Nachteilsausgleich auf dem Zeugnis vermerken

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  • Aber es geht hier doch nicht darum, ob jemand mehr Zeit braucht, oder Aufgaben vorgelesen bekommt oder ein Wörterbuch benutzen darf, den Text in einen Laptop schreibt oder einen Computer mit Brailleschrift. Es geht ja darum, dass Teil-Leistungen nicht bewertet werden. Rechtschreibung ist eben Teil der Leistung im Fach Deutsch und die wurde nicht bewertet.

    Handschrift ist eben kein Teil der Bewertung fürs Abitur. Nutzt man also einen Laptop oder eine Schreibmaschine fürs Tippen, erbringt man die gleiche Leistung. Kann man nicht so gut sehen und bekommt größere Kopien, so erbringt man auch die gleiche Leistung. Es wird alles bewertet, das ist bei LRS eben nicht so.

    Ebenso sagt das Gericht, dass muss für andere Behinderungen auch gelten:


    Aber eben nur, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn Teilleistungen nicht bewertet werden. Wenn also Notenschutz besteht.

    Besteht der NTA darin, dass ein Wörterbuch benutzt werden darf, dann nicht.


    Oder hab ich das falsch verstanden?

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

  • Wenn auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet wird, ist das kein NTA, sondern Notenschutz. Das Urteil besagt also nur was zum Notenschutz, nicht zum NTA, wenn ich das richtig sehe.

  • Wenn auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet wird, ist das kein NTA, sondern Notenschutz. Das Urteil besagt also nur was zum Notenschutz, nicht zum NTA, wenn ich das richtig sehe.

    So habe ich die meldung auch gelesen.



    Beim NTA meiner Tochter steht auch ganz deutlich , dass das Leistungsniveau gleich bleibt

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

    Wenn du ihn nicht vorzeigst, bekommst du auch nichts dafür, oder?


    (Das Bundesland steht ja auch auf dem Abizeugnis #angst )

  • Rechtschreibung ist eben Teil der Leistung im Fach Deutsch und die wurde nicht bewertet.

    Aber es geht ja nicht nur um das Fach Deutsch beim Notenschutz / Nachteilsausgleich bei LRS, sondern um alle Fächer. Ich weiß jetzt nicht, wie es in Bayern genau ist, aber hier (SH) ist es so, dass du in jedem Fach in jeder Klausur bis zu 3 Punkte (von 15) weniger bekommen kannst aufgrund der Rechtschreibung. Und auch in Deutsch prüfe ich bei einer Inhaltsanalyse, … ja in dem Moment nicht die Rechtschreibung.


    Ich finde die Argumentation schon stimmig, dass entweder alle erwähnt werden müssen oder keiner. Mmn ist keiner der richtige Weg.

    "Es gibt Wunder, die müssen im Dunkeln geschehen." W. Moers

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

    Die Entscheidung, ob die Rechtschreibung nicht gewertet wird (und es damit eine Beerkung auf dem Zeugnis gibt) muss bei den Schüler:innen und Eltern liegen laut heutigem Urteil.

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

    Die Entscheidung, ob die Rechtschreibung nicht gewertet wird (und es damit eine Beerkung auf dem Zeugnis gibt) muss bei den Schüler:innen und Eltern liegen laut heutigem Urteil.

    Zumindest in BY dürfte das auch so sein. Notenschutz gibt es nur auf Antrag. Wobei es bei uns so ist, dass wir den Antrag in der 6. Klasse (?) gestellt haben und dass der bis auf Widerruf läuft. Wir wurden beim Beantragen darauf hngewiesen, dass wir den rechtzeitig "kündigen" müssen wenn wir das für die Abschlussprüfungen nicht wollen.

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

    Wenn du ihn nicht vorzeigst, bekommst du auch nichts dafür, oder?


