Recht am Foto

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo ihr Lieben,


    ich bräuchte mal eurer Schwarmwissen (mein neues Lieblingswort :D)


    Dass man grundsätzlich das Recht am eigenen Foto hat, ist ja den meisten klar. Aber wo sind da genau die Ausnahmen zu finden.

    Das diskutiere ich nämlich mit einem Bekannten. Hintergrund: Auf einer geplante Demo pro Europa wurde ein Gruppenfoto gemacht. Man kann ja davon ausgehen, dass alle Beteiligten damit ihr Einverständnis gaben für das Foto. Allerdings in welchem Rahmen?

    Den meisten Personen war bekannt, dass die Gruppe eine Facebookseite hat und das Foto eigentlich dafür war. Anderen wird klar gewesen sein, dass es auch an die Presse geht.

    Aber, wenn nun der Bekannten über die Facebookseite auch eine Website (auch zu dem Thema) angelegt und für den Header dieses Foto nimmt, ist das noch erlaubt? ich will damit noch d'accor gehen, kann das aber nicht begründen. Ist nur ein Gefühl bei mir. Rechtlich kenne ich mich zu wenig aus.


    Er fügt dazu § 23 KunstUrhG an.


    Wie sehen es die Auskenner hier?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Da bin ich gespannt, ich kenne mich da auch nicht wirklich aus.


    Mein Gefühl sagt mir, das ist ohne explizite Zustimmung alles nicht so richtig erlaubt bzw. kommt es auf die Gruppengröße an? Erlaubt ist ja eher, wenn man in eine Menschenmenge oder Passanten oder eben Demo reinfotografiert, dann darf man das verwenden. Aber so ein explizites Gruppenfoto ist glaub zu gezielt als dass man das ohne explizite Zustimmung verwenden dürfte.


    So, und jetzt bitte die, die WIRKLICH Ahnung haben ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe einen interessanten Informations-Artikeln gefunden allerdings aus der Schweiz, scheint mir aber auf Deutsche Verhältnisse übertragbar.

    http://www.fotointern.ch/archi…t-was-darf-man-was-nicht/


    Ein Ausschnitt aus dem Artikel:

    "Wenn Menschen zufällig, als Beiwerk zu sehen sind (z.B. vor
    Sehenswürdigkeiten) ist das unbedenklich (Ausnahme: Werbekampagne).
    Versammlungen, Demos usw. sind ebenfalls problemlos. Wichtig ist aber,
    dass eine grosse Menge von Personen auf dem Bild das Gleiche tut –
    einzelne dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen. Es gilt aber auch,
    dass das Einholen einer Zustimmung für den Fotografen zumutbar sein
    muss."


    und "

    Für die redaktionelle Berichterstattung wird in der Regel keine
    Einwilligung benötigt, insbesondere dann nicht, wenn an einer
    Veranstaltung fotografiert wird. Allerdings könnte es dann Probleme
    geben, wenn die Fotografie als ausforschend angesehen werden kann, also
    ein gezieltes (voyeuristisches) Eindringen in das Privatleben darstellt
    oder wiederum blossen Werbezwecken dient. Auch eine auf Emotionen
    abzielende Sensations- und Skandalberichterstattung ist nicht zulässig
    (z.B. Unfallopfer, kompromittierende Situationen …). Kinder geniessen
    höheren Schutz als Erwachsene (immer mit Eltern verhandeln). Prominente
    (Politiker, Künstler, Sportler usw.) können, wenn sie sich in der
    Öffentlichkeit aufhalten, fotografiert werden. Doch selbst hier gilt;
    dass die Privatsphäre gewahrt werden sollte (Prinzessin Caroline
    Urteil)."


    • Offizieller Beitrag

    Das von Daroan zitierte gilt meines Wissens in D genauso.


    Übersetzen würde ich das in diesem Fall: ist auf dem Foto der Zusammenhang klar? Also wenn es auf der Homepage steht: wird klar, das ist eine grosse Gruppe auf der Demo xy, die zum Thema der Homepage passt?

    Oder ist es einfach ein Gruppenbild, dass zusammenhanglos/in einem anderen Zusammenhang steht?


    Ersteres wäre okay - solange der Demohintergrund klar ist etc... Zweiteres fände ich nicht akzeptabel. Wären auf dem Bild auch noch Kinder zu sehen/erkennen, würden die meisten PressefotografInnen, die ich kenne das Bild nicht in der Form "zweitverwenden".


    Liebe Grüsse


    Talpa

    • Offizieller Beitrag

    Aber, wenn nun der Bekannten über die Facebookseite auch eine Website (auch zu dem Thema) angelegt und für den Header dieses Foto nimmt, ist das noch erlaubt? ich will damit noch d'accor gehen, kann das aber nicht begründen. Ist nur ein Gefühl bei mir. Rechtlich kenne ich mich zu wenig aus.

    Dann geht es nicht nur um die Rechte der abgebildeten Personen, sondern um die Rechte des Fotografen würde ich sagen. Kenne mich aber auch nicht aus.

  • Die Gruppe auf dem Foto umfasst ca. 10 - 12 Personen. Der Bezug zu Europa ist klar ersichtlich durch Fahnen und Fähnchen, Luftballons und einem Spruch unten. Das Foto wurde, wie gesagt, bei einer Zusammenkunft zu einem "pro Europa-Thema", ähnlich wie bei PulseofEurope, vom Organisator dieser pro-Europa-Gruppe gemacht.



    Allerdings ist genau mittig, total im Vordergrund ein Kind zu sehen.


    Also, wenn ich die Infos von euch nun richtig deute, wäre das Foto an sich in Ordnung, auch dann, wenn es neben Facebook und Presse noch auf die Website gestellt wird, die ebenfalls einen klaren und einzigen Bezug zum Pro-Europa-Thema hat.

    Kritisch wäre also nur das Kind?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Es sind immer Abwägungen. So ist auch der Zweck der Webseite massgebend. Ist es eine Seite zur Information oder ist es eher Werbung?

    Also auch wenn ich zb. an einer Tierschutzdemo teilnehmen würde, wäre es nicht Ok, dass da von mir gemachte Foto auf einer Werbeseite für Eier aus Bodenhaltung zu verwenden. Aber es dürfte unter Umständen verwendet werden um über die Veranstaltung zu berichten oder über die Veranstalter und ihr Anliegen.

    Auch mit dem Kind, ist es einfach Teil der Gruppe oder hervorgestellt?

    Dann heisst es auch

    "Es gilt aber auch, dass das Einholen einer Zustimmung für den Fotografen zumutbar sein muss."

    Also in wie weit war es bei der Veranstaltung auch zumutbar ZUstimmungen einzuholen.

    Also wenn einer Jounalist von einer rechtsgerichteten Demo Bilder macht zum darüber zu berichten, wäre das EInholen von Zustimmung eher unzumutbar, weil er wahrscheinlich bedroht worden wäre ("Lügekresse, etc")


  • Danke euch erst mal ganz herzlich.

    Mal sehen, was wir damit anfangen. Mir wäre ja danach, das Foto einfach wegzulassen. Man kann ein Logo bauen und fertig.