Rechtliche Frage zu: Zahnarzt im Kiga - Einwilligung der Eltern

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  • Ich gebe dir auch recht, dass es in gewissen Situationen sicher anwendbar ist, ich möchte mich (gerade als Frau), aber auch darin üben, wütend sein zu dürfen. Ich habe nämlich eher die Erfahrung gemacht, dass ich mit einem Lächeln eher nicht so ernst genommen wurde, wie ich es mir gewünscht hatte. Das heißt nicht, dass ich nicht weiterhin freunldich bin und über viele Sachen auch einen Schwamm drüber mache, aber in dieser Hinsicht, wenn es darum geht, dass ohne meine Einwilligung über mein Kind verfügt wird, da kann ich dann nicht mehr lächeln.
    Dann würde ich meine eigene Situation bagatellisieren, in der Hoffnung, es möge nur kein Sturm aufkommen.
    Ich habe schon so oft Dinge nur für den lieben Frieden her gemacht, habe mich verstellt, angepasst, abgenickt und runtergeschluckt.
    Das hat mich einiges gekostet. Heute versuche ich (auch in Zusammenhang mit euren Reaktionen) die Situationen abzuwägen, von mehreren Seiten an zuschauen und dann zu entscheide, wie mein Weg aussieht, um zu mir und meiner Meinung zu stehen.
    Weißt du, wie ich das meine?


    Nordenmama, ich glaube ich kann nicht verständlich machen, was ich meine. Ich denke es ist hilfreich, wenn Du Dein Anliegen sachlich, aber freundlich vorbringst, wenn Du dann ignoriert oder abgebügelt wirst, wäre es auf jeden Fall angebracht deutlicher zu werden. Sowas würde mich auch wütend machen und das würde ich auch kommunizieren.



    Ich habe hier schon öfters gelesen, dass andere herauslesen, dass ich offensichtlich keine gute Vertrauensbasis zu den Erziehern habe.
    Ich kann es nicht genau sagen. Dafür ist meine Tochter auch immer nur ein Jahr in einer Gruppe. Man kennt sich bedingt, viele Dinge laufen einfach anders ab, als ich sie erwartet hatte (wäge auch wieder hier ab: Wer hat das Problem, ich oder das Kind?).
    Ich muss sagen, dass ich das Konzept gut finde, den Umgang mit den Kindern auch gut, Umgang mit Problemsituationen, da bin ich enttäuscht.


    Ich habe das auf jeden Fall auch so wahrgenommen, wenn Du schon voraussetzt, dass Dir diese Untersuchung aus Bequemlichkeit nicht mitgeteilt wurde. Aber vielleicht ist es ja doch ein Missverständnis, ich würde einfach fragen, wie das üblicherweise so ist und bitten, Dir immer Bescheid zu geben.



    Ich glaube ich habe, als Hochsensible, einfach ein anderes Verständnis von einem Fachpersonal und wieder sehr hohe Ansprüche und Erwartungen.
    Daraus ergeben sich natürlich viele Dinge, die mir da aufstoßen, ich aber hier in unserer näheren Umgebung keine Alternative sehe.


    Also, ich kenne den Voraussetzungen für Hochsensiblität jetzt nicht, aber einen hohen Anspruch am Betreuungspersonal finde ich vollkommen angebracht. Als Elternteil hast Du viele Wege, wie Du etwas bewegen kannst und ich bin immer dafür, das zu tun. Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

  • OK, das habe ich dann mit BW tatsächlich komplett übersehen.
    #pfeif :wacko:
    Danke für den Hinweis, dann kann ich das komplett streichen und muss nochmal neu suchen.


    Danke Ringelblümchen #herzen . Ich finde sicher einen Weg ohne drauf loszupoltern, das ist ja auch nicht meine Art.

  • Hast du das hier schon gefunden?
    Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein


    §7 Kinder- und Jugendgesundheit
    (1) Die Kreise und kreisfreien Städte schützen
    und fördern die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen; sie nehmen dazu
    insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen
    Bestimmungen wahr. Dabei führen sie die zur Früherkennung von
    Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei
    Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den
    Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote.
    Leistungen der Gesundheitshilfe (§ 8) bleiben unberührt.


