Strafe für Nichtantreten eines Jobs?

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  • Es ist Schaden entstanden.

    Es muss neu annonciert werden, es muss wieder sortiert werden, es müssen wieder Bewerbungsgespräche stattfinden, die leere Stelle muss mit vorhandenen Mitarbeitern mit teuren Überstunden überbrückt werden…

    all das kostet Zeit und Geld.

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)


    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • Es ist Schaden entstanden.

    Es muss neu annonciert werden, es muss wieder sortiert werden, es müssen wieder Bewerbungsgespräche stattfinden, die leere Stelle muss mit vorhandenen Mitarbeitern mit teuren Überstunden überbrückt werden…

    all das kostet Zeit und Geld.

    Das muss der AG aber im Zweifel auch nachweisen können.

  • Spätestens dann würde hoffentlich jemand in deinem Team den Kopf anschalten und merken wie gering die Erfolgschancen für diese Forderung sind und sich leise nie wieder melden.

    Von mir wäre tatsächlich eine Bewertung auf entsprechenden Portalen zu finden. Jeder AG schießt sich mit sowas ins Aus. Sehr schlechte Publicity

    och - man kann da auf kununu auch schön als Arbeitgeber kommentieren.

    Ist doch wie bei den Restaurants - wenn da der Restaurant Besitzer schreibt und seine Seite der Geschichte darstellt - sieht die Welt oft ganz anders aus.

    Außerdem vermute ich jetzt große globale Bank....

    Grüße von Claraluna

    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Verträge können auch sittenwidrig oder nicht rechtmäßig sein. Papier ist geduldig. Hier im Strang gibt's mehrere Links zu dem Thema und wie schwierig es für einen AG ist, diese Forderung durchzusetzen, weil eben kein Schaden entstanden ist

    Aus AG Sicht kann ich den ärger verstehen, aber dann nimmt man eben die zweite Wahl an Person.

    die gibts vermutlich nicht mehr weil die zweite Wahl sich nach der Zeit auch wieder anders orientiert hat und der Arbeitgeber wieder neu anfangen kann zu suchen. Natürlich ist da ein Schaden entstanden.

    Glaubst Du wirklich, dass ein Vertrag einer großen Bank sittenwidrig ist? Die haben das durch Legal prüfen lassen und entsprechende Vordrucke.

    Kurzes googeln sagt mir auch, dass das ok ist.

    Und nach wie vor glaube ich nicht, dass die Bank wegen solcher Peanuts (:-) das mussste jetzt sein) weitere Schritte geht.

    Ich finde so ein Bewerberverhalten einfach Scheiße. Und das sagt jetzt überhaupt nichts aus, dass gerade auch Banken sich .. na ja...

    Grüße von Claraluna

    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Ja mein ich. Gerade eine große Bank sollte dann auch klar kommunizieren können.

    Ihr könnt das gern persönlich anders bewerten, der Schadensnachweis ist extrem schwierig zu führen. Jeder AG der sich darauf einlässt, verbrennt noch mehr Geld/Kapazität und kann nicht ganz dicht sein. Allein diese Darstellung auf den sozialen Medien wird gute Fachkräfte negativ beeinflussen.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Pony Hütchen Wozu sollte es denn Verträge geben, wenn sich niemand daran halten braucht?


    Ich bin mir sehr sicher, dass das durchzusetzen wäre.

    Alexy, hattest du gelesen, was ich dazu verlinkt hatte?

    Vertragsstrafen bei Nichtantritt sind nicht per se verboten.

    Aber in dem Fall, zu dem das Bundesarbeitsgericht entschieden hatte (und nach meinem Verständnis genauso wie hier), war die Vertragsstrafe bei Nichtantritt auf einen Monatslohn festgesetzt, und die Kündigungsfrist in der Probezeit betrug zwei Wochen. Das fand das Bundesarbeitsgericht wohl unverhältnismäßig zum Nachteil des/der Arbeitnehmer*in.

    Das finde ich durchaus einleuchtend. Der/die AG*in darf mir zwar mit zwei-Wochen-Frist kündigen (wenn er mir also bereits vor Arbeitsantritt doch kündigen würde, müssten nur zwei Wochen Lohn bezahlt werden), aber ich müsste einen Monatslohn zahlen, wenn ich vor Arbeitsantritt kündige.

    Wie oben gesagt: Ich habe nicht umfassend gesucht, sondern nur kurz gegoogelt, und das war das erste, das mich ansprang, und das ist ja schon fast 20 Jahre alt. Aber gerade solche Ungleichgewichte zulasten des/der Schwächeren werden ja gerne gerichtlich geradegezogen, und da kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen, dass sich später noch mal ein anderes Gericht hingestellt hat und gesagt hat: Doch, ist toll so, hat ja niemand den/die AN*in gezwungen, das zu unterschreiben.

