Fragen zu Scheinummeldung wegen Kindergartenplatz

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  • Hallo, ich bin ganz neu hier, eine Freundin hatte mir dieses Forum empfohlen, um kompetente Leute zu finden , die mir meine Fragen beantworten können.
    Wir würden unseren Sohn gerne auf einer Freien Schule anmelden, diese hat allerdings schon für das Aufnahmegespräch die Auflage von der Stadt, dass das Kind dort gemeldet sein muß. Im Moment wohnen wir noch nicht in der Stadt, würden dort aber hinziehen,wenn wir einen Platz im Kindergarten der Freien Schule bekämen. Wir wollen nun für das Aufnahmegespräch gerne eine kurzfristige Pro-Forma Ummeldung machen. Hat jemand Erfahrung damit, wie das geht? Wir haben keine Verwandschaft in der Stadt, könnten aber Freunde bitten, dass wir ihre Adresse nutzen können.
    Die Fragen dazu wären: Kann den Freunden dadurch ein Schaden entstehen? Braucht man zum Ummelden einen Mietvertrag? Muss tatsächlich Geld/ Miete fließen oder interessiert das niemand? Kann der Mietpreis weit unter dem Mietspiegel liegen? Muss man für einige Tage dann Müllgebühren oder sowas bezahlen? Gibt es Probleme mit der Elterngeldstelle (wir haben noch ein 4 Monate altes Baby)? Gibt es Probleme mit der Kindergeldstelle? Wenn sich nur mein Partner mit dem großen Kind ummelden würde, gibt es Probleme mit dem Jugendamt, der Kinder- oder Elterngeldstelle? Muss ein Vermieter sein Einverständnis zu einem Untermietvertrag geben und bekommt er überhaupt mit, dass mehrere Leute in seiner Wohnung gemeldet sind? Kann ein Hauseigentümer Probleme bekommen, wenn er den geschaffenen Wohnraum wieder "zurück nimmt"? Interessiert sich überhaupt irgendeine Stelle dafür, dass das nur pro forma ist und wurde das je bei jemandem kontrolliert? Was passiert schlimmstenfalls, wenn es raus kommt?
    Vielen Dank für eure Antworten!
    Ich bin völlig begeistert von den Themen in dem Forum, werde jetzt bestimmt öfter "hier" sein und hoffe, dass ich auch einigen bei der Beantwortung ihrer Fragen helfen kann!

  • Ich würde dort anrufen und Euere Situation schildern. Also sagen, dass ihr derzeit auf Wohnungssuche seid und es sich praktisch nur noch um Wochen handeln kann und ob ihr Euch angesichts dieser Umstände auch bewerben dürft. Erst wenn dort klipp und klar nein gesagt wird (was ich mir aber, wenn Ihr es ehrlich meint, nicht vorstellen kann), würde ich weiterüberlegen.

    Ein Vertrag, der auf einer halben Lüge aufbaut, ist keine gute Basis für eine vertrauensvolle Beziehung, finde ich. In Deiner Situation würde ich, wenn sie kein Verständis für meine "Wohnungssuche-Geschichte" hätten, mich nach einer anderen Schule umsehen.

    Ab wan willst Du den Platz denn haben? Ab sofort, oder erst im nächsten Sommer?

  • Danke für deine schnelle Antwort!
    Die Schule muß sich dran halten, weil die Stadt ihnen auf die Finger schaut, soweit ist das mit ihnen abgesprochen. Und wir wissen auch, dass es ihnen deswegen nur darauf ankommt, dass wir da gemeldet sind, wo wir wirklich wohnen ist ihnen erstmal egal. Der Platz wäre erst für nächsten Sommer, es handelt sich also um mehrere Monate und wir würden eben nur hinziehen, wenn wir einen Platz bekommen. Ganz wohl ist mir bei der Sache auch nicht,lieber wäre mir, wir könnten das "korrekt" abwickeln, aber für ein Gespräch reel umzuziehen kann ich mir im Moment auch nicht vorstellen. Habe nochvernüftige keine Lösung aus dem Dilemma gefunden...