    (2) Unter Berücksichtigung der Leistungspflicht
    anderer Stellen gemäß § 21
    des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stellen die Kreise und kreisfreien
    Städte
    in den dort geregelten Formen die Durchführung der Maßnahmen zur
    Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
    insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von
    Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen
    sicher
    .


    (3) Die Kreise und kreisfreien Städte erfassen
    die Ergebnisse der Untersuchungen nach Absatz 1 und 2 sowie den
    Impfstatus statistisch und werten sie aus; § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt
    entsprechend.


    (4) Schulen, Kindertagesstätten und
    Gemeinschaftseinrichtungen sowie deren Träger sind verpflichtet, bei
    Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 mitzuwirken, insbesondere die
    erforderlichen Auskünfte zu geben und Räume zur Verfügung zu stellen
    .

  • AnneL


    #applaus
    Hey, du bist ja super! Danke #herzen . Das hatte ich noch nicht gefunden.


    Lese es mir nachher mal im gesamten durch und suche nachher nochmal genau mit meinem Mann, die Gesetze durch.
    Im KigG habe ich das nämlich nicht gefunden, es soll aber ein übergeordnetes Gesetz geben, wo eben angegeben ist, das die Untersuchungen freiwillig etc sind.


    Ich bin da wirklich pingelig, weil es mich einfach nervt, wo der "Staat" sich überall einmischt und welche Daten er überall sammelt.
    Wir haben das wie gesagt nun deutlich mit der GEZ Geschichte gemerkt. Man wird mit Gesetzen überhäuft und es wird über Angst gearbeitet, aber es gibt keine rechtliche Grundlage und daher muss auch niemand GEZ zahlen.
    Deswegen werden die meisten Schreiben vom Amt auch nur noch mir i.A. unterschrieben (damit rechtsungültig), weil niemand in die private Haftung genommen werden will.
    Hier passieren Sachen, die ich mit mir einfach nicht machen will.


    Damit hast du mir schon mal sehr geholfen. Dann habe ich heute abend ja wieder was zu tun :D

  • Ich bin da wirklich pingelig, weil es mich einfach nervt, wo der "Staat" sich überall einmischt und welche Daten er überall sammelt.
    Wir haben das wie gesagt nun deutlich mit der GEZ Geschichte gemerkt. Man wird mit Gesetzen überhäuft und es wird über Angst gearbeitet, aber es gibt keine rechtliche Grundlage und daher muss auch niemand GEZ zahlen.
    Deswegen werden die meisten Schreiben vom Amt auch nur noch mir i.A. unterschrieben (damit rechtsungültig), weil niemand in die private Haftung genommen werden will.
    Hier passieren Sachen, die ich mit mir einfach nicht machen will.


    auch off topic:


    Aber weder mit der Weigerung, GEZ zu zahlen, noch mit einem "i.A." vor einer Unterschrift schützt zu deine Daten.
    Die GEZ hat deine Daten, weil du an deinem Wohnort gemeldet bist und jedes Amt genau so.


    Sorry, das klingt für mich ein bisschen verschwörungtheoretisch #schäm


    Da hätte ich bei facebook und Konsorten deutlich mehr Sorge um meine Daten...

    Das B in Pegida steht für Bildung.

  • Nein, wir haben keinen Fernseher und selbst wenn wir den hätten und bestimmte Radiosender hören würden, muss NIEMAND GEZ zahlen.
    Gutes Infos macht Inibi hierzu:
    https://www.youtube.com/watch?v=ZJnFOpdRkj8


    Es hat nichts mir Verschwörungstheorien zu tun, wenn man sich mit Gesetzen beschäftigt und sich informiert.


