Situation:
Ein Arbeitnehmer leistet eine bestimmte Anzahl an Diensten zu einer festen Stundenzahl (z.B. 6 Dienste zu 24 Stunden) im Monat. Dieses Anzahl an Diensten wird ihm im Vertrag garantiert. Es können aber auch mehr Dienste geleistet werden, das kann von Monat zu Monat entschieden werden.
Der Arbeitnehmer ist nun, sagen wir 7 Tage eines Monats krank geschrieben. Dennoch leistet er danach in diesem Monat noch 6 Dienste, die erst festgelegt wurden, als die AU bereits vorlag (im Vormonat war er bereits seit ein paar Tagen in der AU).
Zahlt der Arbeitgeber nun die 6 geleisteten Dienste, oder muss er die anteilige Stundenzahl für 7 Tage plus die 6 Dienste zahlen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert der Arbeitsvertrag)?
Errechnen sich die anteiligen Stunden aus den im Vertrag als Minimum garantierten Stunden, die der Arbeitgeber abfragen muss, oder aus den in den letzten Monaten tatsächlich geleisteten Stunden pro Monat?