    Meinem Verständnis nach soll die Firma, um die es hier geht, ja eine größere sein, mit eigener HR-Abteilung. Da finde ich es echt erstaunlich, dass die offenbar nicht in der Lage waren, rechtssichere Verträge aufzusetzen.

    Auch wenn ich die Aktion des Betroffenen Scheiße finde, erstmal blauäugig zu unterschreiben und sich dann zu wundern, und ich mir nicht vorstellen kann, dass mir sowas passiert wäre, wäre allein die Tatsache, dass in der Firma bezahlte RÄ*innen sitzen, die dort die Verträge aufsetzen und die so unrechtmäßig zugunsten des/der AG*in formulieren, Grund genug zu sagen: Äh, nö.

    Bei einer kleinen Firma, bei der womöglich der/die Inhaberin auch solchen Papierkram erledigt, hätte ich mehr Mitgefühl und würde wohl eine gütliche Einigung anstreben, allerdings schon mit Hinweis auf das Urteil (allein schon, damit er/sie sich für zukünftige Verträge beraten lassen oder die besser formulieren kann).

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Bewerten würde Sohn das nicht, da er sehr von dem Grundsatz ausgeht „man trifft sich immer zweimal im Leben“

    Es war und ist alles ziemlich sonderbar.

    Meine Tochter hat sich den Vertrag nochmal durchgelesen ( der ist so ziemlich anders als viele andere Verträge, die Sohn schon in Händen hielt)

    Irgendwo steht das eine künduvor Arbeitsantritt nicht möglich wäre.

    Und an ganz anderer Stelle eben dieses Monatsgehalt.

    Ich hatte Sohn ja geraten das er schreiben soll:

    Da ich auf meine Mail vom .. und vom …und….nichts gehört habe gehe ich davon aus das diese Angelegenheit erledigt ist.( am Schluss waren 10 Vorstände Vorsitzender und keine Ahnung wer alles im cc. Aber keinerlei Reaktion.

    Aber nun wurde er angerufen und am Telefon wurde ihm eben dann auf Frage der Rechtsgrundlage dieser komische Satz hingeknallt.

    Ich glaub ja tatsächlich das es irgendwie nicht so wirklich rechtlich haltbar sein wird wenn die mit diesem Angebot um die Ecke kommen.

    Und mich würde es tatsächlich reizen das trotzdem nicht zu zahlen und Beratung einholen.

    Aber da Sohn das nun zahlen wird ist egal was ich tun würde.

    ( wobei ich ihn noch mal fragen werde 😊, nicht weil ich mich in seine Sachen einmischen möchte, sondern irgendwie- jetzt erst recht)

    claraluna keine globale Bank.

    Sondern eine relativ kleine.

    Sohn meinte: ein gutes hat es nun ja das das Einstiegsgehalt nicht hoch war😊.

  • Er sollte dann zumindest um eine Rechnung bitten, bevor er irgendwohin Geld schickt. Das würde ich auch anmahnen lassen

    Würde mich sehr interessieren, ob die das wirklich machen

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • huehnchen69 ,

    ich habe ehrlicherweise erst heute reingeklickt und bin demzufolge nicht im Bilde.

    Es sprach hier nur mein Bauchgefühl.

    Danke für deine Erläuterung.

    Wenn ich persönlich mich im Recht sehe, kann ich auf dem Gebiet ganz schön stur werden.

    Und wenn mich dann jemand herausfordern will, nehme ich die Herausforderung an. 😉

    Den Schaden nachzuweisen ist ja jetzt wirklich kein grosses Kunststück.

    Die Rechnung der Annoncen, die Arbeitsstunden der Mitarbeiter für die neuen Bewerbungsgespräche, die Überstunden mit Sondertarif - das ist ja jetzt nix aus der Nase gezogenes…🤷‍♀️

    Mit vielen lieben Grüßen von Alexy und dem Rest von hier! 8)


    "Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt."
    Erich Fried

  • na ja logisch... nur schrfitlich und offiziell... und dass das damit abgegolten ist.

    Die Rechtsgrundlage ist natürlich der Vertrag...

    Das war die Assistentin der Personalabteilung.. oder gleich outgesourced...

    Eine relativ kleine Bank - jetzt bin ich ja neugierig.

    Egal... dein Sohn soll das ordentlich regeln und gut.

    Grüße von Claraluna

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  • war die Vertragsstrafe bei Nichtantritt auf einen Monatslohn festgesetzt, und die Kündigungsfrist in der Probezeit betrug zwei Wochen. Das fand das Bundesarbeitsgericht wohl unverhältnismäßig zum Nachteil des/der Arbeitnehmer*in.

    das habe ich auch gefunden - nun wissen wir ja nix über die Kündigungsfrist. Noch ob die Kündigung überhaupt je angekommen ist.

