Schiedsstelle: Hausgeburten werden abgeschafft

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  • Der Titel dieses Freds stellt sich gerade (vermeindlich) als Ente heraus - noch schlimmer - er führt in die Irre und Löst Ängste aus, verwirrt. Um das klar zu sagen - ich habe wirklich Hochachtung vor Deinem Engagement und Deine Beharrlichkeit für das Thema und den damit verbundenen Einsatz. Daher glaube ich, das die durch den Threadtitel verbundene Wirkung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung nicht so ganz in Deinem Sinne sein kann - magst Du dazu was schreiben?

    Da bin ich tatsächlich kurz auf die Panikmache des DHV reingefallen. Das fiel dann auf, als die anderen Stellungnahmen eintrudelten. Ich sollte den Titel ändern lassen :)


    Netzwerk der Geburtshäuser: http://www.geburtshaus-jena.de…ads/2015-September-NL.pdf
    BfHD: http://www.bfhd.de/images/pdf/…-Schiedsstellenspruch.pdf
    DHV: https://www.hebammenverband.de…untergang-der-hausgeburt/, https://www.hebammenverband.de…-von-haftpflichtpraemien/
    GKV-SV: https://www.gkv-spitzenverband…essemitteilung_298240.jsp

    Welche Auswirkungen hat der Schiedsspruch auf dieses Thema? Wird es günstigere Versicherungen gür Hebis geben?

    Versicherung nein. Aber es gibt jetzt den Sicherstellungszuschlag, und der sorgt (erstmal) für eine große Entlastung. In den Äußerungen vom Netzwerk der Geburtshäuser ist die Entlastung recht gut gezeigt. Das Steigen der Haftpflichtprämie verhindert er nicht, da muss weiterhin ein anderes System her.

    Do one thing everyday that scares you - Eleanor Roosevelt
    When you reach for the stars, you may not quite get one, but you won't come up with a handful of mud either - Leo Burnett

  • Mille. Ich danke deinen Ausführungen.


    Eine Frage hab ich. Kann es sein dass es hebis mit alten haftpflichtverträgen gibt die eine viel niederere Prämie haben? Hab von so was um Ecken gehört

    Nein.

  • Sitopanki - #top
    Wegen des Sicherstellungszuschlages muss ich nochmal nachlesen - der Punkt ist mir noch nicht so klar, wie er es sein sollte *lesengeht*

  • Wart ihr (mit HG und/oder Gh-Geburt) tatsächlich nie beim Arzt sondern habt alles die Hebamme .machen lassen?

    Wir waren absolut sicher, dass mit unseren Kindern alles in Ordnung ist. Trotzdem war es für uns selbstverständlich, den Organschall machen zu lassen. Denn WENN da zu sehen gewesen wäre, dass das Baby direkt nach der Geburt eine Not-OP brauchen würde, dann wären wir ja unseres Lebens nicht mehr froh geworden, wenn wir daheim entbunden hätten und so das Leben unseres Kindes riskiert hätten. Dito mit Plazenta vorm Muttermund. So waren wir uns mit der Hebamme absolut einig, dass dieser Schall sinnvoll ist.
    Über Sinn oder Unsinn der anderen Schälle habe ich im Verlauf von nunmehr 4 Schwangerschaften viel gelernt. Bei der nächsten Schwangerschaft geh ich vielleicht nur noch zum Organschall. - Warum nur "vielleicht"? Nun ja, ich hab so eine tolle Gyn, dass ich es schön finde, sie zumindest an diesen 3 Terminen an der Schwangerschaft teilhaben zu lassen. Mit nur noch einem Schall wäre sie wohl ein bisschen außen vor und darüber auch ein bisschen enttäuscht und das will ich ihr gern ersparen. (Ich weiß, das ist kein guter Grund, aber mir trotzdem wichtig. Sie ist die einzige Gyn im näheren Umkreis, die HG etc aus vollem Herzen unterstützt. Sowas verbindet und ist für mich ein Grund, sehr gern zu diesen drei Terminen zu gehen. Um die restliche Betreuung beneidet sie meine Hebamme. Sie würde mich viel lieber auch zu den normalen Vorsorgen noch sehen, aber hat eben absolutes Verständnis dafür, dass ich die lieber mit meiner Hebamme mache.)

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Sollen wir jetzt auf "Nein", "doch", "Nein", "doch"-Niveau weiter diskutieren?


    Sie hat einen alten Vertrag und zahlt einen Bruchteil der Summe.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Es gibt keine alten Verträge, da hast du was falsch verstanden. Ab 2016 ist es ein und derselbe Versicherer.
    Und ein "Bruchteil" ist es auch nicht, es ist eine utopisch hohe Summe, egal ob sie noch den BfHD Vertrag oder den DHV Vertrag hat.
    Und mit Geburtshilfe gibts grad nur den DHV Vertrag.

  • mein Gedanke ging eher in die Richtung, dass es vielleicht doch noch "Dinge" gibt, die landläufig einfach nicht besprochen werden.


    Ich habe keinen Kontakt zu der Hebamme, von der mir das erzählt wurde... meine erste Vermutung war es, dass sie einen Einzelvertrag mit einer Versicherung hat, den sie nie pausiert hat und der entsprechende Anpassungsklauseln nicht drin hat oder nur mit bestimmten %-Schritten.


