MInijob Steuerklasse 5 - wie siehts aus mit den Abgaben? Hilfe bitte

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  • Hallo Ihr Lieben ich brauch mal bitte kurz Hilfe weil ich es durch rumgegoogle nicht ganz verstehe..

    Mein Mann arbeitet voll, Steuerklasse 3, ich studiere, kein Job, Steuerklasse 5, Kind elf Monate alt. Ich möchte gern einen Minijob annehmen der mich sehr interessiert und den ich toll finde, in dem ich aber nur wenig arbeite und 200 Euro im Monat verdienen würde. Muss das jetzt versteuert werden?! Krieg ich da dann im schlimmsten Fall nur die Hälfte raus oder so?
    Bitte klärt mich mal auf :)

    kLeiN- uNd GrOß-SchrEibUnG hat mein Handy gefressen...

  • ok danke euch allen! ich muss dann auch gar keine steuererklärung machen oder?

    kLeiN- uNd GrOß-SchrEibUnG hat mein Handy gefressen...

  • Wenn ihr verheiratet seid gilt die Steuerfreigrenze nicht, du musst also auch einen Minijob versteuern. Einzig Sozialabgaben bleiben frei, die laufen dann weiter wie bisher (vermutlich also auch über deinen Mann). Wie viel du raus bekommst, kannst du online ausrechnen, google mal Brutto-Netto-Rechner. Da kannst du dann die Steuerklasse angeben. Meist werden da noch Sozialabgaben aufgeführt, die kannst du dann aber ignorieren. Meistens kam das bei uns ziemlich gut hin.

  • Müssen vielleicht nicht, könnte sich aber trotzdem lohnen. Ihr macht ja ggf. eine gemeinsame Steuererklärung. Und je nach der Höhe der Werbungskosten, Versicherungen etc. könnte sich das schon lohnen (wenn mehr als 1.000 € p. P.).

  • Zitat

    Wenn ihr verheiratet seid gilt die Steuerfreigrenze nicht, du musst also auch einen Minijob versteuern. Einzig Sozialabgaben bleiben frei, die laufen dann weiter wie bisher (vermutlich also auch über deinen Mann). Wie viel du raus bekommst, kannst du online ausrechnen, google mal Brutto-Netto-Rechner. Da kannst du dann die Steuerklasse angeben. Meist werden da noch Sozialabgaben aufgeführt, die kannst du dann aber ignorieren. Meistens kam das bei uns ziemlich gut hin.

    Ist das inzwischen so? Ich bin immer noch auf dem Stand, dass geringfügige Beschäftigungen steuerfrei sind, selbst wenn man sie neben seiner eigenen Hauptbeschäftigung ausübt. Das mag aber veraltet sein. Hier hilft sicher die HP der Knappschaft weiter.

  • Hach mist also doch komplizierter..:/ aber danke für den Tipp mit der Website und dass man die auch anrufen kann,das mache ich einfach Montag,ich hab da nämlich keinen blassen Schimmer von.. #weissnicht

    kLeiN- uNd GrOß-SchrEibUnG hat mein Handy gefressen...