    (Das Bundesland steht ja auch auf dem Abizeugnis #angst )

    Aufgrund des höheren Kündigungsschutzes bei Schwerbehinderung wird dich kein Arbeitgeber einstellen und lieber die Abgabe bezahlen; so, wie es der öffentliche Dienst im großen Stil tut.

    Aber Zeugnisse sind ja dafür da, die Selektion für die Wirtschaft/Arbeitgeber zu erleichtern. Da ist der Vermerk "Achtung Behinderng" natürlich nur folgerichtig.

  • Um die Argumentation zu versachlichen, hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes.

  • Beim Schwerbehindertenausweis darf man frei entscheiden, ob man ihn vorzeigt oder nicht und ob ich meinen Arbeitgeber informiere. Bei einem Eintrag auf dem Zeugnis wird man zwangsweise geoutet, das finde ich persönlich schwierig.

    Die Entscheidung, ob die Rechtschreibung nicht gewertet wird (und es damit eine Beerkung auf dem Zeugnis gibt) muss bei den Schüler:innen und Eltern liegen laut heutigem Urteil.

    Zumindest in BY dürfte das auch so sein. Notenschutz gibt es nur auf Antrag. Wobei es bei uns so ist, dass wir den Antrag in der 6. Klasse (?) gestellt haben und dass der bis auf Widerruf läuft. Wir wurden beim Beantragen darauf hngewiesen, dass wir den rechtzeitig "kündigen" müssen wenn wir das für die Abschlussprüfungen nicht wollen.

    Ich arbeite an einer Hochschule und habe zahlreiche Studierende, die wegen des drohenden Zeugniseintrags nie einen NTA in Anspruch genommen haben (oder zumindest ab der Oberstufe nicht). Sie hätten ihn aber gebraucht und sie brauchen ihn weiterhin bei mir im Studium, um einen bestehenden Nachteil auszugleichen.

    Liebe Grüße von Rafiki mit M1(*05) und M2 (*07)

  • Ich würde gerne den Part mit dem Arbeitgeber rausgreifen:


    Man muss sich bitte vorstellen, die schwer es für Menschen mit einer Behinderung ist, sich bei einem Arbeitgeber vorzustellen. Da ist immer die Angst dabei "schaffe ich das? bin ich gut genug?". Und wenn der Arbeitgeber nichts vorher erfährt, geht er nachvollziehbarerweise von einer ganz falschen Ausgangsposition aus. Nämlich, dass da ein potentieller Azubi / Arbeitnehmer ohne Einschränkungen kommt, auf den ich keine Rücksicht nehmen muss, von dem ich sofort 100% verlangen kann. Und dann geht das im Affenzahn schief, der behinderte Mensch wird in der Probezeit fristlos entlassen. Und das vielleicht nicht nur einmal, zweimal, ...


    Ja, wir müssen am Umdenken in der Gesellschaft arbeiten, täglich! Aber bis wir da sind, müssen wir die Menschen auch schützen. Vor vermeidbaren Erfahrungen dieser Art, die nicht selten zu schweren psychischen Problemen führen. Davor, schon mit 25 Jahren eine zweistellige Zahl an erfolglosen Arbeitsverhältnissen im Lebenslauf stehen zu haben.


    Ich bin seit 14 Jahren Arbeitsvermittlerin Reha/SB und ich habe in 98% der Fälle die Erfahrung gemacht, dass es viel besser funktioniert, von anfang an offen mit dem Thema umzugehen. Im Gespräch bitte, nicht in der Bewerbung. Probearbeit zu vereinbaren, damit man ohne Druck ausprobieren kann, ob es funktioniert oder nicht. Was es vielleicht an Hilfen und Unterstützung braucht, zeitweilig oder dauerhaft. Das nimmt auch für den Arbeitnehmer wahnsinnig viel Druck raus zu wissen, dass keiner 100% vom ersten Tag an erwartet. Sondern das jeder weiß, dass es vielleicht länger dauert, wo man Hilfe braucht. Vielleicht dadurch aber auch die Stärken viel besser ans Tageslicht kommen, weil das bei uns allen ohne Druck so ist. Und plötzlich die Kollegen und Vorgesetzen ein "aha" Erlebnis haben und plötzlich eine ganz andere Sicht, Ideen wie man die Arbeit umgestalten kann und schwupps - haben vielleicht alle was davon.


