AU und Ableistung von Stunden, wie zahlt der Arbeitgeber

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  • Situation:


    Ein Arbeitnehmer leistet eine bestimmte Anzahl an Diensten zu einer festen Stundenzahl (z.B. 6 Dienste zu 24 Stunden) im Monat. Dieses Anzahl an Diensten wird ihm im Vertrag garantiert. Es können aber auch mehr Dienste geleistet werden, das kann von Monat zu Monat entschieden werden.


    Der Arbeitnehmer ist nun, sagen wir 7 Tage eines Monats krank geschrieben. Dennoch leistet er danach in diesem Monat noch 6 Dienste, die erst festgelegt wurden, als die AU bereits vorlag (im Vormonat war er bereits seit ein paar Tagen in der AU).


    Zahlt der Arbeitgeber nun die 6 geleisteten Dienste, oder muss er die anteilige Stundenzahl für 7 Tage plus die 6 Dienste zahlen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert der Arbeitsvertrag)?


    Errechnen sich die anteiligen Stunden aus den im Vertrag als Minimum garantierten Stunden, die der Arbeitgeber abfragen muss, oder aus den in den letzten Monaten tatsächlich geleisteten Stunden pro Monat?

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • ohne mich sicher auszukennen, würde ich sagen dass der Arbeitnehmer nicht mehr Geld bekommt.


    Denn die 6 garantierten Dienste wurden ja gemacht, und zu mehr ist er ja nicht verpflichtet.


    Auch wenn ich als "normal" Angestellte am we krank werde, oder wenn ich Überstunden frei habe, bekomme ich nicht mehr Geld, oder die Stunden wieder gut geschrieben.


    Was anderes ist es wenn ich im Urlaub krank werde.


    Hoffe ich konnte etwas helfen

  • Ah, ok. Danke.

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  • Wenn ich Überstunden frei nehme und an dem Tag Krank geschrieben werde bekomme ich die Stunden sehr wohl wieder gutgeschrieben!


    Wie es im Fall von Fiawin aussieht, weiß ich aber nicht.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • hmm, das ist tatsächlich nicht ganz trivial.
    Die AU gilt für, sagen wir mal 5 Tage. Wenn der AN in dieser Zeit einen Dienst eingetragen hatte, dann erhält er für diesen Dienst einen Ausgleich. Für die anderen Tage nicht.
    Es kommt darauf an, wie es in dem Vertrag geregelt ist. ZB. Mit ein Tag die Woche, aber man arbeitet einmal in Monat 5 Tage, dann gilt das was im Vertrag steht, auch wenn er diese 5 Tage am Stück krank geschrieben ist.


    Verträge sind aber auch gerne Auslegungssache des AG ;) Und auch gerne schwammig geschrieben.


    Vielleicht hilft dir das weiter?


    Vg chelida

    • Offizieller Beitrag

    Wenn für die Zeit, in der der AN krank war ein Dienst eingetragen war, dann bekommt er auch Geld dafür. Das muss aber auch dokumentiert sein.
    Ich arbeite z.B. nur manchmal am Mittwoch. Wenn ich dann mehrere Tage krank bin, dann bekomme ich für Mittwochs Geld, wenn Arbeitszeit vereinbart war, wenn nicht, dann nicht.


    Deshalb die Frage: Was war denn konkret vereinbart?

    LG, Kalliope


    Und bist du nicht willig, so brauch ich Geduld! (Prof. Peter Kruse) tap.gif

  • Wenn ich Überstunden frei nehme und an dem Tag Krank geschrieben werde bekomme ich die Stunden sehr wohl wieder gutgeschrieben!

    laut Gesetz nicht, wir hatten das Problem im Geschäft. Dein AG kann das natürlich Freiwillig machen

    Hebt man den Blick sieht man keine Grenzen #rose

  • Die AU gilt für, sagen wir mal 5 Tage.

    Nee, für neun Tage, da die Dienste ja auch an den Wochenenden stattfinden. Assistenz halt.

    Wenn der AN in dieser Zeit einen Dienst eingetragen hatte, dann erhält er für diesen Dienst einen Ausgleich. Für die anderen Tage nicht.

    Die Dienste sind erst hinterher eingeteilt worden, also als mein Mann bereits krankgeschrieben war.
    Aber dann ist das ja echt ne üble Sache, weil der Assistenznehmer meinem Mann 6 Dienste zugeteilt hat NACH der Zeit, in der er krankgeschrieben ist, das heißt, in der Praxis macht er jetzt Überstunden. Ätzend. Danke. Ich bereite meinen Mann drauf vor. Allerdings wird die Krankschreibung wohl nochmal verlängert werden müssen (Schulter dauert halt), da wären dann zwei Dienste drin. Dann bekäme er zumindest das dann ja bezahlt.
    Ey, und mein Mann ist echt einer, der nie blau macht, der freiwillig bei Engpässen mehr Dienste übernimmt, der flexibel ohne Ende ist.

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


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    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • Mensch, das ist ja mal schon recht dreist!
    Leider nicht ungewöhnlich.


    Sehr ärgerlich!


    LG chelida