  • Kann den Freunden dadurch ein Schaden entstehen? Braucht man zum Ummelden einen Mietvertrag? Muss tatsächlich Geld/ Miete fließen oder interessiert das niemand? Kann der Mietpreis weit unter dem Mietspiegel liegen? Muss man für einige Tage dann Müllgebühren oder sowas bezahlen? Gibt es Probleme mit der Elterngeldstelle (wir haben noch ein 4 Monate altes Baby)? Gibt es Probleme mit der Kindergeldstelle? Wenn sich nur mein Partner mit dem großen Kind ummelden würde, gibt es Probleme mit dem Jugendamt, der Kinder- oder Elterngeldstelle? Muss ein Vermieter sein Einverständnis zu einem Untermietvertrag geben und bekommt er überhaupt mit, dass mehrere Leute in seiner Wohnung gemeldet sind? Kann ein Hauseigentümer Probleme bekommen, wenn er den geschaffenen Wohnraum wieder "zurück nimmt"? Interessiert sich überhaupt irgendeine Stelle dafür, dass das nur pro forma ist und wurde das je bei jemandem kontrolliert? Was passiert schlimmstenfalls, wenn es raus kommt?
    Vielen Dank für eure Antworten!

    Das kommt sehr auf die Gemeinde an - an manchen Orten muss man zum Ummelden einen Mietvertrag vorlegen, an anderen nicht.

    Dem Vermieter müsste eine Untervermietung meines Wissens nach nicht nur angezeigt werden, er müsste - denke ich - sogar zustimmen, wobei das, wenn Ihr z.B. nur 1 Zimmer mieten würdet, wohl genehmigt werden müsste.

    Vorsicht auch, dass die Wohnung nicht plötzlich als "überbelegt" gilt. Zu acht in einer 60qm-Wohnung könnte schwierig werden.

    Müllgebühren richten sich, soweit ich weiß, auch immer nach der Anzahl der in der Wohnung gemeldeten Personen.

    Und natürlich müssen - auch für einen kurzen Zeitraum (aber das wissen die Ämter ja nicht) - alle Notwendigkeiten umgemeldet werden (Auto z.B.), wobei ich nicht sicher bin, ob es evtl. möglich wäre, am jetzigen Wohnort z.B. einen Nebenwohnsitz anzumelden.

    Pro forma getrennt wohnen - weiß ich nicht, ob das jemanden was angeht #weissnicht

    Es wäre einfacher, wenn Ihr beispielsweise bei Großeltern o.ä. einziehen oder das Kind melden könntet.

    Ich würde wohl - wie navete - der Schule gegenüber mit offenen Karten spielen und dann weitersehen.

  • Danke für deine vielen Antworten!
    Wie gesagt, der Schule sind da auch die Hände gebunden, die müssen sich an die Vorgaben der Stadt halten. Ich möchte nicht deswegen an sie herantreten, dann würden wir m.E. nur unser Problem zu ihrem machen, und sie hatten vorher klar kommuniziert, dass wir leider schon für das Gespräch gemeldet sein müßten. Großeltern da in der Nähe wäre natürlich der Traum, die wohnen aber noch viiiiiel weiter weg.
    Das mit dem Vermieter sind ja aber schonmal gute Nachrichten. Und wir wollten auf jeden Fall den Zweitwohnsitz hier behalten, dann kann schon niemand fragen, warum wir unsere Wohnung nicht gekündigt haben...

  • Hallo!

    Naja, hast du schon mal nach Scheinummeldung gegoogelt? Ich hab früher mal bei einer Meldebehörde gearbeitet... rechtens geht anders! Und die Behörden reagieren da mitunter nicht amüsiert, wenn's rauskommt ( Ordnungswidrigkeit kann unschöne Kosten verursachen). Rauskommen kann es, sobald Ungereimtheiten entstehen z.B: kein Schild am Postkasten/ Klingel. Macht man ein Schild dran, können Nachbarn/ Vermieter stutzig werden. Wenn der Hauptwohnsitz umgemeldet wird, ist das schon ein riesen Aufwand, weil ja überall die Adressänderung mitgeteilt werden muss. Nur Ehegatte mit Kind ummelden geht nur, wenn man angibt und unterschreibt, getrennt lebend zu sein, was dann Auswirkung auf die Lohnsteuerklasse hätte....

