Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

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  • Ich weiß nicht, warum immer wieder Sorgerecht und Sorgepflicht als getrennt voneinander stehende Vokabeln hier auftauchen.


    Sie sind Bestandteil der Personensorge für ein Kind. Genauso, wie die Vermögenssorge, die das Recht und die Pflicht enthält, sich um das Vermögen von jemandem zu kümmern.

    der die das Blog


    Mausejules Weg zum Klugscheißer - 2. Semester:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: 2,7
    Wirtschaftmathematik: 1,3
    Allgemeines Verwaltungsrecht:
    Betriebliches Rechnungswesen:
    Betriebliches Marketing:

  • Soviel zu Theorie, Jule.
    Was beinhaltet denn die Sorgepflicht die im Sorgerecht enthalten ist ganz konkret?

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • § 1631
    Inhalt und Grenzen der Personensorge




    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das
    Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen
    Aufenthalt zu bestimmen.


    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche
    Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen
    sind unzulässig.


    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
    Das ist jetzt mal nur der passende Paragraph. Das BGB hat dazu Kommentare, die ganze Bibliotheken füllen (gefühlt). Dort werden alle möglichen Einzelheiten aufgeführt.


    Das hört sich für dich vielleicht wirklich zu theoretisch an. Ich lebe aber die Personensorge genauso mit dem Vater meiner älteren Kinder, obwohl sie hauptsächlich in meinem derzeitigen Haushalt wohnen.

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  • Ich weiß nicht, warum immer wieder Sorgerecht und Sorgepflicht als getrennt voneinander stehende Vokabeln hier auftauchen.


    Sie sind Bestandteil der Personensorge für ein Kind. Genauso, wie die Vermögenssorge, die das Recht und die Pflicht enthält, sich um das Vermögen von jemandem zu kümmern.


    Personen- und Vermögenssorge sind Teil der elterlichen Sorge. Beide Aspekte der elterlichen Sorge teilen sich wiederum jeweils auf in das Recht und die Pflicht zur Sorge. Teile dieser Pflicht sind allerdings schwieriger durchzusetzen als Teile des Rechts, darum geht es hier.


    Was beinhaltet denn die Sorgepflicht die im Sorgerecht enthalten ist ganz konkret?


    Vermögenssorge:
    - Verwaltung des Kindesvermögens einschließlich einer Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen


    Personensorge:
    - Pflege
    - Aufsicht/Betreuung
    - Erziehung

  • Also ist auch der sorgeberechtigte Vater dafür zuständig, nur wie äußert sich das nun konkret?


    Z.B. wenn Mutter mal eine Woche wegfahren will oder muss. Kann sie das Kind einfach zum Vater bringen, und er muss sich drum kümmern?


    Edit: Oder sich auf den Standpunkt stellen, dass er dafür zu sorgen hat, dass das Kind in die Schule geht, nicht sie?

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    Einmal editiert, zuletzt von Shevek ()

  • Nach meinem Verständnis: ja

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  • Zitat von »Shakes«
    Das finde ich sehr schwierig. Das Kind hat doch ein Recht auf die Kenntnis seiner Abstammung.


    Warum eigentlich?


    Weil Stand der Forschung ist, dass die Kenntnis der Herkunft für Kinder wichtig ist, meine ich. Deshalb gibt es doch auch kaum noch anonyme Adoptionen.



    Wenn er kein Sorgerecht hat, dann wohl kaum.
    Das hat er aber nur, wenn er es auch haben will. Sie hats automatisch.
    Und du kannst nicht einfach dein Kind irgendwo lassen und bist raus aus dem Thema.


    Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.
    Wobei die Mutter das Kind doch zumindest genauso weggeben kann. Sie kann es dem Vater nicht aufdrücken, aber der kann die Mutter rechtlich auch nicht zwingen das Kind zu behalten. Er ist "nur" faktisch in der Position, dass die meisten Mütter ihr Kind eben behalten, unabhängig davon, ob der Vater sich kümmert oder nicht.

  • Da finde ich auch, sollte der Gesetzgeber noch dran arbeiten. Dass in solchen Fällen, Teile der Personensorge (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge oder Alltagsentscheidungen) ausgeschlossen/aberkannt werden. Besonders, wenn das Elternteil sich nachweislich nicht kümmert. oder so...

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  • Weil Stand der Forschung ist, dass die Kenntnis der Herkunft für Kinder wichtig ist, meine ich. Deshalb gibt es doch auch kaum noch anonyme Adoptionen.

    Stand der Forschung oder Stand der Ideologie?
    Ich kenne dazu nur Behauptungen und keine Forschungsergebnisse.


    Und wenn ich mir die adoptierten, mittlerweile Erwachsenen in Verwandtschaft und Bekanntschaft so ansehe: Denen ist die Abstammung sowas von egal.



    Wenn er kein Sorgerecht hat, dann wohl kaum.
    Das hat er aber nur, wenn er es auch haben will. Sie hats automatisch.
    Und du kannst nicht einfach dein Kind irgendwo lassen und bist raus aus dem Thema.

    Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.
    Wobei die Mutter das Kind doch zumindest genauso weggeben kann. Sie kann es dem Vater nicht aufdrücken, aber der kann die Mutter rechtlich auch nicht zwingen das Kind zu behalten. Er ist "nur" faktisch in der Position, dass die meisten Mütter ihr Kind eben behalten, unabhängig davon, ob der Vater sich kümmert oder nicht.

    Sie muss eben Aufwand betreiben um das Kind loszuwerden.
    Er nicht.
    Das ist ein Unterschied.


