Festanstellung in Teilzeit - Fragen zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages

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  • Es scheint konkret zu werden mit einem festen Arbeitsvertrag für mich, bei einem AG, für den ich seit langem auf Honorarbasis arbeitete. Aber seit längerem spüre ich, daß mir eine Festanstellung sehr viel Kontinuität für mein Berufsleben bringen würde, die ich gegenwärtig eben nicht habe.


    Mittlerweile ist meine Tendenz, 3 feste Tage (a 8 Std.) pro Woche dort zu arbeiten. Dann hätte ich noch 2 volle Tage, um freiberuflich weiter tätig zu sein.


    Nun tun sich Fragen auf, vielleicht könntet ihr ja mal schreiben, wie es bei euch fest Angestellten ist bzw. was so üblich ist:


    1. Welche Zeitmodelle sind denn möglich? Bei meinen Vorstellungen wären das ja 24 Std. pro Woche. Kann man das so machen, oder ist diese Stundenanzahl unüblich?


    2. Wie ist das mit dem Urlaub? Hat man bei Teilzeit weniger Tage Anspruch?


    3. Welche Varianten der betrieblichen Altersvorsorge sind üblich und empfehlenswert?


    4. Das Gehaltsniveau bei dem AG ist für meine Branche nicht berauschend. (Da es wegemäßig und teammäßig aber für mich sehr gut paßt, nehme ich das in Kauf.) Gibt es denn andere Kriterien, die man anstelle von Gehaltshöhen in den Arbeitsvertrag einbauen könnte, um dem AN den Vertrag günstiger zu gestalten?


    Morgen habe ich ein Gespräch, bei dem es um die vertragliche Abstimmung dieser Dinge gehen wird. Könnt ihr mir mit Tips oder Ratschlägen helfen?

  • 1. das ist total üblich. Ich kenne auch Leute, die 21,5 h arbeiten. Oder so. Im Prinzip geht jede Stundenzahl. Meine ehemalige Kollegin arbeitete 60 %, das sind ja bei einer normalen 40 h Woche auch 24 h.


    2. Du hast genausoviel Urlaub wie ein Vollarbeitnehmer, bezogen auf deine Arbeitstage. Beispiel: Wir sind in Schlaraffia und haben 30 Urlaubstage für ne Vollzeitkraft (5-Tage-Woche). Wenn du also 5 Tage die Woche arbeitest (mit z.B. täglich 4 h), dann hättest du bezogen auf die 5-Tages-Woche genauso viel Urlaub, nämlich auch 30 Tage. Eben 30 4-h-Tage. Wenn du nur eine 3Tage-Woche hast, dann hast du nicht 30, sondern 18 Urlaubstage. Damit kommst du exakt genauso weit, nämlich 6 Wochen Urlaub. Es kommt also mehr auf die Verteilung deiner Arbeitszeit an, und nicht auf den Umfang deiner Stelle.


    3. Das kommt drauf an. Kann ich für deinen Bereich nix zu sagen.


    4.Ja klar. Du könntest dir Kita-Betreuung bezahlen lassen, Home office vertraglich zusichern lassen, zusätzliche Kindkranktage, die vom AN bezahlt werden, einen Dienstwagen, ein Arbeitszimmer für zu Hause.....ob du all ads auch bekommst, bleibt dir überlassen, aber verhandeln könnte man über fast alles.

  • 1. Welche Zeitmodelle sind denn möglich? Bei meinen Vorstellungen wären das ja 24 Std. pro Woche. Kann man das so machen, oder ist diese Stundenanzahl unüblich?

    Ja, das geht. Ich habe so einen Vertrag, Kollegen auch.


    2. Wie ist das mit dem Urlaub? Hat man bei Teilzeit weniger Tage Anspruch?


    Du hast den gleichen Urlaubsanspruch wie alle anderen auch. Gesetzlicher Mindesturlaub sind 4 Wochen. Wenn du an festen Tagen arbeitest (wie ich), brauchst und bekommst du für vier Wochen Urlaub weniger Urlaubstage, weil du dann nur für die Arbeitstage Urlaubstage brauchst. Also ich beantrage zum Beispiel Urlaub vom 29.01.2016 bis 15.02.2016 und brauche dafür 6 Urlaubstage, weil meine Arbeitstage Di-Do sind.
    Wenn man keine festen Arbeitstage hat, ist es komplizierter. Aber du wolltest ja Kontinuität und Ruhe, da würde ich die fixen Tage nehmen an deiner Stelle.


    4. Das Gehaltsniveau bei dem AG ist für meine Branche nicht berauschend. (Da es wegemäßig und teammäßig aber für mich sehr gut paßt, nehme ich das in Kauf.) Gibt es denn andere Kriterien, die man anstelle von Gehaltshöhen in den Arbeitsvertrag einbauen könnte, um dem AN den Vertrag günstiger zu gestalten?


