Zwei Fragen Urlaub auszahlen lassen und ALG 1

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Hallo,
    Vielleicht kann mir bei den beiden fragen hier auch jemand weiterhelfen, wir sind ja grad am Planen....


    Also ich habe noch einen Arbeitsvertrag bis 31.08.2013 und Resturlaub.
    Bis jetzt habe ich nur bis 23.07.2013 Elternzeit beantragt , das heißt ich müsste dann gute 5 Wochen arbeiten.
    Wenn ich jetzt die Elternzeit über den Elterngeldbezug hinaus und bis zum Ende des Vertrages beantrage, was passiert dann mit meinem Resturlaub , 20 Tage glaube ich?
    Muss mir der ausgezahlt werden? Beim Arbeitgeber mag ich noch nicht nachfragen, weil alles nur Pläne.


    Ab September würde ich dann Hausfrau sein ohne Arbeit und nicht Arbeitssuchend, daher muss ich mich auch nicht beim Arbeitsamt melden, da ich ja auch keine Leistung beziehen möchte. Richtig?


    Und dann die Frage drei , die irgendwie zu 2 dazugehört, wenn ich dann irgendwann das Kleinchen in Betreuung gebe und wieder arbeiten möchte, dann Bewerbe ich mich und melde mich Arbeitssuchend ? Richtig ? Und wann melde ich mich Arbeitssuchend ? Wenn die Eingewöhnung klappt ? Mit Beginn der Eingewöhnung?
    Weil ohne Einkommen und Betreuungskostrn können wir uns nicht lange leisten.

  • Wie immer erleichtert der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Davon ausgehend, dass der Resturlaub in Höhe von 20 Tagen besteht und nicht wegen der Kürzungsregelungen noch irgendwie anteilig umzurechnen ist, sagt § 17 BEEG zu der Frage nach dem Urlaub:


    (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.


    (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.


    (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

    (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage


    Arbeitssuchend bzw. Arbeitslos kannst Du Dich melden, sobald Du "tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst". Soll heißen, wenn Du einigermaßen plausibel machen kannst, dass die Betreuung gewährleistet ist, so dass Du arbeiten könntest. Konkret würde ich mich arbeitssuchend melden, sobald Du einen Betreuungsplatz hast und zwar ab dem Beginndatum des BEtreuungsvertrages.


    Wie ein evtl. ALG-I_Anspruch dann genau berechnet wird, müsste man dann aktuell nachlesen, weil die Ausschlussfristen und Berücksichtigungsmodalitäten von Elternzeiten etc. sich immer mal wieder ändern. In der Regel ist es so, dass Erziehungszeiten im Rahmen der Elternzeit (also erste drei Lebensjahre) für die Berechnung des ALG I keine Rolle spielen, dh. hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen (Zeiten SV-Pflichtiger Beschäftigung) und der Höhe (welches Einkommen wird bei der Berechnung zu Grunde gelegt), würde ich mich, wenn das Ganze aktuell wird, nochmal bei der Arbeitsagentur bei Euch vor Ort erkundigen.

  • Normalerweise muss dir der Resturlaub ausgezahlt werden, allerdings gibt es manchmal Personalabteilungen, die das nicht checken. (Bei mir hatte ich einen Urlaubstag nicht genommen, weil mein Kind zu spät kam, und ich daher einen längeren Mutterschutz hatte. Das haben die auch nicht verstanden. ich hab allerdings darauf verzichtet, wegen des einen Urlaubstages Theater zu machen).


    Zum Thema Arbeitsamt erzähle ich dir kurz, wie es bei mir lief, weil es doch sehr ähnlich war.


    Ich hatte Elternzeit bis Juni, mein Vertrag lieg im Mai aus, und ich wollte (auch wegen Umzug etc.pp) frühstens ab September arbeiten gehen. Ich wusste auch erst ab Mai, wo es uns überhaupt hinverschlägt.


    Ich habe mich im März beim Arbeitsamt gemeldet, und denen gesagt, dass mein vertrag Ende Mai ausläuft, und ich dann irgendwann umziehe und dann gerne ab September arbeitssuchend wäre (mit Bezügen). Daraufhin wurde mir ein Elends-Stress gemacht, dass ich mich hätte 3 Monate vor Ende des Vertrags arbeitssuchend melden sollen. Ich habe mit ca. 5 Sachbearbeitern rumargumentiert, dass ich NICHT ab Juni arbeitssuchend bin, auch wenn im Mai mein vertrag ausläuft. Trotzdem lief das auf schriftliche Stellungnahme etc.pp. raus, und später bekam ich einen Brief, dass sie aus Kulanz darauf verzichten, mir eine Sperre einzutragen. Was natürlich Blödsinn ist.