    Viel zu wenig Details was da passiert ist.

    Grüße von Claraluna

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  • Bewertung des Verhaltens hin oder her…

    Wenn jemand mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen fristgemäß am 1. Arbeitstag kündigt, ist der Schaden weit größer als jemand der das einen Monat vor Antritt des Jobs tut.

    In den ersten zwei Wochen kosten die Leute nur Geld, weil man sie immer betüddeln muss, und dazu noch das Gehalt.

    Jetzt nicht bei Aushilfen, aber bei qualifizierten Jobs.

    Und wenn ich jetzt das Fass aufmache und sage, mir ist ein Schaden entstanden, dann muss ich doch den Schaden gegenrechnen gegen das, was ich hätte, wenn sich der Arbeitnehmer vertragsgemäß verhalten hätte. Und da kann man in dieser Konstellation eigentlich nur verlieren. Denn der Schaden wäre bei vertragsgemäßen Verhalten ja höher.

  • der Verband meines Vertrauens, zum Thema - nichts würde ich zahlen, nach so einer lapidaren Äußerung und es ist ziemlich klar, dass die Durchsetzung nur über das Gericht erfolgen kann. Da wäre ich maximal entspannt - da ich nicht davon ausgehe, dass Dein Sohn ein Topverdiener ist, wird jede Rechtsabteilung bzw. ein funktionierendes Controlling HR nen Vogel zeigen, bei solch einem Ansinnen.

    Was tun, wenn Arbeitnehmer den Job nicht antreten - DFK - Verband für Fach- und Führungskräfte e.V.
    Nicht selten ist die Freude beim Arbeitgeber groß, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und der auserwählte Bewerber den unterschriebenen Arbeitsvertrag…
    www.dfk.eu

    Vertragsbruch – Vertragsstrafe

    In der Praxis sitzt der Arbeitnehmer im Regelfall am längeren Hebel. Zwar wird er ohne Zweifel vertragsbrüchig, wenn er trotz abgeschlossenen Vertrages nicht zur Arbeit erscheint oder den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig beendet. Das ist aus rechtlicher Sicht Vertragsbuch. Damit wird der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.

    Um einen etwaigen Schaden gerichtlich geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer diesen aber erst einmal konkret beziffern können. Zudem muss der Schaden kausal auf das (rechtswidrige) Verhalten des Arbeitnehmers zurückgehen. Dieser Nachweis lässt sich im Regelfall nicht führen. Denn auch wenn ein erneutes Bewerbungsverfahren weitere Kosten auslöst, sind diese nicht automatisch mit einem vom vertragsbrüchigen Arbeitnehmer zu erstattenden Schaden gleichzusetzen. Denn hätte der Arbeitnehmer die Arbeit am ersten Tag zwar aufgenommen, aber dann vertragsgemäß gekündigt, wären diese Kosten ebenfalls entstanden.

    Sämtliche arbeitsvertraglichen Klauseln üben in der Praxis letztendlich nur dann den erforderlichen Zwang aus, wenn sie mit einer Vertragsstrafenregelung verknüpft werden. So wäre es zulässig, eine vom Arbeitnehmer zu zahlende Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt festzulegen, sollte dieser vertragsbrüchig werden (also den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen) oder die Arbeit gar nicht aufnehmen. Eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Vertragsauflösung darf jedoch nicht höher sein, als der Lohn, den der Arbeitnehmer bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin verdienen würde.

    Aber Achtung: Vertragsstrafen sind wie alle Regelungen in Arbeitsverträgen allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden also im Streitfall vom Gericht einer strengen Prüfung unterzogen. Denn Arbeitnehmer sollen genau wissen, welcher Pflichtverstoß zu welcher Strafe führt.

    Grundsätzlich sind Vertragsstrafen nur wirksam, wenn sie:

    • klar und verständlich sind,
    • nicht überraschend sind (überraschend wäre eine Klausel in winziger Schriftgröße oder an versteckter Stelle oder unter nichtssagender Überschrift),
    • den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. (Es darf nicht zu einer Übersicherung des Arbeitgebers kommen, die Strafe darf nicht zu hoch sein, nicht jedes Verhalten darf durch Vertragsstrafe sanktioniert werden.)

    Außerdem darf nur schuldhaftes, also fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Arbeitnehmers sanktioniert werden.

