Sperre Arbeitsamt

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  • Hallo liebe Raben,


    ich denke, hier passt meine Frage am besten rein.


    Folgendes ist meinem Partner passiert: Er hat von seinem AG zum 31.12. die Kündigung bekommen und sich am 1.2. beim Amt arbeitslos gemeldet. Da er in diesem Zeitraum zu mir gezogen ist (wir haben zwei Wohnungen in zwei Städten gehabt und schon länger zusammen gewohnt und sind gependelt), stand sein Name noch nicht am Briefkasten. Dadurch sei wohl die Post vom Amt nicht angekommen. Also ist er, nachdem er ne Weile nichts vom Amt gehört hat, wieder hin zu seinem Bearbeiter und hat alle Unterlagen abgegeben und so weiter. Weil er durch die nicht erhaltene Post einen Termin versäumt habe, wurde im eine Sperre des ALG von 2 Monaten auferlegt.


    Im März war er dann wieder dort, weil kein Geld kam und dann sagte der Bearbeiter, die Sperre sei ja auch über 3 Monate. Und alles ohne schriftliche Bescheide. Im April ist er dann wieder hin und plötzlich war dieser Bearbeiter nicht mehr dort tätig. Die neue Bearbeiterin stellte dann fest, dass keinerlei Einträge in der Akte vorhanden seien, dass mein Freund sich jemals arbeitslos gemeldet hätte und deswegen bekommt er nun von Januar bis einschließlich 8. April nicht einen einzigen Cent. Es gab daraufhin natürlich Riesentheater und ich bin auch mit zum Amt gegangen, damit ich quasi Zeuge bin, aber selbst der Chef der Bearbeiterin konnte rückwirkend nichts mehr daran ändern. Daher erhält er nun ALG für nicht ganz einen Monat, denn inzwischen hat mein Freund endlich hier einen Job gefunden.


    Nun habe ich schon lange zu ihm gesagt, dass er sich an einen Anwalt wenden soll, er wüsste ja schließlich sogar, bei welchem Bearbeiter er gewesen ist (kennt den Namen). Es kann doch nicht sein, dass das Amt die Daten einfach nicht speichert.


    Die absolute Härte war in dem Gespräch mit dem Chef vom AA, wo auch nicht in den Akten vermerkt war, dass mein Freund sich wieder arbeitend gemeldet hat. Daraufhin ist mein Freund sofort zu seiner Bearbeiterin ins Büro gelaufen und hat sich von ihr persönlich bestätigen lassen, dass er den neuen Arbeitsvertrag bereits abgegeben hat. Tja, auch diese Unterlagen wurden VERSEHENTLICH nicht korrekt eingescannt und waren daher nicht in seiner Akte zu finden.


    Das ist doch die absolute Dreistigkeit schlechthin. Wir leben hier seit 4 Monaten (!) von nur einem Gehalt, weil das Amt widersprüchliche Aussagen tätigt, dann der Bearbeiter entlassen wurde und dann keinerlei Einträge über die Arbeitslosmeldung vorhanden sind.


    Meine Frage ist: kennt sich da jemand von euch aus und kann empfehlen, ob ein Anwalt da rückwirkend noch was richten kann? Sind ja schon ein paar tausend Euro, die uns flöten gegangen sind.


    Danke schonmal vorweg! Ich bin so froh, dass er jetzt einen Job hat und hoffentlich pünktlich sein Geld von dort bekommt.

  • ich kann nur Ähnliches berichten, also Briefe die nicht angekommen sind, dann aber doch, Einladungen die bei mir nicht ankamen, woraufhin mir erstmal der Bezug gestrichen wurde... und außerdem gibt es halt noch X-hundert Arbeitsbereiche, die alle nichts von einander wissen, weshalb Aussagen der Hotline auch überhaupt nicht mit den späteren Sachverhalten übereinstimmen müssen. Ich finde es extrem demütigend, dass "die dort" soviele Fehler machen können, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat, wenn ich aber einen Fehler mache, bekomme ich noch nicht mal eine Chance für eine Korrektur, sondern direkt finanzielle Strafen...


    Viele Grüße und alles Gute,


    Hedera

  • ich würde mcih an einen arbeitslosenverein o.ä. wenden und beraten lassen. cih denke, dass man wahrscheinlich schon rückwirkend etwas machen kann, vor allem, da es keinerlei bescheide über sperren gibt.


    sperren ohne schriftliche bescheide sind sicher nicht wirksam. hat dein freund einen zeugen dafür, dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat? das wäre wichtig, denn sonst wird es schwierig, überhaupt einen anspruch geltend zu machen.

  • Für die Zukunft wichtig: alles, ALLES, absolut A.L.L.E.S. schriftlich bestätigen lassen- ganz egal, um was es geht. Dass man da war, dass man Dokument XYC-42398-Za1 ausgefüllt hat, dass man einen Termin vereinbart hat, dass man aufs Klo gegangen ist, in der Nase gebohrt... einfach alles!
    Mein Mann hatte deshalb auch tierische Probleme(ist augenscheinlich zu einem Termin nicht erschienen (ich hatte ihn noch persönlich vor der Tür abgesetzt)) und hat dann glücklicherweise "nur" zwei Wochen Sperre bekommen (nachdem monatelang erstmal gar nichts bewilligt werden sollte).

    Ich hänge mich erst auf, wenn alle Stricke reißen!

  • Danke schonmal für eure Antworten. Einen Zeugen hat er für die ersten Termine nicht. Da war er allein dort. Bei den letzten Terminen war ich dann mit, aber die werden ja nicht mehr angezweifelt, weil da schon die neue Bearbeiterin dran war und das auch in den Akten vermerkt ist.


    Das einzige ist, dass er den Namen von dem Bearbeiter noch kennt und die neue Bearbeiterin mit dem Namen (natürlich) auch was anfangen konnte und bei dessen Erwähnung die Augen verdreht hat. Sie meinte sogar, da wäre schonmal was in dieser Richtung vorgekommen, aber man könne ja nichts beweisen. Es sind KEINERLEI Schriftstücke in den Akten, auch nicht über die Sperre. Das wurde quasi jetzt erst im April alles dokumentiert.


    Heute (!) kamen die Bescheide. Zusammengefasst Folgendes:


    Sperrzeit vom 1. bis 7. Januar 2013, Begründung: er sei der Pflicht der Arbeitsuchendmeldung erst am 9. April nachgekommen. (da war er halt zum ersten Mal bei der neuen Bearbeiterin)


    Weiter steht in dem Bescheid Folgendes:
    "Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie sich am 2.1.13 gemeldet haben, selbst diese Meldung wäre zu spät gewesen. (...) Auch in den vorhandenen Unterlagen habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen können. Die Sperrzeit dauert eine Woche. (...) Auch nach Ablauf der Sperrzeit werden Ihnen keine Leistungen gezahlt, weil Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Sie stehen nicht zur Verfügung, weil Sie sich erst am 9.4.13 arbeitslos gemeldet haben."


    Müssten denn nicht irgendwelche Ausgangsschreiben vom Amt in der Akte gespeichert sein? Da ist einfach NICHTS! Und die behaupten einfach, er wäre nie dort gewesen. Das ist so krass!!!!


    edit: Im Prinzip heißt das ja sogar, dass ihm ALG ab 8.1. gezahlt worden wäre, wenn er nachweisen könnte, dass er dort gewesen ist. Das heißt, uns fehlen tatsächlich 3 volle Monate ALG. Ich könnte so heulen.

  • Im Prinzip heißt das ja sogar, dass ihm ALG ab 8.1. gezahlt worden wäre, wenn er nachweisen könnte, dass er dort gewesen ist. Das heißt, uns fehlen tatsächlich 3 volle Monate ALG. Ich könnte so heulen.



    ich denke erst ab 1.2, weil er sich da erst gemeldet hat.


    edit: im ausgangsposting stand 1.2., aber das war wohl ein zahlendreher?

  • ich denke erst ab 1.2, weil er sich da erst gemeldet hat.


    edit: im ausgangsposting stand 1.2., aber das war wohl ein zahlendreher?


    Ja, sorry. Er hat sich am 2. Januar erstmalig gemeldet. Kann das leider im ersten Posting nicht mehr ändern.

  • €: Schwachsinn geschrieben...

    Ich hänge mich erst auf, wenn alle Stricke reißen!

    Einmal editiert, zuletzt von Njnia ()

  • Dein Mann sollte Einsicht in seine vollständige Akte nehmen, das Recht hat er. So sollte nachweisbar sein, wann er bei der Agentur war, um sich arbeitslos zu melden.

  • Hat denn dein Mann bei seinem ersten Termin nichts mitbekommen? Die Anträge doch sicher, und bei mir gab es damals, wenn ich mich richtig erinnere, so einen Computerausdruck über die Arbeitslosmeldung. Das ist aber schon lange her, genau weiß ich es nicht mehr.


    Auf jeden Fall, wie Ninja schon sagte: Alles dokumentieren lassen! Und ich würde defintiv zum Anwalt gehen, so schnell wie möglich. Mein Mann hatte mal 2 Wochen Sperre, er hatte einen Termin verwechselt und ist statt Donnerstag erst am Freitag dort aufgelaufen. Er hat dann geklagt und eine Woche der Sperre wurde zurück genommen (über ein Jahr später). Hätte er eine schriftliche Bestätigung gehabt, dass er am Freitag wirklich da war, hätte er wahrscheinlich die gesamte Zeit/das gesamte Geld zurück bekommen.

