Immobilienbesichtigung: "Makler vor Ablauf der Widerufsfrist tätig werden lassen" - Verzicht auf Widerrufsrecht - Wer kennt sich aus, kann mir das erklären?

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  • Liebe Raben,


    wir wollen eine Immobilie kaufen und haben nun eine gefunden, die wir besichtigen werden. Die Maklerin sprach davon, dass sie uns eigentlich erst nach Ablauf von zwei Wochen (Widerufsfrist) eine Besichtigung anbieten "dürfe", wir ihr aber eine Bestätigung zukommen lassen können, in der wir erklären, von dem Widerufsrecht zurückzutreten und sie bitten, vor Ablauf dieser 2 Wochen Widerufsfrist tätig zu werden.


    Der genaue Text ist unten angefügt.


    Nun - was hat es damit auf sich? Wir haben bisher erst eine Besichtigung mitgemacht, da war davon keine Rede, wir haben einfach mit Maklerin besichtigt, sind uns nicht einig geworden und das war's. Hier jedoch evtl. der Unterschied: Das Exposé zu dem Haus, das wir uns nun anschauen, wurde auf dem Immo-Portal taggleich mit meiner Kontaktaufnahme freigeschaltet - hat es damit zu tun?


    Verstehe ich das richtig, dass es eigentlich nur darum geht, dass wir, wenn ein Kaufabschluss zustande kommt, die Möglichkeiten hätten, die Provision/Courtage für die Maklerin zu widerrufen, wenn dies binnen dieser 2 Wochen geschieht und wir mit diesem Schriftstück zustimmen, dies nicht zu tun?


    Und - was noch viel wichtiger ist und für mich nicht eindeutig hervorgeht: Wenn wir besichtigen, vom Widerruf zurückgetreten sind und die Immobilie doch nichts für uns ist - dann IST die Maklerin ja tätig geworden und hat eine (Teil-)Dienstleistung vollbracht. Müssen wir dafür dann auch anteilig bezahlen oder nur und ausschließlich, wenn es zu einem Kaufvertrag kommt?
    Letzteres scheint mir einzig logisch und ist auch gang und gäbe, aus dem Schreiben könnte man aber auch herauslesen, dass es man auch für (Teil-)Dienstleistungen wie einer Besichtigung blecht.... oder?


    Hier der genaue Text:

    Kennt sich jemand damit aus oder versteht besser als ich, was es damit auf sich hat?
    Übrigens, einen Besichtigungstermin haben wir bereits für kommenden Samstag vereinbart, die Maklerin bat jedoch darum, dass vorher zu machen. Notfalls würden wir das aber auch vor Ort machen können bei der Besichtigung.

  • Nicht hilfreich, aber: ich verstehe das auch nicht.


    Entweder will sie das Haus vermitteln oder nicht. ICH würde da gar nichts unterschreiben...

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ich verstehe es so
    Wenn ihr das Expose bekämt, dann einen Widerruf ausübt - dann habt ihr Adresse usw, aber der Makler kriegt kein Geld.
    Daher müsst ihr auf euer Widerrufsrecht verzichten, weil der Makler das Risiko nicht eingehen will

  • Aber man darf doch gar nicht privat verkaufen, solange man einen Makler beauftragt hat.


    Wie soll ich denn ohne Expose entscheiden, ob es für mich Sinn macht, das Haus zu besichtigen oder nicht?

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • doch man darf privat verkaufen. Es kommt auf den Vertrag an den der Makler mit dem Verkäufer hat. Wenn er einen Exklusivvertrag hat dann darf er nicht verkaufen bei einem "normalen" Maklervertrag darf man auch selbst. Bei "normalen" Verträgen kann man auch mehrere Makler für dasselbe Objekt haben.....