    Ich würde GEZ zahlen, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, die ist aber nicht gegeben.
    Ich weigere mich also nicht, ich habe um die rechtliche Grundlage gebeten, die man mir natürlich nicht nennen kann, weil es keine gibt und ich tue das auch nicht, wegen meiner Daten, sondern weil es mein Recht ist.


    #applaus

  • Und wer sagt Dir, dass Dich diese Haltung der GEZ gegenüber nicht irgendwann einholen wird?

    Sternenkind 11/2004 #kerze
    Junge 10/2010 #herz
    Junge 8/2013 #herz
    Sternenkind 9/2015 #kerze

  • Wir haben im Bekanntenkreis zwei Fälle, die sich auch geweigert haben zu zahlen. Haben sich damit auch auf der sicheren Seite gewähnt und sind beide damit aber gescheitert. Eines der Paare hat 11 Jahre nicht gezahlt und ist dann letztes Jahr dazu verdonnert worden, die 11 Jahre komplett nachzuzahlen. Das zweite Paar hatte 8 Jahre nicht gezahlt und konnte sich mit der GEZ dann noch auf einen Deal einigen, sie mussten nicht komplett zahlen. Beide haben sich da auch intensiv mit beschäftigt, waren mit einem Anwalt auch am Ende gut vertreten, aber beide sagen heute "Keine Chance, man kommt letzten Endes nicht drumherum".

    Sternenkind 11/2004 #kerze
    Junge 10/2010 #herz
    Junge 8/2013 #herz
    Sternenkind 9/2015 #kerze

  • Ergänzung: Frag mich nicht nach Gesetzestexten oder so. Ich habe das Thema mit ihnen nie weiter vertieft. Ich weiß eben nur, dass sich beide da sehr sicher waren in ihrer Haltung und damit böse auf die Sch.... gefallen sind. Ich könnte bei Gelegenheit mal nach Details fragen.

    Sternenkind 11/2004 #kerze
    Junge 10/2010 #herz
    Junge 8/2013 #herz
    Sternenkind 9/2015 #kerze

  • Oh, wei, das ist ja übel.
    Das kann natürlich immer passieren, wenn man einige Dinge nicht beachtet.
    Sich zu verweigern ist schon mal der falsche Weg. Man muss zahlungswillig sein und man muss sein nicht beantragtes Kundenkonto bei der GEZ kündigen. Alle anderen Schriebe, die dann ewig brauchen (die GEZ wird gerade überrant mit Schriftstücken), kann man dann ignorieren.
    Den Rest kann man dann mit dem Gerichtsvollzieher klären, der ohne rechtliche Grundlage keinen Handlungsspielrraum hat.
    Das neue Urteil aus Tübingen ist hier auch sehr aufschlussreich.
    Die GEZ ist keine Behörde, auch wenn sie gerne so auftritt. Das ändert schon mal die Lage, denn damit bewegen wir uns im Privatrecht.
    Der angebliche Staatsvertrag ist ungültig. 1. ist ein Vertrag kein Gesetz und 2. müssen Verträge von beiden Parteien unterzeichnet sein und 3. ist es ein Vertrag zu Lasten dritter und somit rechtsungültig.
    Mein Mann hat dazu alle Gesetztesbücher und alle dazugehörigen Gesetze zusammengefasst.
    Wie gesagt, hier findet man super Infos. Die liebe inibini hat sogar ein paar Strafanträge rausgeschickt #freu :D #super


    https://www.youtube.com/watch?v=AUq8RFtSQDU

  • Eh, Moment, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann hat der einen Titel, dann gibts keine Rechtsmittel mehr, wenn darauf keine Zahlungen folgen wird es für Euch unschön. Heißt: Eidesstattliche Versicherung, Gehaltspfändung etc pp.


    Welches Gericht in Tübingen hat da geurteilt, in welcher Instanz?

  • Wie gesagt, die beiden aus unserem Umfeld waren sich so sicher wie Du, sind keine dummen Menschen, hatten auch sämtliche Tipps und Infos befolgt usw. Sie sind heute noch ein Stück schlauer.