    Und die restlichen 2% die wird es leider immer geben. Die Dep...n und Ar........er, die nur die Dollarzeichen in den Augen haben #sauer



    Zur rechtlichen Sache bzgl. der Zeugnisbemerkung kann ich leider nix sagen :(

    Mal bist du die Taube, mal bist du das Denkmal.

  • Die Entscheidung, ob die Rechtschreibung nicht gewertet wird (und es damit eine Beerkung auf dem Zeugnis gibt) muss bei den Schüler:innen und Eltern liegen laut heutigem Urteil.

    Zumindest in BY dürfte das auch so sein. Notenschutz gibt es nur auf Antrag. Wobei es bei uns so ist, dass wir den Antrag in der 6. Klasse (?) gestellt haben und dass der bis auf Widerruf läuft. Wir wurden beim Beantragen darauf hngewiesen, dass wir den rechtzeitig "kündigen" müssen wenn wir das für die Abschlussprüfungen nicht wollen.

    Ich arbeite an einer Hochschule und habe zahlreiche Studierende, die wegen des drohenden Zeugniseintrags nie einen NTA in Anspruch genommen haben (oder zumindest ab der Oberstufe nicht). Sie hätten ihn aber gebraucht und sie brauchen ihn weiterhin bei mir im Studium, um einen bestehenden Nachteil auszugleichen.

    Aber NTA gibt doch gar keinen Zeugnisvermerk? Meinst du Notenschutz?

  • Simtur Ich sehe das auch so. Ich war vor vielen Jahren einmal an der Einstellung von Jemandem mit Autismus beteiligt. Er ist sehr offen damit umgegangen und so konnten wir abwägen, ob das funktionieren könnte bei uns und wir konnten ihn entsprechend einsetzen. Das hat am Anfang in unserem Projekt auch ganz gut funktioniert. Leider wurde das Wissen um seine Besonderheit wohl nicht gut weitergegeben (ich war dann auch in Elternzeit und nicht mehr daran beteiligt) und war letztlich auch schwer kompatibel mit ständig wechselnden Projekten und Projektleitungen und ich habe ihn dann irgendwann an einer Stelle wiedergetroffen, wo ich nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen habe und es ihm auch gar nicht gut ging. Irgendwann hhat er dann gekündigt. Ohne den offenen Umgang damit hätten wir ihn vermutlich nie eingestellt, weil er schon irgendwie "seltsam" wirkte. Mit dem Wissen konnte ich das viel besser einordnen.

  • Zumindest in BY dürfte das auch so sein. Notenschutz gibt es nur auf Antrag. Wobei es bei uns so ist, dass wir den Antrag in der 6. Klasse (?) gestellt haben und dass der bis auf Widerruf läuft. Wir wurden beim Beantragen darauf hngewiesen, dass wir den rechtzeitig "kündigen" müssen wenn wir das für die Abschlussprüfungen nicht wollen.

    Ich arbeite an einer Hochschule und habe zahlreiche Studierende, die wegen des drohenden Zeugniseintrags nie einen NTA in Anspruch genommen haben (oder zumindest ab der Oberstufe nicht). Sie hätten ihn aber gebraucht und sie brauchen ihn weiterhin bei mir im Studium, um einen bestehenden Nachteil auszugleichen.

    Aber NTA gibt doch gar keinen Zeugnisvermerk? Meinst du Notenschutz?