    Kenne sowas aus der Privathaftpflichtversicherung meiner Eltern, die ihren Vertrag gehütet haben wie ihren Augapfel.



    Dass man heute an solcherlei Verträge definitiv nicht herankommt bezweifel ich aber gar überhaupt nicht - sonst hätten wir das Problem ja nicht.



    Hab meine Frage deshalb vielleicht auch blöd gestellt ... trotzdem meine Antwort bekommen, nämlich, dass nichts darüber bekannt ist.

  • mit einer Versicherung hat, den sie nie pausiert hat

    Soweit ich weiß, gab es das tatsächlich bis vor ein paar Jahren.
    Aber heute gibt es ja nur noch einen einzigen Versicherer in Deutschland. Die anderen Versicherer bieten keine Haftpflicht für Hebammen an und haben entsprechende Verträge meines Wissens gekündigt. Also kann es keine alten Policen bei irgendwelchen anderen Versicherern geben.


    Bin aber keine Hebamme, sondern verfolge nur aufmerksam die Meldungen. Von daher mag es irgendwelche "geheimen" Ausnahmen geben. Frage ist, wie die tatsächliche Absicherung im Schadensfall dann ist.

  • "Kann es sein dass es hebis mit alten haftpflichtverträgen gibt die eine viel niederere Prämie haben?"


    Hab ich auch gehört. Aber das scheinen nur Hebammen zu sein, die keine Geburtshilfe anbieten. Für Vor- und Nachsorge ist die Prämie günstiger, weil die Gefahr "was kaputt zu machen" geringer ist. Hab ich gehört.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    Einmal editiert, zuletzt von igel ()

  • Es handelt sich um unsere Hebamme die sowohl Haus- als auch Geburtshausgeburten anbietet. Meine Tochter kam mit ihr zur Welt.


    Wobei der letzte Infostand von mir jetzt schon ein paar Monate her ist, aber damals war ihr Vertrag jedenfalls noch nicht gekündigt.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

    Einmal editiert, zuletzt von rosarot ()

  • Laut unserem Geburtshaus ist es seit gestern amtlich. Schwangere Frauen mit ET+3 brauchen eine fachärztliche Untersuchung, um zu Hause gebären zu dürfen. ;(


    ... es ist wirklich erst der Anfang... und so traurig.

  • Sie schreiben, dass eine Schwangere, die 3 Tage über dem Termin ist und keine unauffällige fachärztliche Untersuchung vorweisen kann, damit ein Ausschlusskriterium vorweist. Eine Versicherte ist also gezwungen bei ET+3 und Planung einer Hausgeburt zum Gyn zu gehen oder (am Wochenende) ins Krankenhaus. Es wird kritisiert, dass eine Schwangerschaft plötzlich und unbewiesen bei ET + 3 von der "Norm" abweichen soll.

  • Nur eine Untersuchung oder eine zusätzliche Befürwortung des Arztes?

    Nur eine Untersuchung. Du musst nichtmal erwähnen, dass du eine HG machen willst, es reicht z.B. eine normal im Mutterpass dokumentierte Vorsorge, und die Hebamme entscheidet dann, was sie damit anfängt.


    Das ist jedenfalls der bisherige Stand, aber es sind alle immer noch in der Klärung, was das wirklich heißt. Es gibt unheimlich viel Unsicherheit.
    Was ist z.B.,wenn du an ET+3 Wehen bekommst, deshalb nicht zum Arzt gehst, das Kind aber erst ET+4 geboren wird?
    Und viele Ärzte, Kliniken ud Hebammen sind auch in der Klärung, da kursieren momentan viele, viele Varianten. Hebammen sagen Betreuung kurz vor der Geburt ab weil sie unsicher sind, ob sie für die Geburt versichert sind, Kliniken und Ärzte verweigern Untersuchungen, .. (und wenn der Arzt anti-HG ist und weiß, dass es eine HG werden soll, dann ist es ein leichtest statt "alles ok" irgendeine Abweichung zu dokumenieren.)

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  • Es wird kritisiert, dass eine Schwangerschaft plötzlich und unbewiesen bei ET + 3 von der "Norm" abweichen soll.

    Wäre das nicht ein Klagegrund? Ich bin immer noch baff, wie man so einem Unsinn einfach festlegen kann und dann damit auch noch weiterkommt. 8I  
    Oder vielleicht habe ich eine Studie übersehen?

    Viele Grüße von Cogi

    Einmal editiert, zuletzt von Cogi ()

  • Ja, es wird sogar empfohlen, als Schwangere zu klagen. Ich meine, da hätte sich auch schon ein Anwalt gefunden, an denen sich die Schwangeren wenden können. Ich stecke da momentan nicht drin.


    Es ist schon ein Wahnsinn. :stupid: ;(

  • Jaein.
    Inwiefern die Mütter klagen können, wird gerade geprüft. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Wir haben einen Anwalt und mehrere Juristen, die sich damit befassen. Kontakt z.B. hierüber.
    Die Hebammenverbände wollen klagen (und tun das hoffentlich auch).


    Und Studien - "da zählen nur Daten aus Deutschland." #augen


    An sich ist es absolut okay, nach Termin einen Arztkonsil zu empfehlen. Ob das wahrgenommen wird, sollte aber im Ermessen der Frau liegen.

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