Gastschüler - wie ist es bei euch mit der Fahrtkostenübernahme?

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  • Also, das Sekretariat der Gastschule sagt: die hiesige Kreisverwaltung (die die Schülerbeförderung organisiert und die Kostenübernahmen regelt) übernimmt die Kosten nicht, weil die Sprengelschule näher am Wohnort ist als die Gastschule.


    Alles was ich im Landesschulgesetz Rheinland-Pfalz und sogar in der Satzung des hiesigen Landkreises zur Schülerbeförderung dazu gefunden habe, sagt aus: Fahrkostenübernahme für Grundschüler immer, für Schüler weiterführender Schulen nur zur nächstgelegenen Schule (aber sie ist ja Grundschülerin).


    Auf der Homepage der Kreisverwaltung steht nun wiederum etwas nur von Übernahme von Kosten zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform (ohne weiteren Verweis auf irgendein Gesetz, Verwaltungsvorschrift o.Ä.).


    Heißt das, die haben sich zusätzlich /abweichend vom Landesgesetz nun eine Extra-Ausnahmerichtlinie gemacht? Geht das so einfach? Oder sollte ich vielleicht mal anfragen, ob ich mit Hinweis auf das Landesgesetz nicht doch die Kosten (zumindest anteilig) erstattet bekomme?


    Wie läuft das denn bei euch?


    Normalerweise fahre ich mit der Bahn und die hat einen Bahnhof ungefähr 100m von der neuen Schule weg. Auch ein Bus fährt zur dortigen Schule (Linienbus). Das Monatsticket ist jetzt nicht so sauteuer für sie als Schülerin, aber immerhin sind es im Abo 44 Euro pro Monat. Alternativ müsste ich überlegen, mit dem PKW bis zur neuen Schule zu fahren (6 km einfache Strecke), dort zu parken und mit dem Zug weiter zur Arbeit zu fahren. Habe ein Jobticket und umweltfreundlicher ist der ÖPNV ja schon.

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Naja, wenn es Landesgesetz ist, dass Fahrtkosten in der GS generell übernommen werden, dann ist da so. Und wenn das in der Satzung des Landkreises auch nochmal steht, ist die Sache doch sowieso klar... auf ne Website kann man viel schreiben, wenn Schietlangerdonnerstag ist, aber es zählen die Gesetzestexte, würd ich mal meinen. Bzw. hoffe ich das ganz stark!

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    Prokrastinierer aller Länder: vereinigt Euch - morgen


    “Schatz, komm bitte ins Bett. Man braucht sieben Stunden Schlaf, um als Mensch zu funktionieren.“ “Ich bin Mutter, ich brauch vier.“


    Silence is golden... unless you have a toddler. Then silence is extremely suspicious.

  • Bei uns in Bayern wird nur bis zur nächsten Regelgrundschule übernommen. Deshalb müssen wir die Busfahrten bis zur Montessorischule selbst zahlen.

    Ring the bells that still can ring
    Forget your perfect offering
    There is a crack in everything
    That's how the light gets in.
    -Leonard Cohen-

  • Ich weiß von der Grundschule, mit der wir noch geliebäugelt hatten, die aber nicht im Einzugsgebiet ist, dass es dort hieß, die Fahrt müsse privat organisiert werden. Das heißt für mich, dass ich entweder selbst fahre oder eben eine Fahrkarte selbst kaufen muss.


    Edit: Auch RLP.

  • Naja, wenn es Landesgesetz ist, dass Fahrtkosten in der GS generell übernommen werden, dann ist da so. Und wenn das in der Satzung des Landkreises auch nochmal steht, ist die Sache doch sowieso klar... auf ne Website kann man viel schreiben, wenn Schietlangerdonnerstag ist, aber es zählen die Gesetzestexte, würd ich mal meinen. Bzw. hoffe ich das ganz stark!

    Generell heißt aber nicht, dass es keine Ausnahmen gibt. Wenn man nicht die wohnortnahe GS wählt, muss man halt selbst schauen wie man hinkommt.

  • Mandelbaum: Ist es denn ein Unterschied ob man gastschulmäßig von einer Regel- zu einer anderen Regelschule wechselt, als wenn man von der Regel zu einer (teil-?)privaten Schule wie Montessori wechselt? Oder vielleicht weißt du das ja auch nicht #weissnicht


    In unserem Fall ist der Wechsel begründet mit der an der anderen Schule besseren bzw. überhaupt angebotenen Randzeiten- und Übermittagsbetreuung, und dass wir auf Grund meiner Halbtagestätigkeit keine Ganztagesschule von Mo-Do pflichtmäßig bis 16 Uhr benötigen (und auch nicht möchten). Und zweiter Grund war, dass Wunschschule auf meinem Arbeitsweg liegt (das gilt hier da näherer Umkreis zur Landesgrenze NRW und viele in Rhlp leben, aber in NRW arbeiten, als ausreichender Grund). Aber ob das die Damen und Herren vom Amt interessiert, na-ja :huh:

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Heißt das, Ihr habt nur eine gebundene GTS vor Ort, wollt diese aber nicht in Anspruch nehmen? Hm, dann lass Dich lieber rechtlich beraten. Ich glaube kaum, dass das Amt da Rücksicht nehmen muss. Ihr habt ja Betreuungsmöglichkeiten, eben leider nicht so flexibel wie Ihr wollt.

