Wie kann ich herausfinden, ob eine Meldung im Internet wahr ist?
ZitatAlles anzeigenTagespflege: Sonderregelungen bis 2018 verlängert
16.04.2015 | 00:12 Uhr
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Verlängerung der krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Personen in der Kindertagespflege bis zum 31. Dezember 2018 verabschiedet.
„Die geplante Verlängerung der Sonderregelungen soll deutliche Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung zum Jahresende verhindern. Damit wird deutlich, dass die Bundesregierung für gute Rahmenbedingungen von Tagesmüttern und -vätern sorgt“, kommentierte Ingrid Fischbach, Staatssekretärin im Gesundheitsministerium die Entscheidung.
Mit dem Kinderförderungsgesetz von 2008 hatte der Bundestag eine bis Ende 2013 befristete Sonderregelung geschaffen, wonach die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern pauschalierend nicht als hauptberuflich selbstständige Tätigkeit angesehen wird. In der Folge konnten Tagesmütter und -väter in die beitragsfreie Familienversicherung einbezogen werden. Diese Regelung wurde bis Ende 2015 verlängert.
Quelle:http://www.derwesten.de/staedt…gert-aimp-id10569165.html
Aber das ist nur auf dieser einen Seite zu finden (und jetzt auch bei den Rabeneltern) und ich würde das gerne bestätigt haben.
Die Zeitungsredaktion habe ich angeschrieben, die Internetseite des Gesundheitsministeriums und des Bundestages durchsucht, das steht nichts dazu - was mich eher dazu bringt von einer Falschmeldung auszugehen......
mir würde bei Richtigkeit der Meldung ein Stein vom Herzen fallen, vielleicht hat jemand von euch noch eine Idee, wie man das herausfinden kann oder kann besser im Internet suchen als ich und findet was.....
LG, gaagii