    Zur Frage der Kontrolle: wenn eine Behörde stutzig wird, ob die gemeldete Adresse tatsächlich so bewohnt wird, wie sie angemeldet wird, kann eine Behörde einen Ermittlungsdienst vor Ort schicken, der dann Anwesenheit überprüft, Nachbarn/Vermieter befragt, Namensschilder überprüft, usw.

    Sollten dann Aussagen der Befragten ergeben, dass der Besagte da gar nicht wohnt, kann er von der Meldebehörde von amtswegen nach "unbekannt" abgemeldet werden. Das merkt der Betroffene dann u.U. nicht gleich. Wenn er dann irgendwann was von einer Behörde braucht und merkt, dass da eine Lücke in seiner Meldezeit entstanden ist, muss er Nachweise über seinen tatsächlichen Aufenthaltsort bringen, damit diese Meldelücke wieder geschlossen werden kann. Das ist schon ein ganz schöner Aufwand.

  • Tiga,
    wir haben das schon gemacht, also Leute pro forma in unserer Wohnung angemeldet. Da uns die Wohnung gehört, stellte sich die Vermieterfrage nicht. Wir haben kurz darüber nachgedacht, "was schlimmstenfalls passieren könnte", haben das dann aber nicht weiterverfolgt. Ich denke, wenn es wüst kommt, ist das ein Meldevergehen, also wahrscheinlich eine Ordnungwidrigkeit.

    Das größere Problem dürfte in Eurem Fall wohl auch nicht die Anmeldung, sondern die dafür notwendige Abmeldung in eurem bisherigen Wohnort sein.

    Ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass das Einwohnermeldeamt keinen Mietvertrag sehen will, das geht sie doch gar nichts an. Bei einem meiner früheren Umzügen musste ich mal eine Unterschrift des Vermieters bringen, aber da hat auch der Hauptmieter unterschrieben, nicht der eigentliche Vermieter.

    Viel Glück!

  • Zweitwohnungssteuer fällt zumindest hier inBerlin erst ab dem zweiten Jahr an. Ich würde es einfach machen - hier ist das nicht ungängig, sag ich mal. Mittlerweile möchten die Meldeämter aber mehr Nachweise über den tatsächlichen Wohnsitz (mietvertrag etc.) Das musst Du halt abfragen, was man vorlegen muss.

    Ob miete fließt, interessiert ja das Meldeamt nicht. Das ist DeinPrivatvergnügen mit dem jeweiligen Vermieter. Ja ein Untermietverhältnis muss theorethisch angegeben werden bzw. dem Vermieter angezeigt werden. Die für die Freunde entstehenden Kosten sind abhängig von deren Mietvertrag. Schrieb ja schon jemand, berechnen sich Betriebskosten nachm² oder nach Personen.

    Wollt Ihr beide Elterngeld beziehen? Da müsst Ihr schauen, wer wann und was mit dem dazugehörigen Kind ist. Das muss bei dem jeweiligen Bezieher gemeldet sein. das ist etwas tricky, müsst ihr mal nachlesen. Wir waren damals noch getrennt gemeldet und haben uns zur Vereinfachung dann mal endlich inn der gemeinsamen Wohnung angemeldet, weil es sonst ein Riesenhickhack geworden wäre.

    Hier gibt es Schulen, die gegen Scheinanmeldungen vorgehen und sich eben Papiere zeigen lassen, die eindeutig belegen, dass man dort auch wirklich wohnt. Müsstest Du Dich halt mal unter de5r Hand schlau machen, wie die das handhaben.

    Ansonsten ist es eben Deine Meldeadresse, dort solltest Du Dich hauptsächlich aufhalten. Ich würde das nicht überbewerten. Im schlimmstenfall ist es eine Ordbnungswidrigkeit und Du musst Strafe x zahlen. Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter die Freunde abmahnen (ob Kündigen keine Ahnung) wenn sie das veränderte Mietverhältnis nicht anzeigen.

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