Schulbefreiung wegen Hochzeit

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  • Bei uns an der Grundschule (Bayern) war es kein Problem meine Tochter jeweils einen Tag freistellen zu lassen, für die Hochzeiten meiner zwei Schwestern, die meiner Cousine und für die Beerdigungen ihrer 2 Uropas.
    Insgesamt wurde meine Tochter fünf mal freigestellt.


    Ich habe die Lehrerin angerufen oder kurz was ins Mitteilungsheft geschrieben und um Freistellung gebeten.


    Auf die Idee mein Kind krank zu melden bin ich nicht gekommen.

  • Bei uns läuft es bis zwei Tage auch über die Klassenlehrerin. Ich habe den Großen dort auch schon freistellen lassen (Beerdigung) und es war kein Problem. Ich denke nicht, dass es bei der Direktorin anders gewesen wäre. Vermutlich wollen sie dadurch einfach die "Hemmschwelle" höher setzen!?

    Räubermutter mit Räubersohn (01/2006), Rumpelkind (06/2013) und Räuberhund (09/2011)



    “We don’t stop playing because we grow old; we grow old because we stop playing.” (G.B. Shaw)
    G.B. Shaw

  • Das kannst du aber nicht im Ernst meinen, also, dass das deutsche Schulsystem das auch so machen sollte?


    Nein, also als Forderung denke ich mir das nicht! Ich frage mich nur, warum das dort kein Problem zu sein scheint und bei uns undenkbar ist. Wie gesagt, ich frage bei dem Teil meiner Familie nochmal nach (die Mutter arbeitet selbst in einer Schule), ob man das entsprechend begründen muß. Vermutlich spielen da eben Verwandschaftsbesuche in der Ferne auch eine große Rolle, es haben eben viele dort Familie über die ganze Welt verstreut.


    Wir sind hier bisher mit der Beurlaubungsregelung gut gefahren, haben es auch erst zweimal gebraucht (ebenfalls bei Hochzeiten).

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • "Bildungsreise" ist ja nun auch immer Definitionssache.


    Aber wir haben hier häufiger Schüler, die an Ostern oder Pfingsten zur Tante nach Amerika fahren wollen und dort gerne länger als 2 Wochen bleiben möchten, "damit es sich auch lohnt". Wenn leistungsmäßig nix dagegen spricht, stellen wir meist auch für eine Extrawoche frei, weil "Homestay" in Amerika in unseren Augen eine super Möglichkeit ist die Sprachkenntnisse zu verbessern und Land und Kultur firsthand zu erleben.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Zitat

    moose, was heißt "wir" stellen frei, wo ist das?


    Elena, ich bin zwar nicht moose, aber ich antworte mal für NRW:
    Solche Freistellungen, mehr als 3 Tage und/ oder Ferien verlängernd, darf der Schulleiter nicht selbst aussprechen. Das tut die obere Schulbehörde, AKA die zuständige Bezirksregierung.


    Faktisch läuft das so: Du möchtest das für dein Kind und formulierst das schriftlich, gut begründet und mit genügend Zeitvorlauf für den Behördenweg. Über den Klassenlehrer/Tutor geht das an Schulleiter. Die beiden verständigen sich darüber, ob sie den Einzelfall unterstützen (was für eine Reise, Bildungsrelevanz, Leistungen des Schülers vertragen das, welche organisatorischen Zumutungen für Mitschüler und Kollegium entstehen, also, für den Schüler müssten soundsoviele Klausurnachschreibtermine eingerichtet und Extraklausuren gestellt werden, er verpasst ein Praktikum oder was...). Wenn die schulintern zum Schluss kommen, ja, der Schüler soll reisen dürfen, legen sie den Antrag mit der Begründung dem Schuldezernenten bei der Bezirksregierung vor. Und der genehmigt das dann, so er der Argumentation folgen kann - was doch in aller Regel der Fall sein dürfte.