  • also eigentlich bekommt man doch bei der arbeitslosmeldung schon unterlagen mit für die antragstellung alg oder ist das nicht mehr so? und auf diesen ist doch eigentlich das datum der alosmeldung abgestempelt. zumindest war das früher so.


    bei bescheiden die nicht ankommen ist das amt in der beweispflicht DAS sie angekommen sind. aber wenn nichts in der akte ist kann ja auch nichts angekommen sein.


    sehr dubios.


    dein mann war aber wirklich da, ja?


  • Na klar war mein Mann wirlich dort. Einen Antrag musste er nicht ausfüllen, da es eine Wiederbewilligung war. Er war nur 3 Monate arbeiten und vorher schon arbeitslos, da war aber noch die Agentur in seiner Heimatstadt zuständig und da hat auch alles geklappt.


    Er hat keinerlei Unterlagen mitbekommen, als er dort war. Hat sich eben "nur" arbeitsuchend gemeldet und eine Wiederbewilligung beantragt. Das sollte ihm dann halt alles schriftlich zugestellt werden.


    Akteneinsicht hat er bekommen und gesehen, dass seit Januar NICHTS vermerkt ist (die Termine in seiner Heimatstadt natürlich schon). Leider ist er da nicht so eine Kämpfernatur wie ich und hat immer gehofft, dass es ein Irrtum vom Amt ist und er ne Nachzahlung bekommt etc. Seit gestern hat er es nun schriftlich, dass erst ab April gezahlt wird und daher denke ich, dass er nun doch zum Anwalt gehen sollte.


    Leider sehr mysteriös und finanziell eine wirkliche Belastung für uns.

  • Für die Zukunft wichtig: alles, ALLES, absolut A.L.L.E.S. schriftlich bestätigen lassen- ganz egal, um was es geht.


    Ich kann das nur 100x unterschreiben, aus eigener Erfahrung. Und das betrifft sämliche Ämter die es so gibt.


    Mein Finanzamt hat meine Steuerunterlagen von vor 5 Jahren "verloren" (bin umgezogen vor 2 Jahren) und ich mußte tatsächlich nochmal Steuern zahlen und bin jetzt nur noch am kämpfen, damit ich nicht noch einmal etwas zahlen muß. Für nen Anwalt hab ich kein Geld.

  • Zuerst solltet Ihr wohl in Widerspruch gehen (Frist einhalten), und dabei auch den Namen des ersten Bearbeiters unbedingt nennen.
    Einen Anwalt koennt Ihr Euch immernoch nehmen, falls Ihr mit dem Widerspruch nicht durchkommt.

  • Ich kann das nur 100x unterschreiben, aus eigener Erfahrung. Und das betrifft sämliche Ämter die es so gibt.


    Mein Finanzamt hat meine Steuerunterlagen von vor 5 Jahren "verloren" (bin umgezogen vor 2 Jahren) und ich mußte tatsächlich nochmal Steuern zahlen und bin jetzt nur noch am kämpfen, damit ich nicht noch einmal etwas zahlen muß. Für nen Anwalt hab ich kein Geld.


    OT: Seerose, dass es auch für Steuerverfahren Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gibt, weißt du?

  • Zuerst solltet Ihr wohl in Widerspruch gehen (Frist einhalten), und dabei auch den Namen des ersten Bearbeiters unbedingt nennen.
    Einen Anwalt koennt Ihr Euch immernoch nehmen, falls Ihr mit dem Widerspruch nicht durchkommt.


    Danke, das ist ein guter Tipp! Mit einem Anwalt (bzw. der dort angestellten Mitarbeiterin) habe ich eben telefoniert und ihr die Situation geschildert. Daraufhin haben wir jetzt für nächste Woche einen Termin vereinbart. Widerspruchsfrist müssten ja 14 Tage sein, da schau ich gleich nochmal nach. Das hätte ja dann vllt. sogar noch Zeit, bis nach dem Anwaltstermin.


    Zu allem Überfluss hat er jetzt zwar für den knappen Monat April das ALG I überwiesen bekommen, allerdings wurde ihm der Dispo von der Bank gekündigt, weil ja schon seit Januar kein Geldeingang war und das Konto natürlich dicke im Minus. Daher kommt er jetzt nichtmal an das Geld ran, weil der Dispo noch nicht vollständig ausgeglichen ist. Heißt, jetzt haben wir gerade NICHTS mehr und müssen die Familie anbetteln, bis wir beide nächste Woche Gehalt bekommen.