Gehalt nach Krankheit

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  • Ich habe mal eine etwas unbedarfte Frage. Ich habe jetzt 4 Monate nach langer Arbeitslosigkeit gearbeitet und bin jetzt in einer Ausbildung, also nicht mehr in der Firma angestellt.


    Im letzten Monat, in dem ich gearbeitet habe, war ich 2 Wochen krank. Ich habe eine Arztbescheinigung abgegeben und auch bei der Krankenkasse gemeldet. Nun habe ich heute meine Abrechnung bekommen und statt 790EUR habe ich nur 550EUR auf dem Konto.


    Kann mir jemand erklären, wie das nun läuft? Habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein volles Gehalt? Bekomme ich das von der Krankenkasse? Oder ist da etwas "schief gelaufen"?


    Achso noch vergessen. Ich habe die Kündigung zum 27. August bekommen. Es
    fehlen also noch 5 Tage zum vollen Monat. Kann das auch die Differenz
    sein?


    Bitte kann mir jemand weiterhelfen, da mir das Geld jetzt wirklich fehlt. :wacko:

  • Hm, also dazu müsstest du ggf. im Arbeitsvertrag, ggf. Tarifvertrag oder ähnliches nachschauen, aber ich habe gerade einfach mal "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" in den Browser eingegeben und bin auf Wikipedia gelandet, die auf http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html verweisen.


    Frag mal bei deinem AG, warum das nicht angewendet wurde. Eigentlich hast du darauf Anspruch bis zu sechs Wochen, wenn ich jetzt nicht total falsch liege.


    Ach und wegen der Kündigung: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html


    Die haben ja wohl völlig die Matschbirne: Kündigen geht NUR ZUM ENDE eines Kalendermonats. Punkt. Da gibt es nix zu Deuteln.


    Ach so: Oder warst du in der Probezeit? Da ist die Kündigungsfrist zwei Wochen.

    Sätze, die ich nie mehr hören möchte: "Mama, mach deine Musik leiser!!!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Cassie ()

  • Ich gehe mal davon aus, dass du noch in der Probezeit warst und die Kündigung deshalb so krumm möglich war.


    Hattest du vielleicht ein Stundenkonto mit Minusstunden, die verrechnet wurden? Wegen der Krankheit darf der Lohn nur in den ersten 4 Wochen nach Neueinstellung gekürzt werden.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Zeitstunden gab es dort nicht, sonst hätten sie mir einige mehr zahlen müssen. Ich war statt 35h meist 45h dort. :huh:


    Und ja, ich war in der Probezeit und daher war die Kündigung innerhalb 2 Wochen korrekt so. Aber mir kommen die 550EUR (annähernd- nicht genau) doch sehr wenig vor, auch wenn mir die 5 Tage fehlen. NAchfragen kann ich dort nicht, wir sind nicht gerade im netten auseinander gegangen.

  • Wenn du möchtest, kannst du mir deine Abrechnung mal einscannen und den Link per PN schicken, ich schau gerne mal drüber. Ruhig auch beide im Vergleich die beiden letzten Abrechnungen. Irgendwo musst du doch einen Grund für die Kürzung finden. Ist das Brutto denn gleich? Hast du nix Schriftliches ansonsten gekriegt?


    Haben sie dir denn wenigstens die Urlaubsabgeltung ausbezahlt oder hattest du deinen anteiligen Urlaub für die Zeit schon genommen? Hattest du einen vernünftigen (und schriftlichen) Vertrag, gilt evtl. sogar ein Tarifvertrag?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    Einmal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Hallo,


    ich habe bis jetzt noch keine Lohngeldabrechnung für August bekommen. Dafür aber gestern schon die Jahresabrechnung für die Lohnsteuer.
    Daher kann ich noch gar nicht nachvollziehen woher der Differenzbetrag kommt.


    Arbeitsvertrag hatte ich, wenn auch nicht wirklich was tolles. Urlaub hatte ich genommen, wohl auch etwas zu viel. Aber da sagten sie im Kündigungsgespräch, dass das ok ist. #weissnicht


    Ach Mist, ich konnte mir schon denken, dass sie mir noch irgendetwas reindrücken. Aber ich dachte ich kann mich damit abfinden. Aber dazu bräuchte ich wohl als erstes mal die Abrechnung. ?


    Edit: wollte noch schreiben, dass ich deine zwei Miezen soooo süß finde, Sosh. Ich freu mich immer, wenn du schreibst. :D

  • Danke, Anja! #blume Die beiden sind auch Zucker!