    Wirkung auf den Arbeitnehmer

    Auch wenn das Sicherungsbedürfnis des Arbeitgebers verständlich erscheint, sollte ein Arbeitgeber sich immer darüber im Klaren sein, wie derartige Vertragsstrafenregelungen auf den Arbeitnehmer wirken. Schließlich setzt ein Arbeitsverhältnis ein beiderseitiges Vertrauensverhältnis voraus, und der Arbeitsvertrag bildet dafür die erste gemeinsame Basis. Vertragsstrafen dürften nicht gerade einen vertrauensbildenden Start schaffen.

    Und zuletzt: Ob man als Arbeitnehmer gerne anfängt und sich vielleicht auch emotional zum Arbeitsantritt verpflichtet fühlt, hängt von der Unternehmenskultur ab. Vermitteln Sie eine offene, freundliche Willkommenskultur: Bleiben Sie mit dem zukünftigen Arbeitnehmer in Kontakt, laden Sie ihn zu anstehenden Festen oder auch mal zu einem Mittagessen mit den zukünftigen Kollegen ein und zeigen sie ihm so, dass er Wunschkandidat ist. Das gilt insbesondere, wenn zwischen Arbeitsbeginn und Vertragsunterzeichnung noch einige Zeit verbleibt.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Ich werde heute Abend noch mal mit ihm reden ob ich nicht doch da mal was schreiben darf um das dann komplett abzuwenden.

    Auch wenns mich nix angeht aber trotzdem 😅😊.

    Die Kündigung hat er blöderweise erst mal nur per Mail geschickt. ( Ich glaub ca. sechs Wochen vor Arbeitsbeginn)

    Darauf hin kam ein aufhebungsvertrag.

    und die bitte die Kündigung persönlich vorbei zu bringen, inkl der gesamten Vertragsunterlagen.

    Die Kündigung hat er dann Anfang dez abgegeben, mitsamt den Vertragsunterlagen.

    Irgendwie wirkt das ganze auf mich eher so wie wenn wir als Kleinbetrieb da „mal was machen“ und nicht ein unternehmen auf dem Finanzmarkt, von dem ich erwarten würde das das mind. einen Anwalt hat der solche Dinge erledigt, wenn schon keine Rechtsabteilung.

    wie öffentlich ist dieser Bereich hier.

    Vielleicht kann man den ggf in einen geschützten Bereich verschieben, falls es hier nicht geschützt ist

  • Du hast in deinem ersten Post geschrieben, der Aufhebungsvertrag wurde nicht unterschrieben?

    Ich verstehe überhaupt nicht was Du erwartest.

    Dein Sohn schreibt eine mail. Dann kommt ein Aufhebungsvertrag mit der Aufforderung der Strafzahlung /weil das so min vertrag steht. Dein Sohn gibt das ab. Und jetzt gehst noch um die Zahlung.

    Was ist denn daran jetzt Unprofessionalität?

    Dein Sohn war unprofessionell.

    Abgesehen davon, dass es hoffentlich nicht so oft vorkommt. In der Personalabteilung arbeiten auch Menschen und ich finds gerade ziemlich unschön, wie da argumentiert wird.

    Grüße von Claraluna

    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • Rechtsabteilung-in einer "kleinen Bank"- Du solltest doch wissen, was ein RA kostet...

    Dein Sohn hat Mist gebaut, sich nicht um seine Angelegenheiten gekümmert. Er ist volljährig, lass' ihn das selber ausbaden!

    Dann kostet es eben jetzt was, wahrscheinlich lernt er daraus-wenn nicht, wird es beim nächsten Mal eben noch teuerer- SEIN PROBLEM, NICHT DEINS!

    Was erwartest Du eigentlich von einer Personalbteilung? Dort arbeiten MENSCHEN, auch die sind nicht perfekt.

    Eine Personalsachbearbeiterin kann und darf keine arbeitsrechtlich Auskünfte geben, vielleicht wäre der RA teurer als das, was ggf. dabei rum kommt.

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Mir ist absolut klar das da auch große Fehler beim Sohn liegen.

    Und überall arbeiten Menschen, die mal einen blöden Tag haben, die Fehler machen, die fehlerhafte Anweisungen bekommen.

    Ich bin nur eben mittlerweile davon überzeugt das die Forderung so nicht haltbar wäre wenn sie nun damit zufrieden wären das er 50% bezahlt.

    Er wird das ja auch machen, weil irgendwie ist die Welt doch oftmals ziemlich klein ( zumindest seiner Meinung nach)

    und man trifft sich eben zweimal im Leben.

    ( er möchte ja hoch hinaus in seinem Job und da sollte man nirgendwo in der Branche negativ aufgefallen sein- seiner Ansicht nach)

    Irgendwie geht’s da mittlerweile eher mir ums Prinzip- aber mich geht’s ja auch nix an.