Guten Morgen, liebe Raben
Die Geburt unseres ersten Kindes steht kurz bevor und obwohl es keinerlei Grund zur Besorgnis gibt, möchte ich sicherstellen, dass im Falle eines extremen Notfalls alles "geregelt" ist. Eine Patientenverfügung werde ich bei Zeiten so oder so einmal aufsetzen, doch dafür muss ich erstmal ein kleines Studium hinlegen, wie mir scheint, um überhaupt gewissenhaft entscheiden zu können :).
Was mir für die Geburt wichtig ist, ist, dass im Falle des Falles sämtliche Entscheidungen rund um mich und unser Kind ausschließlich von meinem Mann getroffen werden dürfen. Lässt sich sowas so "pauschal" als Verfügung festhalten, ohne dass ich zu speziellen Situationen meinen Willen äußere?
Weiterhin habe ich gelesen, dass im Todesfalle eines der Elternteile nicht automatisch der andere das alleinige Sorgerecht erhält (nicht mal bei verheirateten Eltern), sondern quasi das Sorgerecht zwischen Hinterbliebenem und Jugendamt aufgeteilt ist, wenn nichts anderes verfügt wird. In solchen Fällen würde sich das Jugendamt zwar selten einmischen, aber uns ist lieber, der Hinterbliebene hat in so einem Fall das alleinige Sorgerecht und kann völlig autark entscheiden.
Lässt sich dies beides so festhalten oder ist ein größerer Aufwand notwendig, um dem Ganzen die nötige Rechtsgültigkeit zu verschaffen?
Ich hoffe, meine Fragen sind hier richtig - das Rechtshilfe-Unterforum wollte ich hierfür nicht beanspruchen.
Ich danke euch schon mal für eure Gedanken und Erläuterungen