Dringend Rat gesucht: ALG I - Maßnahme zur Wiedereingliederung - Wiederspruch - Beschwerde über Sachbearbeiter

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  • folgende Situation:


    -mein Freund wurde aus seinem Job gekündigt, ist seit 1. April arbeitslos, bekommt ALG I, bewirbt sich und hatte auch schon Vorstellungsgespräche


    -der Job vorher war ein Hilfsjob, für den er überqualifiziert ist, er möchte sich jetzt in seinen eigentlichen Kernbereich bewerben, hat auch verschiedene Strategien, wie er das angehen kann (er ist Künstler, da sind feste Jobs natürlich eher rar): Selbstständigkeit mit einer bestimmten Dienstleistung, Weiterqualifikation durch Staatsexamen etc.


    -sein Sachbearbeiter beharrt darauf, dass er sich auf Stellen im Bereich dieses Hilfsjobs bewerben soll, hält jegliche Betätigung im künstlerischen Feld und Bewerbungen in diese Richtung für "nicht die Erfüllung seiner Pflicht als ALG-1-Bezieher" (so mehr oder weniger wörtliche gesagt!), denn die wäre es, so schnell wie möglich irgendwie Geld zu verdienen


    -der alte AG hat nun ab August den Job wieder angeboten, unter bestimmten Bedingungen kommt das auch in Frage, die Verhandlungen laufen, vor nächster Woche gibt es da wohl kein Ergebnis


    -letzte Woche kam per Brief die Anweisung, ab nächsten Montag eine Maßnahme zur Wiedereingliederung zu absolvieren: dort soll für 6 Wochen, 8 h am Tag Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräche führen geübt werden


    Wir wollen dagegen unbedingt Wiederspruch einlegen - da hat mein Freund keine Zeit mehr, seine eigentlich wichtigen Bewerbungen zu schreiben, außerdem war er vorher auch nur 30h die Woche beschäftigt, er hat anderweitig Verpflichtungen und eine geringfügige gesundheitliche Einschränkung und kann eine 40h Woche nicht leisten.


    Außerdem möchten wir gerne, dass er einen anderen Sachbearbeiter bekommt oder zumindest gegen diesen Beschwerde einlegen - es ist einfach unverschämt, wie abwertend er die Hauptqualifikation meines Freundes einstuft und dass er auch vielversprechende Weiterqualifizierungen in diesem Bereich von vornherein ausschließt, ihn dafür in einen Niedriglohn-Bereich zwingen will.



    Wie können wir da vorgehen? Was genau läuft in so einer Maßnahme ab? Kommt er da noch irgendwie raus? Wir sind für jeden Rat dankbar, vor allem weil wir ja wohl sehr schnell handeln müssen.

  • boah, MaNe, das klingt ja übel! ich kann euch leider nichts raten, da ich meine falsche einsortierung direkt mit der sachbearbeiterin klären konnte und dann einfach als geeignet für 2 berufsfelder geführt wurde. aber das war in den 90ern, kein vergleich zu dem menschenverachtenden system heute. ich drück euch die daumen, dass ihr da wieder raus kommt! #kuss

    liebe grüße
    betty


    ja, ich weiß, dass das ganz schlechter stil ist, wenn man alles klein schreibt. na und? heul doch! :D
    das forum frisst mir grad zuviel zeit, deshalb bin ich eher sporadisch da.



    ich hab jetzt ein kleines gemuetliches notebook mit ner englischen tastatur. umlaute und sonderzeichen sind also luxus.

  • Hallo MaNe,


    bevor ich dir ein Halbwissen vermittle, das dir am Ende nix nützt, verweise ich dich aufs ELO-Forum. Dort bin ich aufgrund meiner eigenen Situation in letzter Zeit auch sehr oft unterwegs und man kann dir gute Ratschläge in Bezug auf euer (ganz klassisches) Problem geben.


    Vielleicht erstmal querlesen, dann findet sich unter Schlagwortsuche schon was, wenn nicht, eigenen Thread eröffnen und "geholfen bekommen".


    Widerspruch ist sicher möglich, zu Beginn der Maßnahme erst mal AU schreiben lassen ... den Rest können die im ELO-Forum besser beantworten, von wegen Rechtmäßigkeit der Maßnahme (ist sie speziell auf deinen Partner zugeschnitten, fand zuvor ein Profiling statt usw. ...)


    Viel Erfolg!

  • elo-forum.org
    und/oder
    Arbeitslosenhilfeverein vor Ort.


    Dort sitzen die Fachleute.


    Hat er eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Was stand in dieser? Hat er angegeben, dass er nur zu 3/4 Arbeitsfähig ist?
    Beschwerden kann man immer einlegen, dann ist es zumindest bei den Akten (wie jedes Schriftstück nur gegen Empfangsnachweis = Datum, Stempel und Unterschrift persönlich in der ARGE abgeben).

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Oh mein Gott, noch so eine Arbeitsamt-Geschichte. Da sträuben sich mir die Nackenhaare! Können die Sachbearbeiter da eigentlich willkürlich entscheiden und handeln? Der Eindruck entsteht bei mir immer mehr. Das ist ja wirklich unfassbar frech, was man so liest.
    Ich drücke euch die Daumen, dass es zu euren Gunsten läuft! Bei uns wird jetzt ein Anwalt eingeschalten (Thread "Sperre Arbeitsamt").

  • Völlig willkürlich nicht, aber in einem gewissen Rahmen habe sie Handlungsspielraum. Und natürlich haben sie auch gewisse Vorgaben zu erfüllen wie nur X Bezugsnehmer dürfen dieses oder jenes Projekt machen, sonst kostet das uns zuviel Geld. Und dann wird eben versucht, das Projekt manchen zu verwehren, auch wenn rein theoretisch ein Anspruch darauf bestünde.
    Und dann gibt es nicht wenige Mitarbeiter, die einfach resignieren ob ihrer Arbeitsbedingungen; Ein Spaß ist das nämlich nicht und über kurz oder lang hört man nur noch ein- und dieselben Geschichten. Da ist es durchaus nachvollziehbar, wenn man nur noch nach Schema F arbeitet. Auch wenn es traurig ist, Idealismus stirbt in dem Bereich sehr, sehr schnell.

    Ich hänge mich erst auf, wenn alle Stricke reißen!