Also, das Sekretariat der Gastschule sagt: die hiesige Kreisverwaltung (die die Schülerbeförderung organisiert und die Kostenübernahmen regelt) übernimmt die Kosten nicht, weil die Sprengelschule näher am Wohnort ist als die Gastschule.
Alles was ich im Landesschulgesetz Rheinland-Pfalz und sogar in der Satzung des hiesigen Landkreises zur Schülerbeförderung dazu gefunden habe, sagt aus: Fahrkostenübernahme für Grundschüler immer, für Schüler weiterführender Schulen nur zur nächstgelegenen Schule (aber sie ist ja Grundschülerin).
Auf der Homepage der Kreisverwaltung steht nun wiederum etwas nur von Übernahme von Kosten zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform (ohne weiteren Verweis auf irgendein Gesetz, Verwaltungsvorschrift o.Ä.).
Heißt das, die haben sich zusätzlich /abweichend vom Landesgesetz nun eine Extra-Ausnahmerichtlinie gemacht? Geht das so einfach? Oder sollte ich vielleicht mal anfragen, ob ich mit Hinweis auf das Landesgesetz nicht doch die Kosten (zumindest anteilig) erstattet bekomme?
Wie läuft das denn bei euch?
Normalerweise fahre ich mit der Bahn und die hat einen Bahnhof ungefähr 100m von der neuen Schule weg. Auch ein Bus fährt zur dortigen Schule (Linienbus). Das Monatsticket ist jetzt nicht so sauteuer für sie als Schülerin, aber immerhin sind es im Abo 44 Euro pro Monat. Alternativ müsste ich überlegen, mit dem PKW bis zur neuen Schule zu fahren (6 km einfache Strecke), dort zu parken und mit dem Zug weiter zur Arbeit zu fahren. Habe ein Jobticket und umweltfreundlicher ist der ÖPNV ja schon.