    Ich habe das auch nur einwerfen wollen, weil mir Deine Schilderungen das Thema bezüglich so bekannt vorkamen. Letzten Endes ist es natürlich Deine Sache.

    Sternenkind 11/2004 #kerze
    Junge 10/2010 #herz
    Junge 8/2013 #herz
    Sternenkind 9/2015 #kerze

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  • Ja, finde ich auch, sie ist Künstlerin und die Aufmachung finde ich auch ziemlich anstrengend. Dafür macht sie es verständlich für alle.
    Ich habe niemanden seine Kompetenzen abgesprochen, ich finde es ist nur ein Unterschied, ob man 8 Jahre lang die Zahlung verweigert, d.h. das ganze hat schon vor diesem sog. Staatsvertrag stattgefunden oder ob man sein Kundenkonto kündigt etc.
    Risiken gibt es immer, die sind wir aber bereit einzugehen, da wir im Recht sind und wir unsere Wahrheit leben wollen.
    Alleine hätte ich mich das sicher auch nicht getraut.


    Ringelblümchen:
    Der Gv hat eben keinen Titel, weil er den Titel nicht bekommt. Er bekommt den Auftrag Geld einzutreiben und klingelt dann an deiner Tür. Wenn er die Kontopfändung veranlasst, nehmen wir ihn dafür in die private Haftung, weil er sich damit Strafbar macht.
    Ohne rechtliche Grundlage darf er das nicht, im folgenden Video wird erklärt, wann ein Konto gepfändet werden darf und wer das überhaupt dar.
    Tübinger Urteil hänge ich mit an.
    Der GV kann ohne rechtliche Grundlage gar nichts und ohne Zwangsvollstreckung und eine Vollstreckbareausfertigung vom Richter unterschrieben schon mal gar nichts. Da darf der Herr nicht mal in eure Wohnung/Haus.


    Kontopfändung GEZ:
    https://www.youtube.com/watch?v=0JZ2NMmB4nk


    Gerichtsbeschluss Jan. 2015 Tübingerlandgericht:


    https://www.youtube.com/watch?v=-uFyxRJJsOU

  • "Wir unsere Wahrheit leben wollen"...


    Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich schlimm an. Ganz unabhängig von der GEZ. Wenn jeder all seine Handlungen so argumentieren würde, gäbe es ein ziemliches Chaos.

    Sternenkind 11/2004 #kerze
    Junge 10/2010 #herz
    Junge 8/2013 #herz
    Sternenkind 9/2015 #kerze

  • Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich schlimm an. Ganz unabhängig von der GEZ. Wenn jeder all seine Handlungen so argumentieren würde, gäbe es ein ziemliches Chaos.


    Sei du mir nicht böse, aber für mich klingt deine Aussage schlimmer, denn du sprichst von etwas, von was du gar nichts weißt. Weder wie das konkret aussieht, noch kannst du in die Zunkunft sehen, wie es wäre, wenn jeder für sich einstehen würde und von seinem Recht gebraucht macht.
    Ich finde es herrscht bereits willkür und somit Chaos, weil eben niemand für seine Rechte kennt und von diesen gebrauch macht.
    Ich verstehe gar nicht, was gegen meine Argumentation einzuwenden ist. Ich schade damit schließlich niemanden.

  • Sorry, diese Videos kann ich mir nicht anschauen, aber ich habe das Urteil mal gegoogelt und das ist nicht rechtskräftig. Dagegen wurde Revision beim BGH eingelegt und ein Grundsatzurteil steht noch aus.

  • Macht nichts, kann ich verstehen.
    Ja, die GEZ hat Revision beantragt, aber erstens steht das ja noch aus und zweitens geht es doch ums grundsätzliche.


    Aber ist ok für mich, wenn das alles zu befremdlich klingt. Ich hatte zu Anfang auch bedenken und stand dem kritisch gegenüber, ich kann das also verstehen. Alles was unbekannt oder anders ist, wird ja oftmals erstmal abgelehnt, aber ich bin optimitistisch, dass das bald durch ist.