Ich habe letztens von einem Fall in irgendeinem Nähblog gelesen, der mich aufhorchen ließ und ich frage mich, ob sich hier auch schonmal jemand damit auseinander setzen musste.
Es ging darum, dass bei bestehender selbständiger Nebentätigkeit wohl nicht das normale Angestelltengehalt plus eben das Einkommen aus der selbst. Tätigkeit der letzten 12 Monate vor Geburt zur Elterngeldberechnung herangezogen wird, sondern das im letzten Kalenderjahr.
Das ist mir komplett neu. Ich habe gerade nach Jahren mit sehr prekären Einkommensverhältnissen eine Vollzeitstelle als Angestellte angetreten und ging davon aus, dass ich mir nun die Einkommensgrundlage fürs Elterngeld verdiene. Einen klitzekleinen regelmäßigen Auftrag mache ich weiterhin, weil es ein nettes Zubrot mit wenig Aufwand ist und wir jeden Cent gebrauchen können. Wenn das aber deuten würde, dass ich im Eltengeldbezug wesentlich weniger bekäme, würde ich das sein lassen und die Freiberuflichkeit abmelden.