Hallo,
Vielleicht kann mir bei den beiden fragen hier auch jemand weiterhelfen, wir sind ja grad am Planen....
Also ich habe noch einen Arbeitsvertrag bis 31.08.2013 und Resturlaub.
Bis jetzt habe ich nur bis 23.07.2013 Elternzeit beantragt , das heißt ich müsste dann gute 5 Wochen arbeiten.
Wenn ich jetzt die Elternzeit über den Elterngeldbezug hinaus und bis zum Ende des Vertrages beantrage, was passiert dann mit meinem Resturlaub , 20 Tage glaube ich?
Muss mir der ausgezahlt werden? Beim Arbeitgeber mag ich noch nicht nachfragen, weil alles nur Pläne.
Ab September würde ich dann Hausfrau sein ohne Arbeit und nicht Arbeitssuchend, daher muss ich mich auch nicht beim Arbeitsamt melden, da ich ja auch keine Leistung beziehen möchte. Richtig?
Und dann die Frage drei , die irgendwie zu 2 dazugehört, wenn ich dann irgendwann das Kleinchen in Betreuung gebe und wieder arbeiten möchte, dann Bewerbe ich mich und melde mich Arbeitssuchend ? Richtig ? Und wann melde ich mich Arbeitssuchend ? Wenn die Eingewöhnung klappt ? Mit Beginn der Eingewöhnung?
Weil ohne Einkommen und Betreuungskostrn können wir uns nicht lange leisten.