Elterngeld berechnen

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  • Ihr Lieben,


    Berechnet man das Elterngeld 2013 nun ab der Geburt oder ab Beginn des Mutterschutzes 12 Monate zurück?
    Und wird es vom Brutto oder Nettoeinkommen aus berechnet ?


    Da hat sich ja nun einiges geändert für dieses Jahr.


    Wer kennt sich aus?

  • Wie es ab 2013 ist weiss ich nicht.


    Normal wird es 12 Monate VOR der Geburt und vom durchschnittlichen Nettoverdienst errechnet. So war es 2010. Hat sich da was geändert?

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.



  • Es wird seit 2013 vom Bruttogehalt ausgegangen, und pauschal je nach Steuerklasse abgezogen. Und normalerweise gelten die letzten 12 Monate vor Mutterschutz, auch wenn immer vor geburt da steht. für Selbständige ist das ja z.B. ein gewaltiger Unterschied.

  • Ich hab mal spaßeshalber verglichen mit einem alten und einem neuen Rechner, und bei mir wären es im Vergleich zu noch 2012 ganze 40 EUR weniger, bei Mini-Gehalt und Steuerklasse 5.


    Das ist schon eine gewaltige Kürzung, wie es aussieht. X(

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    There is no foot too small, that it cannot leave an imprint on this world.

  • Ja, und eine, die gar nicht groß diskutiert wurde. Hab auch schon festgestellt, dass ich mit der neuen Rechenart 60 € weniger bekomme.

  • Ja Trüffel, genau diese Frage , ab Geburt oder ab Beginn Mutterschutz ist für mich grade
    entscheidend.
    Auf der Seite des Innenministerium steht ab Geburt und Brutto, auf der des Rechners dann Netto und ab Mutterschutz.


    Mir ist auch nicht klar, wer da beraten kann.

  • Es gilt ab Geburt, aber Monate des Mutterschutzes werden nicht mit einberechnet, und daher wird der Zeitraum der berechnungsgrundlage entsprechend erweitert.

  • ich kopier mal S.19 aus der o.g. Broschüre zur Frage der TS:


    "Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich sol­ che Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungs­ verbot nach beamten­ oder soldatenrechtlichen Mutterschutz­ vorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr­ oder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurück­ liegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten."


    Trüffel hat natürlich recht #super

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  • Mir ist auch nicht klar, wer da beraten kann.


    ...ganz hinten drin in dem Heft stehen auch sämtliche Tel.Nr. der Elterngeldstellen...

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  • Beraten kann die L-Bank, übrigens nicht nur übers Elterngeld, auch über die Elternzeit, Anspruch auf Teilzeitarbeit etc. Hatte bereits mit denen Kontakt, allerdings wegen einer anderen Frage und war sehr hilfreich, nachdem ich erst teilweise Auskunft bei pro familia bekommen hatte, bei denen man es auch versuchen kann.


    Da die anderen meinten in der Broschüre Elterngeld würden alle beratenden Stellen stehen bin ich mir jetzt unsicher, ob das vom Bundesland abhängt, wer zuständig ist!? Würde mich aber wundern, da die Leistung doch vom Staat und nicht vom Land kommt, oder? Also wir wohnen jedenfalls in Ba-Wü.

  • Da die anderen meinten in der Broschüre Elterngeld würden alle beratenden Stellen stehen bin ich mir jetzt unsicher, ob das vom Bundesland abhängt, wer zuständig ist!? Würde mich aber wundern, da die Leistung doch vom Staat und nicht vom Land kommt, oder? Also wir wohnen jedenfalls in Ba-Wü.


    ...in dem Heft sind alle Stellen drin, nach Bundesländern sortiert... In BW ist die Elterngeldstelle die L-Bank.

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