    Den gleichem Klumbatsch hatte ich dann im September, als ich tatsächlich Alg1 beantragt habe. Da gings wieder los, dass ich mich ja erst im märz gemeldet hätte, der Vertrag ja schon im Mai ausgelaufen wäre. Und WIEDER musste ich erklären, dass ich nicht verpflichtet bin, während der Elternzeit sofort beim Arbeitsamt vorstellig zu werden, nur weil mein Vertrag ausläuft. Weil ich nun mal dazwischen ne Hausfrau bin, ohne Suche und ohne Bezüge.


    Egal, letztendlich bekam ich KEINE Sperre, aber es hat ein bißchen Nerven gekostet.


    Ich habe mich im September arbeitssuchend gemeldet, und habe dafür angegeben, dass meine ELtern im Falle des Falles mein kind betreuen. Hätten sie auch gemacht, aber Fakt ist, dass das niemand nachgeprüft hat. Einen Betreuungsplatz hatte ich ab Februar, einen Job ab Juni. Den Platz habe ich aber nur bekommen, weil ich selbständig arbeite noch nebenher. Wäre das nicht der Fall gewesen, wäre der Platz an ein anderes Kind gegangen.


    Die Höhe des Alg1 wird, solange du nur 1 Jahr raus warst, nach deinem alten Gehalt berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist dann das Gehalt vor dem Mutterschutz. Wenn du länger raus warst (ich weiß grade nicht auswendig, wie lange, bzw. wo die Grenze ist), wird nicht dein altes Gehalt genommen, weil das "zu lange" her ist. Sondern es wird eine Pauschale genommen, basierend auf Ausbildungsstand etc.... es ist also keineswegs so, dass man nach 3 jahren Elternzeit ein entsprechendes Alg1 bekommt. Ich glaube, alle, die länger als 2 Jahre EZ genommen haben, bekamen ein pauschaliertes Alg1.

    Einmal editiert, zuletzt von Trüffel ()

  • Oh Super das hat mir sehr geholfen.
    Ich hatte auch überlegt, eventuell den Resturlaub zu nehmen, aber da ist die Gefahr zu groß, dass mein Abeitgeber sagt, dass ich die Zeit arbeiten soll und dann den Urlaub noch ausgezahlt bekomme. Und für den Zeitrahmen ist Betreuung noch nicht drin.


    Später kann die Betreuung wahrscheinlich auch für die Eingewöhnung familiär abgedeckt werden.


    Urlaub sind es wirklich 20 Tage, da ich das ganze Jahr bis zur elternzeit keinen genommen hatte , also bis fast Ende September.


    @Trüffel oje dann weiß ich ja was auf mich zukommen kann....

  • Ausbezahlter Urlaub führte bei mir übrigens dazu, dass das alg1 erst später bezahlt wurde. Wenn du eh ne Pause zwischen Elterngeld und alg1 hast (hatte ich nicht), weiß ich nicht, wie das ist. Aber bei 20 Tagen würde ich mich da erkundigen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich bei ähnlicher Konstellation gegen Vertragsende gemeldet, ALG1 beantragt (Sperre von einer Woche bekommen weil zu spät) und den Bezug dann wegen Elternzeit unterbrochen. Weil bei mir das Elterngeld erst eine Woche nach Ende des Arbeitsvertrags anfing, war das irgendwie kniffelig. So kann ich aber jetzt jederzeit, bis das jüngste Kind drei ist, den ALG 1-Bezug wieder aktivieren, ohne drei-Monats-Frist. Das finde ich gerade mit der Frage im Hintergrund, ab wann das Kind gut betreut werden kann, praktisch.
    (Noch weiß ich aber nicht, ob es tatsächlich reibungslos funktioniert mit dem Wieder-Bezug.)

    Widersprich dir selbst! Die anderen sind nicht immer da.

  • Mir wurde der ausbezahlte Resturlaub komplett aufs ALG 1 angerechnet- Ich bekam drei Wochen ausbezahlt und daher drei Wochen lang kein ALG.


    Das Blöde war aber: Das Geld vom ausbezahltem Urlaub war wegen Steuern viel geringer als das vorherige Gehalt.


    Daher könnte es geschickter sein, den Urlaub doch zu nehmen und das Arbeitsverhältnis eben erst später zu beenden. Wenn Du Deinem Chef sagst, dass Du keine Kinderbetreuung hast, dürfte das doch kein Problem sein, oder?