    Entschuldige, nicht sauber formuliert. Es war (meist) der Notenschutz, wobei das in den Bundesländern wohl durchaus unterschiedlich war. Und: Laut den Zeitungsberichten zum Urteil soll es aber wohl auch Nachteilsausgleiche in Zukunft betreffen, z.B. las ich beim mdr, dass "mehr Zeit" in Zukunft auch angegeben werden sollte. Siehe z.B. hier: In der künftigen Praxis dürfte es aber weiterhin entsprechende Vermerke auch für Schüler mit Lese- und Rechtschreibeschwächen geben - und darüber hinaus auch für alle Schüler, denen wegen anderer Behinderungen und Einschränkungen Prüfungserleichterungen wie längere Prüfungszeiten oder Nicht-Anrechnung von Rechtschreibfehlern gewährt wurden.

    Liebe Grüße von Rafiki mit M1(*05) und M2 (*07)

  • Deine Erfahrungen sind völlig anders als meine und ich glaube, wir müssen beide nebeneinander stehen lassen.


    Ich sehe viele Studierende, die definitiv Schwierigkeiten in der Rechtschreibung haben, die aber, dank guter Software und künstlicher Intelligenz, jetzt bei mir sehr gute wissenschaftliche Arbeiten schreiben. Blockaden haben sie nur wegen Erfahrungen in der Schule und es kostet wahnsinnig viel Mühe, die Schreibblockaden der schulischen Vergangenheit auszuhebeln und diesen fähigen (!) Menschen das Vertrauen in die eigene Schreibfähigkeit wieder zu geben. Und mal aus Arbeitgeber*innensicht gesprochen: Diese Menschen können der Arbeitswelt viel geben, sind auch nicht groß eingeschränkt, sofern sie eine Software haben, die ihre Fehler korrigiert, werden aber durch die Schule als "mit Make behaftet" gelabelt, dies noch unterstützt durch das heutige Urteil.

    Und, um Hermines Beitrag aufzugreifen: Ja, auch viele Professor*innen, die trotz (!) Schule ihren Weg gegangen sind. Sehr häufig, wenn ich neu mit Profs an der Hochschule zu tun habe, zucken sie erstmal zusammen, denn ich bin ja eine von denen, die Linguistik studiert haben. Die Erinnerung an die Bewertung im System Schule ist sofort wieder präsent, das merke ich an ihren Kommentaren, an ihrem Verhalten, am Erröten, nur weil auf einer Mitschrift ein Fehler war. Jedes Mal zeigt mir das, wie sehr die Schule sie geprägt hat und wie nachhaltig diese negativen Erfahrungen sich immer noch auf sie auswirken. Es wird Zeit, Dinge wie "mehr Zeit brauchen" oder "keine guten Rechtschreibkenntnisse zu haben" nicht mehr als Makel zu sehen. Das ist kein Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft.

    Liebe Grüße von Rafiki mit M1(*05) und M2 (*07)

  • Im Arbeitsleben zumindest treten die Rechtschreibkenntnisse doch sehr zurück, Software (auch Speech to Text) erledigen das inzwischen ziemlich zuverlässig. Dann ist die Frage: ist die Rechtschreibung wirklich so gravierend, dass sie die Abschlussnote merklich herabsetzt? Dann lohnt sich der Notenschutz (auch mit Eintrag, weil den AG ja eigentlich die Rechtschreibfähigkeiten egal sein können). Ich sehe am Gymnasium viele LRS-Kinder, bei denen im Laufe der Mittelstufe die Rechtschreibung deutlich besser wird - wenn wir denen durch Notenschutz (und andere Hilfen) den Mut zum Schreiben erhalten, kommen sie bis zum Abi auch ohne Notenschutz aus.


    Andererseits: die Zeugnisse gaukeln eine Vergleichbarkeit nur vor, da können wir zusätzliche persönliche Infos echt gerne komplett weglassen.


    (Bei uns stehen auch die Noten von angelegten Fächern inzwischen im Zeugnis - totaler Schwachsinn, Geo aus der 9. Klasse oder so…)