Schule im Halbjahr abbrechen/ Praktikum fragen

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  • ich hoffe, ihr könnt mir helfen.


    der große wollte fachabi machen, hat jetzt gemerkt, es ist nicts für ihn. jetzt will er im halbjahr abbrechen und bis zum umzug im sommer praktika machen (2x3monate). Im sommer dann ziehen wir in ein anderes bundesland und da will er ausbildung oder fsj machen.


    nun die frage(n):


    wieviel stunden darf er arbeiten? - er ist 16,5
    braucht er für irgendwen einen nachweis, was er gemacht hat? (außer ein praktikumszeugnis für seine bewerbungen später)
    gibt es was zu beachten?
    3 monate, weil es unbezahlt ist und er nur drei monate so machen darf, danach zählt das mindestlohngesetz

    Was bleibt, sind die Erinnerungen...
    schlaf gut, schlaf ruhig
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    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Soweit ich weiß, muss er sich direkt nach Beendigung der Schule beim Arbeitsamt melden, da es sich sonst negativ auf einen späteren Rentenbezug auswirken könnte, auch wenn er nur einzelne Tage weder Schüler ist, noch einen anderen Status hat.
    Hm, jedenfalls wurde bei mir damals da so ein Wind drum gemacht, vielleicht ist das heute ja auch anders. #weissnicht

  • Er ist doch noch schulpflichtig oder? Also ich weiß gerade nicht wie das mit G8 ist, habe von G9 noch eine Schulpflicht von 12 Jahre Im Kopf.
    Unbezahlte Praktika ... geht das überhaupt noch?

  • Beim Arbeitsamt waren wir schon zur Beratung, was überhaupt möglich ist.
    Unbezahlt Praktikum ist bis 3 Monate möglich. Also auch 3 Monate hier, 3 Monate da.


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  • Ob er in Vollzeit schulpflichtig ist, dürfte von der Anzahl der Schulbesuchsjahre abhängen. Bis 18 ist er aber vermutlich berufsschulpflichtig, das wäre dann Teilzeit. Hier würde ich mich unbedingt schlau machen.


    Prinzipiell kann man eine Ausbildung auch im Halbjahr beginnen - hat er eine Vorstellung, was es sein soll?


    Solange er noch nicht 18 ist könnte das mit einem längeren Praktikum auch deshalb schwierig werden, weil der AG das Jugend(arbeits?)schutzgesetz einhalten muss. Das mögen auch viele Ausbildungsbetriebe nicht und wollen daher lieber Azubis über 18J.


    Ich würde unbedingt das Arbeitsamt mit ihm aufsuchen. Zum einen wegen der Berufsberatung und auch, um bzgl. Kindergeld, Sozialversicherung und evtl. Unterhalt nichts falsch zu machen.

  • Von der berufsschulpflicht kann man sich vorübergehend abmelden,
    Hat mein großer gemacht, da das fast ein Problem geworden wäre.
    Musste sich an einer Schule anmelden und dann haben wir am ersten Schultag dort angerufen, und dann geschrieben das er erst ein FSJ macht und dann zur Schule geht.
    ( War im Vorfeld so besprochen worden)
    Soweit ich weiß kann man statt ein FSJ auch einen freiwilligendienst machen, da gäbe es auch Aufwandsentschädigung und da kann man auch nur sechs Monate machen,
    Lg

  • also nochmal, beim arbeitsamt waren wir.


    es gibt eine schulpflicht, die abhängig vom bundesland ist.
    (7)
    Hessen[10]
    10 Jahre Vollzeitschulpflicht, oder 9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht (§ 49 SchulG G-V).


    das hat er erfüllt.


    praktika kann er machen, bis er 18 ist ist, sie dürfen nur unbezahlt maximal 3 monate dauern, weil sonst das mindestlohngesetz greift.
    er kann jetzt 3 monate im kindergarten machen, danach schauen wir.


    er weiß absolut nicht, was er machen will. aus dem grund sage ich ja, soll er überall mal mit praktika schnuppern.

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