Tetanusimpfung als Aufnahmebedingung - darf die Kita das?

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  • Der Passus, den Arsol erwähnt ist möglicherweise im Falle eines Falles "nichts wert". Das heißt, auch wenn die Verantwortung abgelehnt wird, kann es sein, dass der Träger oder die Leiterin angeklagt werden. Das, was im Vorgespräch gesagt wurde ist schon richtig. Wenn aufgrund einer Verletzung in der Kita eine Tetanuserkrankung auftreten würde, könnte es sein, dass die Kita zur Verantwortung gezogen wird, weil sie das Kind wissentlich ohne Tetanus impfung aufgenommen hat.


    Es gibt hierzu glücklicherweise keine "Präzedenzfälle".
    Ich kann es verstehen, dass die WaldKita das ablehnt, als private Einrichtung sowieso.


    Viele Grüße,
    Katja

    • Offizieller Beitrag

    Und, noch zusätzlich zu dem, was Katja schreibt: ob "ich" (als Träger und Personalverantwortliche) mir die ganz eigene und vom rechtlichen Sachverhalt unabhängige moralische Verantwortung antun will, ist meine Entscheidung und mein Recht es abzulehnen.
    Wenn ich mir so durchlese, was empfohlen wird zur Wundbehandlung, dann würde ich mir das als (Wald)kindergarten nicht zutrauen, das in jedem Fall korrekt zu leisten.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Öffentliche Einrichtungen dürfen das nicht, private Träger dürfen das.



    Soweit ich weiß, dürfen öffentliche Einrichtungen aber dann das Kind von bestimmten Aktivitäten ausschließen, wo ihnen das Risiko besonders hoch erscheint (zb waldtag).


    Ich denke die Sache ist, dass der Kindergarten, wenn er vom Impfstoffs weiß, eine gewisse Verantwortung hat. Das lässt sich bei Masern vielleicht noch ganz gut handhaben, aber sie können evtl nicht gewährleisten, jeden Kratzer sofort zu sehen. Und das könnte dann zu Problemen führen.


    Die Impfung ist eine individuelle sache, aber man muss dann halt auch in Kauf nehmen, bestimmte Einschränkungen zu haben (Kita-Wahl, bestimmte Aktivitäten nicht möglich, manche Reiseländer nicht möglich etc).

    We must accept finite disappointment, but never lose infinite hope.

    Martin Luther King, Jr.

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    ebura mit S (*04), E (*05) und I (*12/21)

  • Ja, ist es ein privater kiga?
    Dann dürfen sie das auf alle Fälle.
    Gerade im Waldkiga gibt es immer kleinere Verletzungen, die Erzieher dürfen nicht desinfizieren, die Wunde nur mit Wasser auswaschen. Keine Ahnung, ob das genügt.
    LG katja

  • hallo wildfang, wie schon geschrieben, würde ich es absolut sinnvoll finden, dass mein Waldkindergarten-Kind Tetanus-geimpft ist. Die Impfung gibt es ja gottseidank noch einzeln und sie hat ein geringes Nebenwirkungspotenzial. Die Betreuer_innen sind mit einer korrekten Wundversorgung eines Dorns oder einer tieferen verschmutzten Verletzung überfordert, ich würde es auch für meinen Seelenfrieden auf jeden Fall impfen lassen.

  • Ich kann mir schon vorstellen, dass sie das dürfen. Kirchliche Einrichtungen können ja auch ungetaufte Kinder ablehnen (obwohl sie zu 90% von Steuergeldern finanziert werden...)


    Sie dürfen getaufte Kinder bevorzugen, aber ablehnen dürfen sie andere Kinder nicht. Die kirchlichen Kiga-Plätze sind hier in der Bedarfsplanung mit drin und über diese Plätze wird auch der "Rechtsanspruch" auf einen Kiga-Platz mit erfüllt.

  • Ich war zuerst in einem evangelischen Kindergarten angemeldet, alles prima, der Platz war mündlich zugesagt.


    Dann haben meine Eltern die schriftliche Anmeldung abgegeben, ich konfessionslos, Platz plötzlich weg. So war das auch mit den anderen konfessionslosen Kindern und den Moslems. Die waren dann alle fröhlich im katholischen Kindergarten.

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)