.Jahr Kind 2, 3.Jahr Kind 3).

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Das mit der Telefonnummer wäre super. Wenn du sie zur Hand hast. Ich kann nämlich erst morgen Mittag die Broschüre lesen, morgens sind U Untersuchungen dran.

    Wenn Smileys fehlen, kommt's von tapatalk!
    #sorry

  • Sorry, "damals" war 2007... die Nummer hab ich sicher nicht mehr.
    Ich glaube ich hab mich mit "Ich würde mal nach'ner Nummer suchen..." doof ausgedrückt, 'tschuldigung

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • So nu is es raus.
    Hab ihn erneut kontaktiert. Sein Angebot: vier Tage die Woche, mittendrin einer frei. Bei meiner Stundenzahl plus arbeitsweg würde das Betreuung von 7 bis 15h bedeuten. Ich habe nur bezreuungszeit von 7-14h .
    Was passiert, wenn ich sage, ich kann die Stelle nicht antreten? Kündigung klar. Fristlos? Mit welchen Folgen? Was wenn ich einfach nicht zum ersten Arbeitstag erscheine? Was passiert dann?
    Ach Mensch, wie kann man als Chef so *piep* sein (und selbst noch Vater )

    Wenn Smileys fehlen, kommt's von tapatalk!
    #sorry

  • Naja, die 4 Stunden ... kann man da nicht mit ihm ins Gespräch kommen? Aus welchem Grund hast du nur eine Betreuungszeit bis 14 Uhr und kannst sie erst kommenden Sommer ändern lassen?


    Bis auf diese eine Stunde am Tag könntest du ja theoretisch, oder? Und mal ehrlich, so richtig dolle ist es ja von dir auch nicht, sich den Job warm zu halten, wenn du ihn garnicht mehr machen willst. Wie soll man als AG damit planen? Oder seh´ ich das grad ein bisschen verquer?

  • So nu is es raus.
    Hab ihn erneut kontaktiert. Sein Angebot: vier Tage die Woche, mittendrin einer frei. Bei meiner Stundenzahl plus arbeitsweg würde das Betreuung von 7 bis 15h bedeuten. Ich habe nur bezreuungszeit von 7-14h .
    Was passiert, wenn ich sage, ich kann die Stelle nicht antreten? Kündigung klar. Fristlos? Mit welchen Folgen? Was wenn ich einfach nicht zum ersten Arbeitstag erscheine? Was passiert dann?
    Ach Mensch, wie kann man als Chef so *piep* sein (und selbst noch Vater )



    Ich find das Angebot eigentlich ganz okay...und nicht als "der will mich nur loswerden". Da erleb ich in meiner Firma ganz andere Arten, wie mit Müttern umgegangen wird. (Einer quasi alleinerziehenden wird der Wunsch nach Teilzeit nur in der 80km entfernten Dependence gewährt)


    Kann denn dein Mann früh die Kinder nicht wegbringen? Dann müsstet ihr nur schauen, ob ihr die 1h (wahrscheinlich ja mit Weg 1,5h) jeden Nachmittag irgendwie mit Babysitter gedeckelt bekommt.


    Einfach zum 1.Tag nicht kommen darfst du auf keinen Fall machen. Man sieht sich immer zweimal im Leben...

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010