  • Elena, ich bin zwar nicht moose, aber ich antworte mal für NRW:
    Solche Freistellungen, mehr als 3 Tage und/ oder Ferien verlängernd, darf der Schulleiter nicht selbst aussprechen. Das tut die obere Schulbehörde, AKA die zuständige Bezirksregierung.


    Faktisch läuft das so: Du möchtest das für dein Kind und formulierst das schriftlich, gut begründet und mit genügend Zeitvorlauf für den Behördenweg. Über den Klassenlehrer/Tutor geht das an Schulleiter. Die beiden verständigen sich darüber, ob sie den Einzelfall unterstützen (was für eine Reise, Bildungsrelevanz, Leistungen des Schülers vertragen das, welche organisatorischen Zumutungen für Mitschüler und Kollegium entstehen, also, für den Schüler müssten soundsoviele Klausurnachschreibtermine eingerichtet und Extraklausuren gestellt werden, er verpasst ein Praktikum oder was...). Wenn die schulintern zum Schluss kommen, ja, der Schüler soll reisen dürfen, legen sie den Antrag mit der Begründung dem Schuldezernenten bei der Bezirksregierung vor. Und der genehmigt das dann, so er der Argumentation folgen kann - was doch in aller Regel der Fall sein dürfte.


    "Wir" sind mein Schulleiter und der jeweilige Klassenlehrer in Baden-Württemberg. Die entsprechende Behörde brauchen wir hier allerdings nicht (es sei denn, du möchtest eine Freistellung für einen 9-monatigen Segeltörn oder ähnliches beantragen...)


    Ich = Klassenlehrer stelle bis zu drei Tagen frei. Alles was darüber ist, direkt an Ferien angrenzt oder was ich aus welchem Grund auch immer abgelehnt habe, geht an meinen Schulleiter, der hat das letzte Wort.
    Längere Freistellungen beantragen Eltern oft gleich beim Schulleiter - in der Regel fragt der den jeweiligen Klassenlehrer aber nochmal, ob aus dessen Sicht etwas dagegen spricht, an großen Schulen kennt er ja nicht alle Schüler und ist nicht über deren Leistung oder Kerbholz informiert.


    Daher "wir".

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Zitat

    hm, wir bekommen das von Australien sehr konkret mit und da bekommen die Schüler für Reisen sehr großzügig frei (auch mehrere Wochen) mit der konkreten Begründung, daß der Input, den sie dort bekommen, sehr wertvoll ist. Es wird offenbar problemlos akzeptiert, daß Familien sich das nicht immer in die vorhandenen Ferien packen können. Ich muß mal nachfragen, ob es da die Schule konkret interessiert, was für Reisen das sind, also ob bei Badeurlaub nein und bei "Kultur" ja gesagt wird oder ob das generell so großzügig gehandhabt wird.


    Ehrlich gesagt, glaube ich das nicht. In Australien werden Schulen ja auch anders finanziert und nichts ist schlechter fürs Ansehen/ Subvention, etc als viele Kinder, die oft fehlen. Ist bei Privatschulen ja auch nicht anders.


    Wenn es so wichtig ist, dass das Kind nicht in die Schule geht, dann doch einfach begründen ("aus sozial-emotionalen Gründen, Blabla) und Kind nicht in die Schule schicken.
    Konsequenzen gibt es dann eben, aber damit kann man doch leben?


    PS: ein Kind für 2 Wochen länger zu beurlauben, um seine Tante zu besuchen, finde ich schon witzig. Ich kenne "Tantenbesuche" im Amiland. Da haben die nichts dazugelernt, außer dass man zum Geburtstag in einem Restaurant essen geht, um das Dessert umsonst zu bekommen.

  • @dacarrott


    ich frage das noch einmal konkret ab, aber immerhin haben die ja nun drei Kinder durch die Schule dort gebracht und wie schon geschrieben arbeitet die Mutter selbst an einer Schule, da glaube ich ihr die Aussage schon ;)

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)