Elterngeld bei freiberuflicher Nebentätigkeit

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  • Ich habe letztens von einem Fall in irgendeinem Nähblog gelesen, der mich aufhorchen ließ und ich frage mich, ob sich hier auch schonmal jemand damit auseinander setzen musste.


    Es ging darum, dass bei bestehender selbständiger Nebentätigkeit wohl nicht das normale Angestelltengehalt plus eben das Einkommen aus der selbst. Tätigkeit der letzten 12 Monate vor Geburt zur Elterngeldberechnung herangezogen wird, sondern das im letzten Kalenderjahr.


    Das ist mir komplett neu. Ich habe gerade nach Jahren mit sehr prekären Einkommensverhältnissen eine Vollzeitstelle als Angestellte angetreten und ging davon aus, dass ich mir nun die Einkommensgrundlage fürs Elterngeld verdiene. Einen klitzekleinen regelmäßigen Auftrag mache ich weiterhin, weil es ein nettes Zubrot mit wenig Aufwand ist und wir jeden Cent gebrauchen können. Wenn das aber deuten würde, dass ich im Eltengeldbezug wesentlich weniger bekäme, würde ich das sein lassen und die Freiberuflichkeit abmelden.

  • Bei angestellt plus freiberuflich kann ich leider nichts dazu sagen. Aber bei reiner Freiberuflichkeit werden tatsächlich nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern die Einkünfte aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr über die Einkommensteuererklärung zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen.


    Ich würde einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.

  • Ich hatte auch beides gleichzeitig, und ei mir wurden im Angestelltenverhältnis die letzten 12 Monate genommen und bei der Freiberuflichkeit erst das letzte Kalenderjahr, aber nach Antrag die letzten 12 Monate, weil ich noch gar kein ganzes Jahr selbständig gewesen war.

  • Wenn deine Nebentätigkeit für (ich glaube! - ich gehe gleich nachlesen) 2 Monate vor Entbindung ruht (also wirklich offiziell beim Gewerbeamt / Finanzamt bekanntgeben) dann werden die letzten 12 Monate genommen.


    Ich such dir den Link raus, ich hatte das gerade neulich nachgelesen..

  • Das hieße bei einer Geburt im Dezember 2014 z.B., dass das Einkommen von Jan bis Dez 2013 herangezogen würde und das komplette Angestelltengehalt aus 2014 unter den Tisch fallen würde! Boah.
    Ab Jan 2015 wäre es dann nicht mehr so dramatisch.


    Interessant zu wissen wäre ja auch, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, wenn man die Freiberuflichkeit wieder abmelden möchte...ob das im Kalenderjahr vor Eintreten einer Schwangerschaft schon passieren müsste, kurz vorher oder gar erst während einer Schwangerschaft.


    Ich werde definitiv bei der Elterngeldstelle nachfragen und dann hier berichten.


    Vielleicht mache ich mir zuviele Gedanken, aber ich hatte das tatsächlich noch nie gehört und ich würde mich soooo in den Allerwertesten beißen, wenn ich jetzt extra länger arbeiten ginge und den Kinderwunsch aufschübe um dann doch nur mit dem für uns nicht ausreichenden Mindestbetrag dazustehen.

  • Ich habe auch freiberuflich gearbeitet und bei mir wurde bei Kind 1 die 12 Monate vor der Geburt berechnet. Ich habe bis zur Geburt gearbeitet. Bei Kind 2 sagte mir dann die Bearbeiterin, dass wir auch das letzte Kalenderjahr zur Berechnung nehmen könnten, da das Elterngeld dann höher ausfallen würde. (da ich bei Kind 2 nicht in der Schwangerschaft arbeiten konnte). Haben wir dann auch so gemacht.


    Also, ich habe verstanden, dass man als Freiberufler die Wahl hat. Beide Anträge wurden übrigens von der selben Frau bearbeitet.


    Hoffe, das hilft dir irgendwie weiter...

  • Ich blick da nicht so wirklich durch, (hab das auch gelesen) hab aber verstanden, dass diese blöde Regelung erst mit den anderen Neuregelungen ab 2013 eingeführt wurde. Deshalb solltest du bei den Erfahrungsberichten hier auch immer das Geburtsjahr erfragen...

    Gruß Conny
    mit 2 Großen *93 und *95, Zwergi *03.07 und Minimaus *01.12
    #kerze #kerze

  • Es wurde ab Januar 2013 geändert und man kann nun wohl nur noch bei begründetem Antrag das Kalenderjahr 'ändern' lassen.


    'Verschiebung des Einkommenermittlungszeitraumes in Sonderfällen
    Sofern Sie im steuerrechtlichen Veranlagungszeitraum, auf den sich der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt / Haushaltsaufnahme des Kindes bezieht, Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen haben oder einen Einkommensverlust durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung oder Wehr- und Zivildienstzeiten erlitten haben, kann auf Antrag an Stelle des Einkommens aus dem steuerrechtlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt / Haushaltsaufnahme des Kindes, das Einkommen aus dem vorausgegangenen steuerrechtlichen Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden.'
    (Quelle: http://www.elterngeld.net/nrw/Einkommen.pdf)

  • Ja toll. Das trifft auf mich dann genau so zu:mad:. Misst.


    Geburt wird Juli 2014 sein, gut wären als Grundlage 12 Monate vor Geburt, aber wegen geringfügigem Nebeneinkommen wird dann wohl das Kalenderjahr 2013 genommen:rolleyes:.
    Allerdings hatte ich in 2013 noch Elterngeld.
    Kann ich dann auch auf die 12 Monate vor der Geburt verschieben?? Oder nur ins Vorjahr?