Jahresmietvertrag?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Ich frage für eine Freundin.


    Die hat ihre Wohnung gekündigt. Nun sagt ihr Vermieter sie hätte einen Jahresmietvertrag und könnte nur zum 1.3. Kündigen.


    Sie sucht nun erst mal den Vertrag ( sie hat den einfach unterschrieben...) Und ich wollte einfach mal fragen: gibt es sowas wie diese Jahresmietverträge überhaupt?

    Normal is just a setting on a dryer.

  • wir hatten in unserem aktuellen Haus die ersten zwei Jahre Kündigungssperre, also einen festen Vertrag über zwei Jahre und danach aber drei Monate Kündigungsfrist.


    Bei unseren Vormietern war das genauso, die sind aber in der Zeit wieder ausgezogen und problemlos aus dem Vertrag gekommen, weil es ganz viele potentielle Nachmieter gab und die Nachfrage riesig war. Also vielleicht über die Schiene probieren?

  • sie soll mal den Vertrag suchen und nachsehen, ob der Zeitmietvertrag überhaupt gültig ist. (was war denn die Begründung zur Befristung?)
    Ist er gültig, hat sie tatsächlich schlechte Karten, der kann nur einvernehmlich aufgelöst werden vorzeitig.
    Ist er das nicht, hat sie automatisch einen unbefristeten Mietvertrag mit entsprechenden Fristen.





    "
    Voraussetzungen


    Ein Zeitmietvertrag kann nur unter einem der drei in § 575 Abs. 1 Nr.
    1 - 3 BGB genannten sachlichen Gründe wirksam abgeschlossen werden:


    • Eigennutzung (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
    • Modernisierung und Baumaßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
    • Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB)


    Ausschließlich auf der Grundlage dieser drei Qualifizierungsgründe ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig."
    mehr hier:
    http://www.mietrecht-hilfe.de/…risteter-mietvertrag.html

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • wir hatten in unserem aktuellen Haus die ersten zwei Jahre Kündigungssperre, also einen festen Vertrag über zwei Jahre und danach aber drei Monate Kündigungsfrist.

    das war aber dann ein Vertrag nach altem Recht (vor 2001), das ging danach nicht mehr. Begründung siehe oben.

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • Sie hat den Vertrag verbummelt ...sie sucht nun. Aber den Link schicke ich ihr mal, Nachmieter hätte sie auch, ich hab auch vorgeschlagen dass die dass im Gespräch versucht, aber ihr Vermieter sagt wohl sie muss auf jeden Fall bis 1.3. Zahlen...

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Analin, ich glaube du verwechselst befristete Verträge mit unbefristeten Verträgen bei denen eine Kündigung von beiden Seiten für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen wird. Letzteres ist auch heute noch gängige Praxis.
    Die befristeten Verträge, die du aufgezählt hast, enden automatisch nach Ablauf der Frist. Der befristete kündigungsausschluss bedeutet jedoch nur, dass eine bestimmte zeit lang nicht gekündigt werden kann. Nach Ablauf dieser frist ists ein stinknormaler unbefristster Vertrag.


    Der TS wird nur das Auffinden des Vertrags helfen mit anschließender Prüfung durch einen mieterverein. Jährliche kündigungsfristen gabs mal, gestaffelt nach mietdauer. Die sind aber vor einigen Jahren rückwirkend für den Mieter aufgehoben worden.
    Mir scheint das nicht rechtens, aber das ist nur ein Gefühl, keine Rechtsauskunft!

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Analin, ich glaube du verwechselst befristete Verträge mit unbefristeten Verträgen bei denen eine Kündigung von beiden Seiten für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen wird. Letzteres ist auch heute noch gängige Praxis.


    #ja


    Genau in den Vertrag kucken! Und wenn man passende Nachmieter bringt, lässt der Vermieter sich tw. doch auf einen früheren Auszug ein.
    Notfalls die Wohnung untervermieten (dafür braucht man die Genehmigung des Vermieters, aber meistens hat er keine Gründe, um die zu verweigern).

  • Sie will mal zum Mieterschutz oder so, notfalls Anwalt.
    Vielen dank, ich hab den nicht gesehen, und sie hat unterschrieben ohne zu lesen.

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Der wird ihr ohne Vertrag auch nur eingeschränkt helfen können. Ich würde ihr empfehlen, den Vermieter zu kontaktieren und ihn bitten, ihr eine Kopie des von ihr unterzeichneten Vertrages zuzuschicken.

  • Ohne Vertrag ists auch für den Anwalt nur Glaskugelreiben!


    Wann ist sie denn eingezogen? März diesen Jahres?

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -