Wegen wirklich krassem Fehlverhalten von einigen Kindern und einer größeren Gruppe von Kindern die das wohl deckt und noch anfeuert wurde in der Klasse meiner Tochter kollektives Nachsitzen für die Klasse verhängt.
Das wurde auch in einer Mail an uns Eltern angekündigt, die gestern rumging, worauf ich auch gestern noch geantwortet habe, dass ich davon nichts halte.
Nun erfuhr ich heute von meiner Tochter, dass sie eigentlich hätte Nachsitzen müssen, aber (wie auch ein paar andere Kinder) gegangen ist, nachdem die aufsichtsführende Person meinte, sie können sie ja nicht zwingen, würde das dann aber ihren Eltern sagen (ich warte noch auf die Nachricht).
Also, erstmal nicht wirklich dramatisch, aber ich wappne mich ja gerne für das was noch kommt:
Darum meine Frage: Ich habe ein paar Links im Internet gefunden, die besagen, Kollektivstrafen seien in Deutschland allgemein verboten, auch an Schulen, weil sie gegen das Grundrecht verstoßen (man darf nicht ohne Schuld bestraft werden) und gegen die Menschenwürde (Das Kind wird quasi zum Mittel der allgemeinen Erziehung degradiert) verstößt. Aber ich finde die dazugehörigen klaren Paragraphen nicht.
Weiß hier jemand etwas dazu?
Die Idee mit dem Nachsitzen kommt im übrigen von Eltern, die für "hartes Durchgreifen" sind. Ich weiß noch nicht, wie alleine ich mit meinem Unwillen dastehe.
Mein Ansatz ist ja, den Kindern Handlungsoptionen aufzuzeigen, was sie tun können um das Fehlverhalten zu unterbinden.
Liebe Grüße
Shevek