Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo liebe Raben.
    Vielleicht kann mir ja jemand von Euch beim Gedanken sortieren helfen?


    Meine Tochter wird Anfang März 4, mein Sohn Ende Februar 2.
    Ich hab bei meinem Arbeitgeber Elternzeit seit Geburt meiner Tochter. Zunächst 2 Jahre für meine Tochter, dann (aktuell) 2 Jahre für meinen Sohn. Für das dritte Jahr für meine Tochter hab ich eine Rüchstellung bis zum 8. Lebensjahr beantragt, die auch bewilligt wurde.
    Nun möchte ich die Elternzeit zum 2. Geburtstag meines Sohnes verlängern.
    Ich überlege nun, ob ich einfach das 3. Jahr von meinem Sohn nehmen soll, oder ob ich das 3. Jahr von meiner Tochter nehmen soll und das 3. für meinen Sohn zurückstellen lassen soll. Macht das überhaupt einen Unterschied? Für den Arbeitgeber sicher nicht. Aber für mich?
    Fakt ist, daß ich zu diesem Arbeitsplatz nicht zurück gehen werde. Da gab es zu viel Unmut mit meinem direkten Vorgesetzten. Mit dem habe ich auch keinen Kontakt mehr. Es geht alles über die Verwaltung. Die sind da auch relativ nett.
    Ich plane, zum Ende der Elternzeit zu kündigen oder auch vorher, wenn ich die Kinder gut versorgt habe und eine andere Stelle gefunden habe. Aktuell ist da aber noch nichts in Aussicht und ich betreue meine Kinder auch noch recht viel selbst. Ich arbeite ein paar Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber, was bei meinem primären Arbeitgeber aber bekannt und auch genehmigt ist.


    Vielleicht kann mir ja jemand raten, wie ich die übrige Elternzeit am beten einteile, um nichts zu "verschenken" und auch später ggf. noch nehmen zu können.


    Vielen Dank!

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • wenn du den ag wechseln willst ist es egal, denn das dritte jahr kannst du nicht mitnehmen, das ist ag abhängig.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Ok. Das war mir nicht bewusst. Also würde es unter dem Gesichtspunkt Sinn machen, den Arbeitgeber erst zu wechseln, wenn alle 6 Jahre "aufgebraucht" sind, oder?

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Wenn dir der AG die aufgeschobenen jahre früher gewährt und Du nicht arbeiten möchtest, ja.


    Ich würde das dritte jahr vom februarkind jetzt nehmen und dann weitersehen.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Ein anderer Arbeitgeber könnte das dritte Jahr auch bewilligen. Ich würde das von der Tochter aufbrachen, weil das vom Sohn auch noch später genutzt werden kann, wenn die Tochter schon acht ist.

  • Hab ich das eigentlich richtig verstanden, daß das aufgeschoben Jahr nicht in jedem Fall zum Wunschzeitpunkt genommen werden kann sondern das der Zustimmung des AG bedarf? Wenn man das dritte Jahr aber gleich im Anschluss an das zweite nimmt kann der AG nicht widersprechen?

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Ich kenne es so auch - das dritte jahr muss nicht automatisch genehmigt werden, wenn es aufgeschoben wurde.


    Allerdings hatte ich in der praxis nie ein problem damit. Frag doch mal in der personalabteilung nach.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Es braucht dringende betriebliche Gründe, wenn es nicht genehmigt wird.


    Und das dritte Jahr im 3. Lebensjahr direkt im Anschluss an die ersten beiden Lebensjahre zu nehmen, geht immer, weil man sich im Erstantrag nur für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Das dritte Jahr im 3 LJ zu nehmen ist nicht zustimmungspflichtig, sondern muss quasi nur mitgeteilt werden.


    Aufgeschobene EZ-Jahre können zu anderen AG mitgenommen werden, aber das ist realistischerweise sehr selten, dass das genehmigt wird. Bzw. man könnte es relativ unkompliziert mitnehmen, wenn man vor Ablauf der ersten beiden EZ-Jahre den AG wechselt, weil man das 3. jahr ja dann auf jeden Fall machen könnte, und es dann einfach nur aufschiebt. Nur müsste man dann IN Elternzeit den AG wechseln, und auch da frage ich mich, ob das realistisch ist.

  • Ich habe für mein drittes Jahr (bzw. dem Rest davon) eine schriftliche Bestätigung, dass ich das bis zum 8. Geburtstag nehmen darf.
    Da gilt halt wieder die Frist, dass ich es 7 Wochen vorher beantragen muss.


    Wenn du die Jahre eh hintereinander nehmen willst, macht es keinen Unterschied, was die Zeiten angeht.
    Da der Arbeitgeber der Verschiebung nicht zustimmen muss, würde ich erst das dritte Jahr vom Sohn nehmen (direkt im Anschluss muss zugestimmt werden). Dann das der Tochter (wurde ja schon zugestimmt).

  • Ich habe jetzt das dritte (=Anschluß -) Jahr fürs zweite Kind beantragt. Aber ich habe die 7 Wochen Frist verschwitzt #angst #kreischen . Weiß jemand, was das für mich bedeutet? Werde gleich morgen mal in der Personalabteilung fragen #schäm

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Ich habe heute leider die zuständige Frau in der Verwaltung nicht erreicht.
    Ich glaube (hoffe) nicht, daß die mit mir rechnen... Bei meinem direkten Vorgesetzten weiß ich allerdings nicht, wie der denkt. Kann das ganz schlecht einschätzen. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt möchte ich nach allem was vorgefallen ist auch keinen Kontakt mehr mit ihm...

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Kommt natürlich drauf an wie deine Cheffes so drauf sind. Bei uns wärs kein Problem.
    Ich bekomm sogar immer rechtzeitig Erinnerungsbriefe...


    Gesendet von meinem GT-I8190 mit Tapatalk

    LG Froschine mit Fröschle (02/12) und Moppel (05/15)



    #pro #contra

  • Bist du sicher? Ich hab sonst überall gelesen, daß ich für die Verlängerung von 2 auf 3 Jahre auch die 7 Wochen zur Ankündigung einhalten muss...

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)

  • Puh, telefonisch hab ich die Zusage, dass alles klar geht mit der Verlängerung der Elternzeit. Meine Nerven! Warum bin ich auch immer so schusselig? #haare

    Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.
    (afrikanisches Sprichwort)