    Mehr Erholungsurlaub.
    Anspruch auf Fortbildungen, mit verschiedenen Konstellationen (Sonderurlaub? wer zahlt die Fortbildung? echte Vertretung oder muss man dann die gleiche Arbeit in weniger Zeit schaffen?)
    Homeoffice
    flexible Arbeitszeiten
    Ich meine, es gibt die Möglichkeit, dass die Arbeitgeberin Kinderbetreuung finanziert, damit habe ich aber keine Erfahrung.
    Klare Überstundenregelung - werden Überstunden abgefeiert oder ausbezahlt? Falls sie ausbezahlt werden, wie viel wird dafür gezahlt? Gelten sie nur, wenn sie angeordnet sind oder auch, wenn du von dir aus mehr arbeitest?
    Keine Probezeit (insbesondere keine jederzeitige grundlose Kündigungsmöglichkeit)

  • Lass Dir auf jeden Fall Deine Dienstzeiten fest in Deinen Vertrag schreiben (es sei denn, Du wünschst "Flexibilität", die meist zu Lasten des AN geht).
    Denn auch wenn Du einen "freien Donnerstag" hast, kannst Du zu Vertretungen herangezogen werden. Und Teilzeitbeschäftigte bieten einfach viel Luft zum Einspringen.

  • (es sei denn, Du wünschst "Flexibilität", die meist zu Lasten des AN geht).


    Ja, das muss man sich gut überlegen.


    Ich habe vor einigen Jahren einen Dienstlaptop bekommen. So kann ich auf Dienstreisen auch unterwegs arbeiten! (Statt was für meien Diss zu tun oder einen Roman zu lesen.) Und wenn ich krank oder verletzt bin, kann ich die dringendsten Sachen trotzdem schon mal von zuhause machen. Voll gut. #ja
    Und das läuft nicht über Anweisungen (zumindest nicht bei uns, so sind die Chefs nicht), sondern über die sorgfältige Auswahl engagierter Mitarbeiterinnen.

  • bei meinem Freund in der Firma gibt es neben einem Zuschuss zu den Betreuungskosten auch die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Fahrtkosten (tanken oder öpnv Ticket) zu bekommen. Letzter darf aber 40€, glaube ich, nicht überschreiten, weil er sonst versteuert werden müsste. Bei solchen Sachen würde ich mich vorher informieren, damit man am Ende nicht feststellen muss, dass vom schönen Brutto nur ein Minibetrag übrig bleibt.

  • Bei Teilzeit/Gleitzone und Steuerklasse 5 bleibt eh nix.
    Aber man muss sich sehr genau überlegen, ob man die ganzen pauschalbersteuerten Bonbons wirklich möchte. Das ist zwar zunächst sehr attraktiv, aber ist bei der Berechnung von Sozialleistungen (wenn man die mal braucht) nachteilig.
    Auch gehen die Extras ja bei Tariferhöhungen nicht mit. Da ist es geschickter "x% über Tarif" zu vereinbaren. Einmal um die Erhöhungen mitzunehmen und auch, um bei einem Jobwechsel mehr in der Hand zu haben.

  • Ach ihr seid ja Spitze! Danke danke! - Ich muß sagen, es ist seit fast genau 20 Jahren mein erster fester Arbeitsvertrag, den ich - hoffentlich - bekommen werde. Da bin ich einfach sehr wenig auf dem Laufenden, was so üblich ist an Vertragsgestaltungen.


    Ich notier mir gleich mal die wichtigsten Tips...


    Und ich habe zu euren Tips nocheinige Fragen:


    @Susan Sto Helit, du schreibst "mehr Erholungsurlaub" - was meinst du damit? Ich dachte. 30 Tage wären das Maximum?


    Und zu den Dienstzeiten: Wenn ich mir feste Tage in den Vertrag schreiben lasse (Mo, Di, Mi), wird es dann für mich komplizierter, mal an einem anderen Tag zu arbeiten? Oder statt eines Bürotages gelegentlich einen Homeofficetag zu nehmen (meine Tätigkeit läßt sowas vom Grundsatz her recht problemlos zu)?
    Wie genau müssen solche Dinge im Vertrag definiert werden?

  • Noch eine Frage: Man gab mir den Tip, im Vertrag festhalten zu lassen, daß nach z.B. 6 Monaten neu über die Gehaltshöhe verhandelt werden kann. Ist sowas dann eine einmalige Sache, oder kann bei fortdauerndem Arbeitsverhältnis immer wieder nach 6 Monaten neu verhandelt werden?

  • In meinem Vertrag steht zum Beispiel "1 freier Wochentag und jeden 2. Samstag Dienst, genaueres regelt der Dienstplan".
    Unser Dienstplan ist allerdings sehr statisch, wird nur alle paar Jahre mal angepasst. Es gibt auch feste Vertretungspläne, dass heißt, wenn im Dezember die Urlaubsplanung steht, weiß ich, an welchen Tagen ich im nächsten November vertreten muss.
    Diese grundsätzliche Verlässlichkeit und Stabilität lässt uns alle (AN und AG) in Ausnahmefällen flexibel sein. Wenns drauf ankommt, wird alles möglich gemacht (von beiden Seiten).
    Aber dazu muss man den Betrieb kennen und wissen, wie Kolleginnen und Arbeitgeberin gestrickt sind.


