Einmalige Auftragearbeit(en?) neben Hauptberuf

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  • Hallo,
    ich hätte die Möglichkeit, für jemanden etwas einmalig zu programmieren. Das möchte ich aufgrund des Umfang nicht kostenlos machen.
    Da ich noch keine Ahnung habe, wie das bzgl. der Bezahlung funktioniert, frage ich doch mal die Raben:


    Muss ich mich irgendwo dafür anmelden? Ein Gewerbe für einen Auftrag wäre etwas übertrieben -oder? (Obwohl ich irgendwo so einen Traum habe, früher oder später mit sowas selbstständig zu werden.)
    Kann ich ihm einfach eine Rechnung stellen? Ne-ne, weil ich habe ja kein Gewerbe?
    Und wie wird das Steuerlich betrachet? Ich bin fest angestellt. Habe also ein monatliches Gehalt. Muss ich das meinem AG mitteilen, wenn ja in welcher Form und kann der AG das Ablehnen?


    Grüße
    Martina

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Ich kann nicht alle Deine Fragen beantworten, und das folgende ist auch ohne Gewähr und nur aus meinen eigenen Erfahrungen.


    Eine Rechnung kannst Du nicht einfach so schreiben, auf einer Rechnung muss Deine Steuernummer stehen, die Du vom Finanzamt nach Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit (Gewerbe oder Freiberuflich), bekommst.


    Du kannst eine nebenberufliche Selbständigkeit anmelden. Vielleicht wäre es bei Dir auch eine Freiberuflichkeit, also kein Gewerbe.


    Dein Arbeitgeber kann Dir bei einer Vollbeschäftigung eine nebenberufliche Tätigkeit verbieten. Ob das dann wirklich rechtens wäre, weiß ich nicht, schau in Deinen Arbeitsvertrag, da könnte was stehen.
    Wenn Du nur Teilzeit angestellt bist, darf Dir Dein Arbeitgeber, meines Wissens nach, eine Nebentätigkeit nicht verbieten, weil Du ja von einer Teilzeitanstellung theoretisch Deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, und somit noch nebenbei arbeiten gehen dürfen musst.


    Frag doch mal bei Deinem Finanzamt nach, die sind meistens ganz nett.


    Edit: Mitteilen musst Du das Deinem AG wohl. Ich glaube er darf Dir eine Nebentätigkeit verbieten, wenn Du für ihn eine Konkurrenz wärest, also etwas ähnliches machst, ihm die Kunden wegschnappen könntest oder so.

    Große Kleine 09/10 und ganz Kleine 06/16

    Einmal editiert, zuletzt von Neschka ()

  • Hallo Mmmartina,


    ich habe sowas auch immer mal wieder gemacht. Wie Neschka schrieb, müßte in Deinem Arbeitsvertrag stehen, ob Nebentätigkeiten zugelassen sind, oder angezeigt werden müssen. WEgen des Finanzamtes, Du darfst Rechnungen schreiben, sie müssen Deine Steuernummer und eine Rechnungsnummer enthalten (in dem Fall vermutlich einfach eine 1). Man darf bis etwas über 20.000€ mit selbstständigen Tätigkeiten einnehmen, ohne vorab zu versteuern, etc. Das heißt, Du mußt jetzt Deinem Finanzamt melden, dass Du eine selbstständige Tätigkeit ausüben willst und gibts das Ganze später bei der Steuererklärung an.


    Viele Grüße,


    Hedera

  • wenn Du magst schreib mir mal ne pn die würde ich an meinen mann weiterleiten (email geht auch wenn Du die noch hast :) ) der ist Informatiker


    Wenn ich richtig informiert bin musst Du als INformatikerin nichts anmelden, sondern kannst automatisch freiberuflich arbeiten, nur dann halt die Steuer machen. Also Du brauchst kein Gewerbe anmelden.
    Der AG muss einem Nebenverdienst zustimmen, wenn er nicht mit dem jetzigen Job kollidiert, da ist es u.U, sinnvoll von "x h wöchentlich" oder so zu schreiben. Selbstredend darfst Du Deinem AG keine Aufträge wegnehmen.

    Nur eines nimm von dem, was ich erfahren:
    Wer du auch seist, nur eines – sei es ganz!
    (mascha kaleko)

  • Aber auch Freiberuflichkeit muss man anmelden.


    Und nach meinem Rechts-Seminar ist jede Rechnung auf der Deine Steuernummer fehlt falsch! Also brauchst Du die und die bekommt man nur nach Anmeldung beim Finanzamt.

    Große Kleine 09/10 und ganz Kleine 06/16

  • Mir hat die Steuerberaterin letztens gesagt, dass es schon möglich ist, eine Privatrechnung zu schreiben für einmalige, nicht regelmäßige Arbeiten. Darauf dann Personalien und günstigstenfalls die Steuernr, unter der man beim Finanzamt ganz normal die jährliche Steuererklärung macht. Das Entgelt musst Du dann nur wie das angestellte Einkommen versteuern.


    Einen Paragraphen hab ich dazu nicht.


    Viele Grüße

  • Cooooool - das ist ja echt einfacher, als ich dachte.
    Danke für die Antworten!


    Mit dem Wissen, dass ich das so einfach machen kann, "einfach mal" einen Programmierauftrag abzuarbeiten, ist das ja doch gar keine so große Utopie, dass ich mich Nebenberuflich selbstständig mache... *hmmmm*

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Gibt es da nicht die Oktoberfest-Regel? Die wurde eingeführt wenn man nur uber eine bestimmte Zeit Geld verdient. Vielleicht kannst du dich da mal schlau machen. Wie das allerdings ist wenn man einen Vollzeitjob hat weiß ich leider nicht.

    Sind so kleine Seelen, offen ganz und frei. Darf man niemals quälen, gehn kaputt dabei.



  • Mir hat unser Steuerberater seinerzeit grünes Licht gegeben für "Kleingewerbe", bei dem ich nicht mal Umsatzsteuer ausweisen muss.


    Ich mache dann und wann mal für einzelne ausgesuchte Architekten Expertisen für die Baugenehmigungsplanung, nicht oft, kommt auch nicht viel bei rum. Aber wenn, dann schreibe ich eine einfache Rechnung: x Stunden je Y Euro = Summe. Fertig.


    Die Nebenerwerbsgenehmigung brauche ich von meinem richtigen Arbeitgeber her, nicht wegen der Kleinaufträge.


    Ich weiß wohl nicht, ob es irgendwelche Grenzbeträge gibt für das, was auf diese Art und Weise verdient werden darf.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)