    Ein erstes Expose ist ja erstmal im Netz drin aufgrund dessen ich entscheide ob ich den Makler kontaktiere. Diese Anfrage an einen Makler ist die Bestätigung deinerseits einen Vertag einzugehen. Vom Makler kann der Vertrag auf 2 Arten bestätigt werden -zusendung des Exposes oder ein Terminvorschlag zur Besichtigung. Damit du (nachdem du die Adresse des Hauses/ der Wohnung hast) dich nicht um die Provision drücken kannst hat der Makler 2 Möglcihkeiten- Er schickt das Expose macht den Termin erst nach 2 Wochen, oder du verzichtest auf den Widerruf

  • Also, einen Teil davon habe ich nach weiterer Recherche verstanden, nämlich dass es im Kern um folgende Möglichkeit geht:


    Ein Exposé auf einem Immo-Portal ist bei Interessenbekundung (Besichtigung) bereits eine Art Willensbekundung, evtl. zu kaufen.
    Wenn ich mir dann für Besichtigung Daten geben lasse (z.B. Name & Adresse des Eigentümers), könnte ich rein theoretisch privat mit dem Eigentümer in Kontakt treten und ihn bitten, mir das Haus privat (ohne Makler) zu verkaufen (=Einsparung der Provision) - wenn dies innerhalb von zwei Wochen nach "Interessenbekundung" passiert, habe ich das übliche Widerrufsrecht, das für jeden "Fernabsatzvertrag" (Internet) gilt. Indem wir vom Widerrufsrecht zurüktreten, hat der Makler sich abgesichert, dass er seine Provision bekommt und wir nicht mauscheln.


    Äußerst umständlich ausgedrückt, aber soweit ersichtlich...


    Was mir immer noch ein Rätsel bleibt: Es ist (mir) nicht ersichtlich, ob bereits eine Besichtigung, was ja als (Teil-)Dienstleistung verstanden werden kann, bereits entlohnt werden muss, auch wenn wir uns nicht für den Kauf entscheiden.
    Das wäre absoluter Unsinn und ist so sicher nicht gedacht, aber so richtig eindeutig scheint mir das nicht.


    Ich habe nun eine eMail hingeschickt mit der Nachfrage, ob ich es so richtig verstehe, dass eine Honorierung ausschließlich bei Zustandekommen eines Kaufvertrages fällig wird und bat um Bestätigung.


    Wir sind im Falle eines Kaufs natürlich bereit die Provision zu zahlen und deshalb durchaus auch bereit, von Widerrufsrecht zurückzutreten - aber eben nur, wenn klar ist, dass Kosten für uns nur im Falle eines Kaufabschlusses fällig sind.


    Kein Wunder, dass viele Makler offensichtlich auf dieses "Risiko" pfeifen - bei solchen Formulierungen muss man als Privat-Käufer (sprich Laie) ja zurückschrecken...


    Achso, danke auch für den Link :)

  • Also, nochmal zur endgültigen Klärung - es ist, wie hier schon geschrieben wurde, tatsächlich nur eine Absicherung für den Makler, dass wir uns nicht um die Provision drücken. Es entstehen ausdrücklich keine Kosten, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt.


    Verdammt dämlich und für Laien abschreckend formuliert, aber nun bin ich endlich im Bilde :)


    Habe das inzwischen auch bei anderen Exposés gesehen, das scheint sich wohl nach und nach zu etablieren. Andererseits habe ich gerade eben noch einen anderen Besichtigungstermin vereinbart, bei dem ganz unkompliziert einfach ein Besichtigungstermin vereinbart wurde und davon keine Rede war.


    Nundenn - danke für eure Hilfe!

    Wie soll ich denn ohne Expose entscheiden, ob es für mich Sinn macht, das Haus zu besichtigen oder nicht?

    Es war ein Exposé online, auf einem Immo-Portal, nur sowas wie genaue Adresse und Eigentümername sind dort in der Regel nicht veröffentlicht, wenn es über Makler läuft. Nur, sobald ich besichtigen will, muss mir ja zumindest die Adresse genannt werden und somit wird mir, sofern Eigentümer auh Bewohner sind, gleichzeitig die theoretische Möglichkeit geboten, den Eigentümer direkt zu kontaktieren - daher oft dieser Widerrufsrücktritt.