"Muss" man als Leistungsempfänger Elterngeld beantragen?

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  • Ich unterstütze hier im Ort eine Flüchtlingsfamilie (noch keine Anerkennung) mit ganz frischem Baby. Nun soll ich ihnen beim Ausfüllen des Elterngeldantrags helfen. Wird sicher super kompliziert, weil die Familie nur arabisch spricht und ich den EG-Antrag schon für Deutsche ganz schön verzwickt finde. Vor allem aber hat die Familie ja finanziell nix vom EG, weil sie es auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet bekommen. Die Dame bei der EG-Stelle meinte, das Jobcenter (wo die Familie noch nicht Kunde ist, aber ja irgendwann wird) verlange die Beantragung, damit das Geld aus einem anderen Topf kommt. Die Familie könne aber aktuell noch gar nicht EG beantragen, weil eine Krankenversicherung vorliegen müsse (also eine Anerkennung).
    Kann die Familie dann noch verpflichtet werden, den Antrag zu stellen, oder kann ich mir und ihnen diesen doch recht großen Aufwand ersparen?
    Oder kann man vom Amt erwarten, wenn sie auf der Beantragung bestehen, dass sie einen ordentlichen Übersetzer zur Verfügung stellen?

  • Das Elterngeldist eine vorrangige Leistung weil es ja theoretisch so sein könnte, dass durch das Elterngeld das Einkommen so hoch ist, dass kein Hartz 4 Anspruch besteht. Damit ihr euch bei den verschiedenen Anträgen nicht ständig im Kreis dreht ist es sinnvoll, es jetzt zu beantragen. Fehlende Unterlagen kann man ja nachreichen aber die Fristen bleiben gewahrt.
    Sprich doch mal mit der zuständigen Sachbearbeiter_In der Elterngeldstelle, vielleicht hast du Glück und du bekommst Rat?
    Ich finde es toll, dass du dich engagierst, viele gute Nerven wünsche ich!
    Edit: Mit der Elterngeldstelle hast du ja schon geredet...

  • danke für deine antwort und für die wünsche, ich fürchte, gute nerven werde ich brauchen, sowohl für die ämter als auch für die, ähm, sagen wir mäßig kooperative familie #hammer .
    sofort beantragen geht ja nun leider nicht wegen fehlender anerkennung/kv.
    auf post vom amt warten ist auch schwierig, weil ich die natürlich nicht bekomme und die familie sie nicht versteht.
    mal sehen, wie die sache weitergeht.

  • Wieso steht ihnen kein EG zu? Also momentan natürlich noch nicht, klar, ohne Aufenthaltserlaubnis können sie ja auch keins beantragen. Aber in ein paar Monaten werden sie doch vielleicht schon eine haben? Wann können sie denn als Asylanten mit einer Arbeitsgenehmigung rechnen? Ich kenne mich im Gesetzedschungel leider viel zu wenig aus #weissnicht

  • "Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder war. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt."


    Hier steht was von 3 Jahren.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • ich weiß halt nicht, wie schnell flüchtlinge ohne hochschulabschluss eine arbeitserlaubnis erhalten können.
    aber wie gesagt, für die familie selbst ist ein eventuelles eg ja finanziell höchst uninteressant, wir warten jetzt einfach mal ab.

  • Ich verstehe es so, dass sie als Mindestanforderung die Aufenthaltserlaubnis bräuchten, und die dann mindestens 3 Jahre. Damit sind sie eigentlich aus dem Elterngeldanspruch raus und könnten ALG 2 beantragen.

    Sepia mit Tochter 09/2006 + Sohn 07/2010

  • Nein, ich denke, das heißt entweder Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis oder 3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung in Härtefällen (zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen).

  • Ich begleite im Moment einige junge Männer aus Syrien bei Behördengängen. Alle haben vor kurzem ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen (jeweils für drei Jahre) und dürfen nicht nur arbeiten, sondern müssen sogar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst würden sie gar kein Geld bekommen vom Jobcenter. Zur Zeit sind noch alle im Deutschkurs/Integrationskurs/Orientierungskurs und deshalb von der Jobvermittlung erstmal freigestellt. Die Leistungen der Stadt werden nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung erfahrungsgemäß sehr schnell eingestellt. Das eine gesonderte Arbeitserlaubnis erteilt werden muss, wäre mir nicht bekannt.


    Somit wäre die Familie bzw. die Eltern /ein Elternteil direkt nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung berechtigt (und auch verpflichtet) zu arbeiten (solange kein Orientierungskurs o.ä. anliegt) und somit wären sie Elterngeld berechtigt. Elterngeld muss beantragt werden, weil vorrangige Leistung. Das wurde ja schon gesagt.

    #idee1 Ich leuchte, doch ich brenne nicht! #sonne

  • So verstehe ich das auch. Aber wann bekommt ein Asylant seine Arbeitserlaubnis?

    kommt drauf an wie schnell die AusländerBehörde arbeitet.


    Und zum Ubersetzer. Den wird das Amt nicht stellen sondern die Familie mussdafür sorge tragen das sie einen Ubersetzerhat