    Andersrum kann er auch jetzt schon das gemeinsame Sorgerecht beantrage.

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  • Z.B. wenn Mutter mal eine Woche wegfahren will oder muss. Kann sie das Kind einfach zum Vater bringen, und er muss sich drum kümmern?


    Nur mal vom hiesingen JA ausgehend:
    Man kann niemanden zum Umgang zwingen. Heißt Konkret: keinen Erwachsenen. Wenn ein Elternteil aber auf Umgang besteht werden die sehr ungemütlich wenn das Kind nicht will.

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Nur mal vom hiesingen JA ausgehend:
    Man kann niemanden zum Umgang zwingen. Heißt Konkret: keinen Erwachsenen. Wenn ein Elternteil aber auf Umgang besteht werden die sehr ungemütlich wenn das Kind nicht will.

    Und die Mutter?
    Kann die das Kind dann einfach irgendwo stehen lassen?

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  • Das klingt ja alles logisch. Aber es erklärt mir immer noch nicht, warum verheiratete Väter das Sorgerecht bekommen und unverheiratete nicht?
    Wo bleibt da die Gleichberechtigung?
    In einem Großteil der Ehen wird ja auch das klassische Rollenmodell gelebt (und staatlich durch das Ehegattensplitting noch unterstützt).

  • Und die Mutter?
    Kann die das Kind dann einfach irgendwo stehen lassen?


    DAS hab ich noch nicht probiert, aber ich bin mir relativ sicher dass die das auch nicht so toll fänden.
    Ich habe mal vorgeschlagen - halbernst - dass ich das Kind dem Vater vor die Tür stelle zur verabredeten Zeit, klingele und gehe. Die hätten fast einen Herzkasper bekommen. Mich ( also die Mutter) kann man scheints zum Umgang zwingen, oder man fragt ganz nett die Großeltern oder einen Babysitter, sowas hat man ja, nicht wahr?

    Normal is just a setting on a dryer.

  • Das klingt ja alles logisch. Aber es erklärt mir immer noch nicht, warum verheiratete Väter das Sorgerecht bekommen und unverheiratete nicht?
    Wo bleibt da die Gleichberechtigung?
    In einem Großteil der Ehen wird ja auch das klassische Rollenmodell gelebt (und staatlich durch das Ehegattensplitting noch unterstützt).

    Was hat das mit Gleichberechtigung zutun?
    Verheiratete Männer haben sich mit der Eheschliessung auch verpflichtet, z.B. für die Kinder auch die entsprechenden Pflichten zu übernehmen.
    Die kommen da nicht so leicht wieder raus.


    DAS hab ich noch nicht probiert, aber ich bin mir relativ sicher dass die das auch nicht so toll fänden.
    Ich habe mal vorgeschlagen - halbernst - dass ich das Kind dem Vater vor die Tür stelle zur verabredeten Zeit, klingele und gehe. Die hätten fast einen Herzkasper bekommen. Mich ( also die Mutter) kann man scheints zum Umgang zwingen, oder man fragt ganz nett die Großeltern oder einen Babysitter, sowas hat man ja, nicht wahr?

    Ich würde sagen: q.e.d.

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  • Ja? Wozu haben sie sich verpflichtet? Wer kontrolliert denn, dass sie ihren Pflichten nachkommen?
    Wenn sie sich scheiden lassen, sind sie auch nicht mehr verpflichtet, Umgang mit dem Kind zu haben oder die Mutter (finanziell) zu unterstützen (zumindest nicht, wenn dieser eine Erwerbstätigkeit wieder zuzumuten ist). Sie können auch einfach aus dem Leben des Kindes verschwinden.
    Es kann sogar sein, dass sie nicht mal der leibliche Vater sind und trotzdem automatisch das Sorgerecht bekommen.


    Ein Trauschein ist da auch nicht viel wert.

  • Z.B. ist der Ehemann der Mutter verpflichtet das Kind beim Einwohnermeldeamt anzumelden, und nicht die Mutter.
    Man kann auch davon ausgehen, dass er mit der Mutter zusammenlebt und direkt nach der Geburt in der gleichen Situaion wie sie ist: Mit dem Kind zusammenlebend und somit auch juristisch greifbar.


    Wenn z.B. die Mutter einfach geht und das Kind in der Wohnung läßt, und er kommt nach der Arbeit nach Hause, hat er das Kind und muss sich drum kümmern, weil er faktisch mit dem Kind alleine ist.
    Wenn sie spät genug geht, z.B. wenn er gerade kommt, verletzt sie nicht mal ihre Aufsichtspflicht, weil ja er da ist.


    Das ist eine andere Situation als bei einem Mann der gar nicht erst mit der Mutter zusammenlebt.


    Und das es die verheirateten Väter sind, die mit den Kindern zusammenleben, war bis in die 70er Jahre auch einfach noch so. Das hat sich erst kürlich geändert.


    Nach einer Scheidung würde ich dem Elternteil das Sorgerecht geben, dass mit dem Kind zusammenlebt, und dem anderen Umgangsrecht.
    Ist praktikabler.


    Ich sehe aber nicht, was das mit Gleichberechtigung zutun hat?

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    (Big Bang Theory)

  • Aber Shevek, irgendjemand schrieb in diesem Thread schon, dass die überwiegende Mehrheit der unehelich geborenen Kinder in eine feste Beziehung hinein geboren. Deine Argumentation kann dann nur für die Minderheit gelten, wo die Eltern eben kein Paar sind.

    Liebe Grüße Gini und Töchter (*2006, *2008 und *2012)