    Ein Vertrag ist ja auch nicht in Stein gemeißelt. Man kann später Ergänzungen/Änderungen vereinbaren, die zum Beispiel den freien Tag umlegen.
    Für eine kurzfristige Vertretung ist das nicht nötig, aber wenn feste Tage im Vertrag stehen, macht das deutlich, dass man nicht nach Gusto hin und her geschoben werden kann.

  • Danke!


    ...jetzt muß ich gleich los, und mir klopft nun doch ganz schön das Herz. Verhandeln und sich selbst möglichst gut ins rechte Licht stellen und Vorteile für sich erzielen, das liegt mir so gar nicht, damit hadere ich schon mein ganzes Berufsleben lang, trotz aller Akzeptanz, die ich von anderen wahrnehme.

  • Bin wieder zurück.


    Mit unterschriebenem unbefristeten Anstellungsvertrag in der Tasche! :) (Danke fürs Daumendrücken!)


    So richtig kann ich das noch gar nicht fassen, es fühlt sich so sehr ungewohnt an.


    Ich hatte angenommen, daß heute zunächst noch die inhaltlichen Dinge besprochen werden würden. Aber er legte mir gleich einen vorbereiteten Vertragsentwurf auf den Tisch. Im Vertrag waren die hauptsächlichen Punkte festgehalten, die ich telefonisch schon benannt hatte. Und auch die wichtigsten Sachen, die ihr mir hier noch mitgegeben habt (Urlaub, Zeiteinteilung, Kündigungsfristen...), waren so enthalten, wie man es erwarten darf.


    Solche Punkte wie Fortbildungen etc. habe ich nicht angesprochen, denn in der Hinsicht ist der Chef recht kooperativ, was zu bewilligen, wenn es der Projektbearbeitung dient.


    Meine Arbeitsaufgaben / Projekte sind mir auch schon mitgeteilt worden, auch der Arbeitsplatz steht fest. Also kann es ab April dann losgehen (bis dahin noch freiberuflich).

  • Susan Sto Helit, du schreibst "mehr Erholungsurlaub" - was meinst du damit? Ich dachte. 30 Tage wären das Maximum?

    Nöö, es gibt kein Maximum, nur ein Minimum (4 Wochen im Jahr). Und ich weiß ja nicht, was dein Träger regulär anbietet, ich habe z.B. nur den Mindesturlaub. :)



    Wenn ich mir feste Tage in den Vertrag schreiben lasse (Mo, Di, Mi), wird es dann für mich komplizierter, mal an einem anderen Tag zu arbeiten? Oder statt eines Bürotages gelegentlich einen Homeofficetag zu nehmen (meine Tätigkeit läßt sowas vom Grundsatz her recht problemlos zu)?
    Wie genau müssen solche Dinge im Vertrag definiert werden?


    Ihr habt ja jetzt schon eine Regelung. :) Bei Homeoffice sollte es deshalb keine Probleme geben, wie es mit "an einem anderen Tag arbeiten" ist, weiß ich nicht.


    Ganz grundsätzlich gilt: Je behördenartiger die Arbeitgeberin ist, desto schwieriger ist alles, was nicht irgendwo schriftlich fixiert ist. Ansonsten kann man alles machen, was nicht explizit verboten ist und worüber sich alle Beteiligten einig sind.

  • Zum Thema Urlaub: Dort im Büro bekommen alle Leute 30 Tage pro Jahr, sagte man mir. - Da könnte ich also auch mehr verlangen?? Oder gilt so eine Urlaubsregelung dann immer für alle Beschäftigten (so wie beim Urlaubsgeld)?


    Vom Grundsatz her scheint es in "meinem" Büro so zu laufen: Das Gehaltsniveau ist nicht sehr günstig. Der Chef weiß das und toleriert deshalb i.d.R., wenn jemand mal einen Arzttermin am Tage hat, oder früher geht, oder von zuhause aus arbeitet, oder so. Es muß sich halt alles so im Rahmen halten, daß die Projektarbeit nicht drunter leidet.

  • Sofern Dein Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, gilt die Urlaubsregelung nicht für alle, sondern ist individuell aushandelbar. Mein Partner arbeitet in einem nicht an einen Tarifvertrag gebundenen Unternehmen, und die Konditionen der Beschäftigten sind sehr unterschiedlich je nach Verhandlungsgeschick und -mut. D.h. die üblicherweise deutlich weniger verhandelnden Frauen stehen erheblich schlechter da, wohingegen viele Männer versuchen, bei jedem mittelgroßen Projekterfolg mehr Gehalt, Urlaub oder oder oder herauszuholen.