  • Ich habe Verwandtschaft in der Pfalz, da ging das Kind nicht auf die nächstgelegene Schule, sondern auf eine andere Regelschule.
    Die Fahrt dahin war Privatvergnügen; das Kind geht jetzt in die 5. Klasse, lange ist das also noch nicht her.

  • krebbel: ich glaube auch nicht, dass das Amt darauf Rücksicht nehmen muss. Aber es mal versuchen mit zitierten Paragraphen aus dem Landesgesetz, kann doch nicht schaden, oder? Mehr als ablehnen können sie ja nicht. Ansonsten bin ich nicht gram, wenn es eben nicht klappt. Ist ja tatsächlich unsere ureigene Entscheidung, eben die hier - allerdings gesetzlich zwingende und nicht freiwillige - Sprengellösung nicht zu aktzeptieren. Ungerecht wäre das nur im Vergleich mit dem nächstgelegenen Bundesland NRW, in dem man bereits die Grundschule wählen darf - wie ist das da eigentlich mit der Übernahme der Fahrkosten #gruebel #confused


    Ja, es ist eine gebundene GTS. Und die richten auch keine Übermittagsbetreuung ein bzw. sind jetzt eine Umfrage am machen für ein Modell, das für die 1. und 2. Klassen bis 13 Uhr was anbieten würde. Für alle Mütter mit Halbtagsjob in der nächstgrößeren Stadt (sind einige) keine Option, da man bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeiten frühestens um 13.45 Uhr oder noch später wieder zurück ist.

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Also, hier in RLP werden meiner Erfahrung nach alle Gastschulanträge genehmigt. Ich kenne ganz viele Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ihre Sprengelschule besuchen. Soweit ich weiß, muss man da auch gar keine Tricks anwenden, also von wegen Wohnsitz bei der Omma melden oder was ich von woanders schon gehört habe. Weil ich so viele Fälle kenne, wusste ich auch erst gar nicht, dass es hier das Sprengelprinzip gibt.


    Ich würde mir den Hinweis sparen, bringt eh nix. Eher ärgern sich die entsprechend Zuständigen noch über Dich.

  • Hier in Schleswig-Holstein ist es leider auch so, daß wir gar keine Fahrtkostenzuschüsse bekommen, wenn wir nicht an die zugewiesene Schule gehen. Ich fände es gerecht, wenn wir wenigstens den Anteil bekommen, den alle Schüler für die Busfahrkarte erhalten. Der Aufpreis für eine teurere Fahrkarte könnte meinetwegen Privatvergnügen sein. Aber wir bekommen gar nichts, so nach dem Motto "selber schuld"....

  • Hier, Ba-Wü, haben wir einen Schulbezirkswechsel genehmigt bekommen. Die eigentliche Schule wäre in Fußnähe, zur anderen müssen wir fahren bzw. müsste unser Sohn mit dem Bus fahren. Uns wurde auch gesagt, dass die Fahrtkosten von uns zu tragen sind. Da wir aber so froh sind, nicht an die Sprengelschule zu müssen, habe ich das nie als Problem betrachtet.

    Alle Möpse bellen, alle Möpse bellen, nur der kleine Rollmops nicht...

  • nez perce: Ja, wir sind auch sehr froh, wechseln zu können. Trotzdem - müssen wir finanziell halt immer sehr genau hinschauen und sollte es doch eine kleine Hoffnung geben, dass die Kosten übernommen würden: hurra!


    Habe übrigens nun von der Schule das Antragsformular vorliegen und ich kann beim besten Willen immer noch nicht rauslesen aus dem Text, dass die Kosten für Schüler von Grund- und Förderschulen bei Schulweg länger als 2 km nicht übernommen werden, wenn es nicht die nächstgelegene Schule ist. Dieser Begriff fällt nur im Zusammehang mit Sek1-Schülern. Bei den GS wird textlich im Zusammenhang genannt, die zuständige Schule, und die wäre ja per bewilligtem Gastschulantrag nun die neue, weiter weg gelegene Schule #gruebel


    Tuppert mich bitte nicht #angst - ich hör auch sofort auf, drüber nachzudenken, ob nicht noch in der ebenfalls im Hinweis genannten Satzung und Beförderungsrichtlinien des Landkreises irgendwas Klareres drinsteht.

    Kinder *2006 und *2008


    #rose Die Stille ist nicht auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte. Beides ist in den Herzen der Menschen. #yoga (aus Indien)

  • Hallo,


    die zuständige Schule ist nicht zwingend die nächstgelegene Schule, aber immer die Grundschule, die vom Schulträger für euren Schulbezirk festgelegt wurde.
    Also die zuständige Schule ist quasi die, bei der ihr die Ausnahmegenehmigung/Gastschulantrag beantragen musstet.


    Zur Schülerbeförderung kann ich nur etwas über Niedersachsen sagen (wobei das ja auch Sache der Stadt bzw des Landkreises ist). Wir bekommen genau die Kosten bis zur Sprengelschule erstattet -in Höhe der Schülermonatskarten.....und auch nur, weil diese mehr als 2km von uns entfernt liegt -wäre die Sprengelschule fußläufig, würden wir nix erstattet bekommen.