Die gute Dame vom Standesamt verwirrt mich gerade ziemlich...
Folgendes: Mein Freund hat einen Doppelnamen, sagen wir A-B, ich heiße C.
Jetzt will ich meinen Namen aber nicht "aufgeben", sondern hätte gerne einen Doppelnamen.
Das ich nicht Lena A-B-C heißen kann ist klar. Allerdings habe ich jetzt auf vielen unterschiedlichen Internetseiten gelesen, dass man sich in diesem Fall einen Teil des Doppelnamens aussuchen kann/muss, in dem Fall könnte ich also Lena C-A oder Lena C-B heißen.
So verstehe ich das zumindest beispielsweise hier:
"(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden."
(Quelle: http://www.unsertag.de/kirche-und-sta…amensrecht.html)
Die Dame vom Standesamt meint aber das geht überhaupt nicht und auf gar keinen Fall. Ich kann entweder Lena A-B oder Lena C heißen, andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Da sie uns aber eh ziemlich auf dem Kicker hat und ich jetzt so oft schon gegensätzliches gelesen habe, wollte ich mal hier nachfragen, ob jmd. defenitiv bescheid weiß. Auf der anderen Seite...das ist ihr Beruf, die kann uns ja nicht irgendwas erzählen was nicht stimmt...