Antrag Elternzeit - Hilfe wie Formuliere ich diesen richtig

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  • Hallo ihr lieben Raben,


    ich brauche mal dringend euren Input, da unsere erste Tochter ja nun schon fast 6 Jahre alt ist und das Thema schon so lange her ist bin ich mir nicht mehr sicher, wie ich meinen Antrag auf Elternzeit formulieren sollte.


    Hier mein bisheriger Entwurf ist das zu "flapsig" ? Wie habt ihr das an den Arbeitgeber formuliert?


    Entwurf:


    da noch nicht offiziell geschehen. Wie bereits bekannt beabsichtige ich nach der Geburt unseres zweiten Kindes Elternzeit für 12 Monate zu nehmen.


    Hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung unseres zweiten Kindes, voraussichtlicher Entbindungstermin 7. Juli 2013. Gerne möchte ich die Elternzeit nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen und meine Tätigkeit nach 12 Monaten wieder aufnehmen.


    Mit der Bitte um Bestätigung.


    Viele Grüße,


    Entwurf Ende


    Ich würde mich sehr über eure Meinung zu meiner Formulierung freuen da ich den Antrag gerne abschicken würde aber unsicher bin wie er in unserer Personalabteilung ankommt. #bitte


    Ich danke euch schon jetzt für eure Meinung, Peachtree

    - Peachtree -


    What the world needs now is love, sweet love
    It's the only thing that there's just too little of (Jackie DeShannon)

  • Hallo du, bei uns gab es da ein Formular, aber wenn es bei euch form(ular)los geht, dann würde ich den ersten Absatz mit dem "offiziell" weglassen und nur den zweiten Absatz nehmen Reicht völlig aus.


    Hach, eins fällt mir aber ein: ich würde noch das Datum der gewünschten Wiederaufnahme der Tätigkeit reinschreiben.

    Sätze, die ich nie mehr hören möchte: "Mama, mach deine Musik leiser!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Cassie ()

  • Steht mir auch noch bevor, kann ich auch noch nicht so richtig sagen, wie ich dann formuliere. Im Gespräch mit der bei uns zuständigen Stelle für Elternzeit und -geld meinte der Sachbearbeiter man müsse keine besondere Form wahren. Dort könntest Du auch nochmal nachfragen..


    Wie bereits bekannt beabsichtige ich nach der Geburt unseres zweiten Kindes Elternzeit für 12 Monate zu nehmen.

    Gerne möchte ich die Elternzeit nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen und meine Tätigkeit nach 12 Monaten wieder aufnehmen.


    Aber kurz zum Inhalt, wenn Du es so schreibst, würdest Du erst wieder ab einem Alter des Kindes von 14 Monaten arbeiten, oder? Ist das Absicht?

  • Einen wunderschönen guten Morgen ihr lieben Raben,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Kreispfeil: Vielen Dank für deinen Hinweis, das habe ich so ursprünglich nicht geplant #stirn bzw. das dann ja noch die Mutterschutzzeit mit einzukalkulieren ist.


    Aber eigentlich ist das ja auch keine schlechte Idee, ich könnte das EG auch auf 18 Monate aufteilen lassen und dann die beiden Vätermonate auch zu Hause sein - nur ob ich das wirklich will #pfeif .


    Ich denke mal darüber nach...


    Euch allen einen schönen Tag und


    ganz liebe grüße vom


    Pfirsichbaum

    - Peachtree -


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  • Auf der sicheren Seite bist Du, wie Cassie empfohlen hat, wenn Du das tatsächliche Datum der Wiederaufnahme der Arbeit angibst. Dann muss man sich aber, so sagte der zuständige Sachbearbeiter bei der für uns zuständigen Stelle auch dran halten, während man sich auch schwammiger ausdrücken kann, dann muss man sich aber eben im Zweifelsfall auch auf kleinere Abweichungen vom Arbeitgeber einlassen, also sich noch mit ihm einigen. Hierzu könne man auch schreiben "bitte setzen Sie mir einen Termin, z.B. 9 Monate nach Geburt des Kindes um den genauen Wiedereinstiegstermin zu besprechen."


    Dir auch einen schönen Tag!

  • Bei uns gab es im Personalbüro auch ein Formular, das ausgefüllt werden mußte und somit brauchte ich nichts weiter schriftlich einreichen. Hast Du bei Dir (im Personalbüro) schon nachgefragt?

  • ich habe die elternzeit in der woche nach der Geburt eingereicht. Vorteil: Du weiss das exakte Datum an dem Du wieder arbeiten willst :)


    ich hab das einfach ohne deinen ersten satz (wie bereits beaknnt... ) geschrieben.
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bantrage ich Elternzeit für meinen Sohn XY, geboren am .. von... bis ...


    ...



    ich habe noch einen zweiten Satz mit Teilzeit angehngt, also alles in einen Brief.
    (Ab .... möchte ich wie abgesprochen in Teilzeit xx h arbeiten )

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Dann muss man sich aber, so sagte der zuständige Sachbearbeiter bei der für uns zuständigen Stelle auch dran halten, während man sich auch schwammiger ausdrücken kann, dann muss man sich aber eben im Zweifelsfall auch auf kleinere Abweichungen vom Arbeitgeber einlassen, also sich noch mit ihm einigen. Hierzu könne man auch schreiben "bitte setzen Sie mir einen Termin, z.B. 9 Monate nach Geburt des Kindes um den genauen Wiedereinstiegstermin zu besprechen."


    Da hab ich einen Quatsch erzählt, betrifft nur den Beginn der Teilzeitarbeit in Elternzeit. Die Elternzeit selbst muß nehme ich an auf jeden Fall mit fixem Termin angegeben werden. #gruebel


    ich habe die elternzeit in der woche nach der Geburt eingereicht. Vorteil: Du weiss das exakte Datum an dem Du wieder arbeiten willst :)


    Übrigens heisst es genau genommen nicht, dass man den Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach Geburt verständigen muss. Der genaue Wortlaut ist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wenn das Kind aber vor dem ET kommt verlängert sich ja der Mutterschutz. Anders gesagt, das Ende des Mutterschutzes ist wenn das Baby vor dem ET kommt 8 Wochen nach errechnetem ! Geburtsterim. Wenn das Kind also früher kommt muss man nicht "innerhalb einer Woche nach Entbindung" bescheid geben, sondern 1 Woche nach dem errechneten Termin, da sich in dem Masse wie das Kind zu früh kommt der Mutterschutz verlängert. Kommt das Baby später oder eben genau am ET trifft es zu, innerhalb einer Woche nach Geburt.