Nachteilsausgleich auf dem Zeugnis vermerken

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  • Aber wo ist der Vorteil für irgendwen, wenn eine Nichteignung, die ich bei einer (Lehr-)Stelle, die ich zu vergeben habe, erst nach ein paar Monaten feststelle und der Person dann kündige?


    Eine Person mit Dyskalkulie ist halt vielleicht nicht die geeignetste Wahl für eine Ausbildung in der Bank oder der Buchhaltung, und ähnliches gilt für manche Berufe hinsichtlich Personen mit Legasthenie, für Menschen, die stark stottern, usw.


    Dafür das Zeugnis heranzuziehen ist auch schwierig und wird m. E. auch so schon ewig nicht unbedingt praktiziert (wobei mir schon klar ist, dass es in kleinen inhabergeführten Firmen oft noch anders ist).


    Ich selbst habe mich nach der Realschule (mit einer 4 in Mathe und sogar einer 5 in Mathe in einem der vorherigen Zeugnisse) bei Banken beworben. Ich wurde trotz der Note zum Eignungstest eingeladen, bei zwei Banken bin ich nach dem Test auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden, bei einer der beiden im Anschluss auch ins AC (und dann im Verkaufsgespräch gescheitert).


    Ich bin heute hochspezialisiert in einem Bereich in dem eine "Zahlenaffinität" als gegeben vorausgesetzt wird... Dafür ist das Zeugnis in der 9. Klasse, aus dem hervorgeht ob ich die Fläche eines Dreiecks berechnen kann (nur ein Beispiel... keine Ahnung was wir in der 9. und 10. Klasse in Mathe gemacht haben... #angst ) absolut ungeeignet.


    Dafür um zu schauen ob der Bewerber für den jeweiligen Beruf geeignet ist, ist das Auswahlverfahren da. Da hört man zu ob er sich über den Beruf informiert hat, fragt ihn was ihn dazu antreibt sich dort zu bewerben, stellt ihm Fragen und bereitet vor allem Aufgaben vor die man allen Bewerbern gibt um eine Vergleichbarkeit in den Kernkompetenzen herzustellen.


    Bei uns gibt es eine Durchschnittsnote unterhalb derer wir i.d.R. nicht einladen (auch da gibt es Ausnahmen). Die Azubis bewerben sich bei uns i.d.R. auf mehrere Berufe und man entscheidet dann anhand des Eignungstests ob und für welchen Beruf wir ggf. ein Bewerbungsgespräch durchführen.

    Ich hatte einmal einen Azubi zum Bürokaufmann mit LRS bei mir direkt. Dessen Briefe haben wir eben nochmal genau gegengelesen (machten wir bei den anderen allerdings auch, da die Schreiben komplett ohne Textbausteine erstellt werden). Er hat die Ausbildung geschafft und arbeitet auch weiterhin in dem Beruf (ich meine er schreibt dort wo er jetzt ist nicht mehr viel, der war sprachlich so gewandt, dass er einem Eskimo hätte einen Kühlschrank verkaufen können, konnte).

  • Mir kommt eine konkrete Frage auf:

    Die Klage kommt von Abiturient:innen. Gibt es im Abitur tatsächlich für irgendwas Notenschutz (z.B. für RS). Hier war die Rede von Bayern. Kommt hier jemand aus Bayern und kann mir das sagen ob es dort tatsächlich Notenschutz in der Oberstufe und sogar im Abitur gibt?


    Auf dem Abschlusszeugnis auch nur irgendwas privates zu vermerken finde ich nicht gut. Egal was.

    Das braucht man leider noch sein ganzes Leben lang und es wird immer unangenehme Fragen geben und genug Situationen in denen man nicht antworten kann "Das geht Sie nichts an!".

  • Mir war auch noch eine andere Frage eingefallen, die sich aufgedrängt hat, und homunkulus ' Frage bringt mich wieder drauf:


    Die Klage wurde ja von den drei betroffenen Abiturient*innen eingereicht. Aber es ging ja anscheinend nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der geurteilt hatte, dass ein Zeugnis ohne die Bemerkung auszustellen ist, an Bundesverwaltungsgericht.


    Wer war denn da der/die Gegner*in? Die Schule? Die Schulbehörde? Das Kultusministerium? Mir ist nicht so ganz klar, wer sich da auf der anderen Seite so ins Zeug gelegt hat zu sagen: "Oha, was? Neues Zeugnis? Geht ja gar nicht, da müssen wir Rechtsmittel einlegen!"

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Frage: Warum wird eigentlich Notenschutz gewährt? Wäre es nicht sinnvoller einen Laptop mit Rechtschreibkorrektur als Hilfsmittel zuzulassen und der Schüler*in 10-Finger-Schreiben beizubringen?


    Damit sollte es doch im Abitur möglich sein akzeptable Rechtschreibleistungen abzuliefern und damit der Notenschutz hinfällig.


    Und die Schüler*in hätte gleichzeitig gelernt ihr Handicap auszugleichen.

  • Frage: Warum wird eigentlich Notenschutz gewährt? Wäre es nicht sinnvoller einen Laptop mit Rechtschreibkorrektur als Hilfsmittel zuzulassen und der Schüler*in 10-Finger-Schreiben beizubringen?

    Weil sich daraus Folgefragen ergeben:

    - Wer finanziert den Laptop?

    - Wer bringt das 10-Finger-Schreiben bei?

    - Wer organisiert/finanziert den Weg ans andere Ende der Stadt zum Kurs?

    - Wer bringt alle Lehrenden dazu, alle Arbeitsblätter digital bereitzustellen?

  • Hmm... Zumindest mein Kind lernt gerade in der 5 ten das 10 Fingersystem zählt zu IT.

    Hebt man den Blick sieht man keine Grenzen #rose

  • Hmm... Zumindest mein Kind lernt gerade in der 5 ten das 10 Fingersystem zählt zu IT.

    Hier in BY wird das an der RS verbindlich unterrichtet mit relativ strikter Bewertung (allerdings 6. Klasse). Am Gymnasium KANN man das nachmittags quasi als Wahlfach machen. Immerhin gibt es offenbar auch am Gymnasium eine Möglichkeit, es innerhalb der Schule zu lernen.

  • huehnchen69


    Bundesverfassungsgericht - als Endinstanz nach dem Bundesverwaltungsgericht. Das hatte das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgericht aufgehoben. Und die Kläger haben den Freistaat Bayern verklagt.

    Hermine und drei Jungs (04, 07 und 09)

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    demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen

    Willy Brandt, 1969

  • Bundesverfassungsgericht - als Endinstanz nach dem Bundesverwaltungsgericht. Das hatte das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgericht aufgehoben. Und die Kläger haben den Freistaat Bayern verklagt.

    Danke, Hermine, dass das aktuelle Urteil vom Bundesverfassungsgericht war, wusste ich. Dass die Kläger*innen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht hinnehmen wollten, konnte ich ja verstehen, das war ja zu ihren Ungunsten.


    Dann hat also der Freistaat Bayern das erste Urteil nicht hinnehmen wollen. Interessant.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05