Hallo Allerseits,
ich habe die Möglichkeit bekommen, als Texter einen relativ kleinen, für mich aber spannenden und als Referenz durchaus interessanten Auftrag zu bearbeiten. Von verschiedener Seite habe ich gehört, dass ich das im Prinzip einfach machen kann, allerdings dem Finanzamt Bescheid sagen muss. Was ich wissen möchte ist, was ich denn nun wirklich alles tun muss. Vielleicht kennt sich jemand damit ja aus, bestimmte sind hier doch auch nebenberuflich "frei" tätige, hilfsbereite Raben, oder?
Meine Situation:
- Ich bin arbeitslos bzw. arbeitssuchend.
- Eine ehemalige Kommilitonin hat einen Texter gesucht, ich habe sie kontaktiert, eine Probetext geschrieben und bin genommen worden.
- Die Agentur, mit der ich zusammenarbeite, hat den Auftrag, ein an Kinder und Jugendliche gerichtetes Natur- und Erlebnisheft zu einem bestimmten Naturschutzgebiet (o.ä,) zu erstellen.
- Mein Auftrag ist es, (fast) alle Texte zu schreiben, wobei Themen und Botschaft vom Kunden vorgegeben sind. Ich muss nicht recherchieren sondern erhalte eine Vorauswahl an Informationen in Form von Listen, Stichworten, kleinen Vortexten, Flyern, Berichten etc., aus denen ich dann relativ frei
- Für den Auftrag bekomme ich rund 1400 Euro (nicht gut bezahlt, aber das Geld ist auch eher zweitrangig), die Agentur möchte, dass ich ihr nach getaner Arbeit eine Rechnung schreibe (und hat mir auch gesagt, was da drin stehen muss).
- Ein bis zwei weitere Aufträge, die mit jeweils ca. 1000 Euro vergütet werden, habe ich für dieses Jahr noch in Aussicht (wenn ich mich bei dem aktuellen bewähre). Darüber hinaus habe ich erst einmal nicht vor, mich als Texter anzubieten bzw. selbstständig zu machen (sofern ich es jetzt nicht eh schon bin?).
- Von Seiten des Jobcenters gab es nach Vorlage des von der Agentur gemachten Angebots keine Probleme.
- Beim Finanzamt wurde ich ziemlich barsch darauf hingewiesen, dass es "keine nebenberufliche Selbstständigkeit" gäbe und dass ich, wenn ich das anmelden wolle, auf jeden Fall auch überzeugend als Texter an den Markt gehen müsse (Werben, Kunden akquirieren usw.). Ansonsten dürfe ich gar keine Rechnung schreiben. Ich könne aber einfach eine Quittung ausstellen (das würde für die Agentur auch reichen) und das ganze dann in meiner Einkommenssteuererklärung als "unversteuerten Arbeitslohn" in der "Anlage N" angeben.
- Eine anschließende Internetrecherche hat mich nur weiter verwirrt. Verschiedene (wie ich finde) gut und schlüssig aufgebaute, seriös wirkende Seiten haben bei mir den Eindruck erweckt, dass es kein Problem sein sollte, eine solche Nebentätigkeit auszuüben und über die Steuererklärung anzugeben, eine Anmeldung beim Finanzamt (und der Krankenkasse) sei aber immer erforderlich. Wobei dann wieder eine Prüfung erfolgt, was denn nun wirklich mein Status ist.
Ich bin verwirrt. Kann mir jemand, der etwas ähnliches schon mal erlebt hat oder arbeitet, das vielleicht mal in einfachen Worten auf meine Situation bezogen erklären?