    Es kann sein, dass dein Ex-AG dir den zuviel gewährten Urlaub vom Gehalt abgezogen hat. Und wenn ich den §5 BUrlG (http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html) richtig deute, verbietet er das in Absatz 3 auch nur für die Arbeitnehmer, die ihre Wartezeit bereits erfüllt haben. Der Umkehrschluss bedeutet, dass es von denjenigen, die ihre Wartezeit noch nich erfüllt haben, zurückgefordert werden kann.


    Also wenn dir 4 Kalendertage fehlen (28., 29., 30. und 31.) UND dazu noch ein paar Tage zuviel gezahlter Urlaub abgezogen wurden, kommt es dann hin? Hast du im Mai oder so evtl. auch noch Urlaubsgeld erhalten, das als Bedingung die weitere Betriebszugehörigkeit hatte, so dass das beim Austritt anteilig gekürzt wurde?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

    Einmal editiert, zuletzt von Sosh ()

  • Kein Urlaubsgeld, kein Tarifvertrag.


    Ausbeuter Arbeit für unter 6EUR die Stunde.


    Dass sie den zuviel genommenen Urlaub noch abgezogen haben, kann ich mir gut vorstellen. Aber ich war schon einmal eine Woche krank, ganz am Anfang. Und da haben dann auch ca. 50EUR vom Gehalt gefehlt. Deshalb ging ich gleich davon aus, dass mir diesal auch das Krank abgezogen haben. Ich hoffe jetzt einfach, dass ich noch die Abrechnung bekomme.

  • Kannst mich gerne anschreiben, wenn du die Abrechnung hast und daraus nicht schlauer wirst. Andererseits: du bis zu Ende August ausgeschieden? Dann solltest du eigenlich alle Unterlagen bereits erhalten haben. #gruebel Gibt es eine Personalabteilung? Dann ruf doch ruhig an, die interessieren sich seltener für die Querelen, sondern wollen nur vernünftig abrechnen. ;) Hast du die Monate davor denn immer deine Abrechnungen pünktlich erhalten?

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Hallo Sosh,


    die Abrechnung erfolgt immer im Folgemonat zum 20. Und am 20 kommt auch immer die Abrechnung. Also am 20. September für den August. #augen Aber bis jetzt habe ich die Abrechnung noch nicht, obwohl sie immer pünktlich war. Nur die Jahresabrechnung, die war am 19. im Briefkasten. #augen

  • dann ruf an und sag, dass du dieJahresabrechnung hast aber die monatsabrechnungnicht. Entweder ist dawas durcheinandergekommen oder wurde vergessen mit reinzulegen.Manchmal legt man etwas rein udnvergißt, dass es ja 2 Seiten seinmüßten. geht mir auch schon mal so.

  • Achja, zum Urlaubsanspruch noch kurz. Du hast nur für volle angestellte Monate 1/12 Urlaubsanspruch vom Jahresurlaub. Falls du also am 29.04. oder Anfang Mai angefangen bist, dann stünden dir bis zum 27.08. nur 3/12 vom Jahresurlaub zu.

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Danke Sosh, das hatte ich so auch noch nicht rausgefunden.


    Eingestellt wurde ich zum 23.4. Sind das dann 4/12 oder 3/12?


    Ich hatte 24 Tage Jahresurlaub und genommen habe ich 10.

  • Das müssten 4/12 sein, allerdings steht da nichts 100%ig Eindeutiges im Gesetz und es gibt - wie so oft #yoga - zwei Rechtsauffassungen zu. Man kann auch vertreten, dass mit dem gesetzlichen Begriff "Monat" nur ein voller Kalendermonat gemeint ist, und demnach hättest du nur 3/12 Anspruch.


    Pro Monat hattest du also 2 Tage Anspruch (bei 6-Tage-Woche? Krass, echt nur das Nötigste...), also 6 oder 8 Tage Anspruch.


    Warst du in der ganzen Zeit insgesamt evtl. länger als 6 Wochen krank? Und immer aus demselben Grund? Nach 6 Wochen ist der Arbeitgeber ja aus der Lohnfortzahlung raus, auch wenn die Krankenzeiten gestückelt sind, so lange sie nur innerhalb der letzten 6 Monate lagen.


    Ich bin wirklich gespannt auf die Abrechnung!!!

    LG von Sosh - dem weiblichen Viertel unserer Familie #yoga

  • Hm, dann hätte ich also zw. 6 und 8 Tagen Urlaub gehabt und habe 10 genommen.


    Krank war ich nur eine Woche wegen Grippe und 2 Wochen wegen Überlastung, zuviel Stress, kreisrundem Haarausfall... Ansonsten habe ich voll durchgearbeitet. Auch zum Teil samstags 10 Stunden und durfte dann dafür unter der Woche 6 Stunden absetzen. :S


    Aber egal, nur sind 550EUR eben echt wenig. Ich werde Montag mal in der Personalabteilung anrufen.