schwanger - aus dem Ausland in die gesetzliche Krankenkasse

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  • Ich wusste mal wieder nicht wohin mit dem Thema... #schäm


    Die Frage kam gestern bei mir und meinem Mann auf.
    Als wir planten aus Deutschland weg zu ziehen gab es eine Reihe von Klauseln bei den ausländischen Krankenversicherungen, u.a. übernahmen die Krankenkassen die Kosten einer Entbindung erst neun Monate nach Vertragsabschluss - also erst eine Schwangerschaft, wenn man bereits versichert ist.
    Nun ist unsere Zukunft in der Hinsicht nicht so leicht planbar. Wie ist es bei den deutschen gesetzlichen Krankenkassen, wenn man aus dem Ausland zurück kehrt? Ein Wechsel der Kasse innerhalb Deutschlands während der Schwangerschaft ist möglich und auch die Kostenübernahme ist gesichert, weil die Kassen sich intern einigen. Bei uns gäbe es aber keine "bisherige Krankenkasse", könnte ich dann für alle schwangerschaftsbezogenen Untersuchungen nicht versichert sein? Kann die Krankenkasse mich vielleicht sogar ablehnen? (Google sagt nein...)
    Kennt sich jemand aus? #bitte

    ~*~ Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. ~*~


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  • Soweit ich weiß, werdet ihr doch automatisch gesetzlich versichert, wenn einer von euch versicherungspflichtig beschäftigt ist. D. h. dass irgendeiner von euch mind. 401€ verdienen muss.

    Mirjam mit Clown (2006) und Spaßvogel (2008) und Quatschkopf (2010)

  • Soweit ICH weiß hängt das doch von eurer vorherigen Versicherung ab, oder nicht? Mail doch mal eine GKV an und frag nach #weissnicht
    Und sag mir dann Bescheid, ich will das nämlich auch wissen :D


    Äh, halt, es gibt keine bisherige Kasse? Bist du gar nicht versichert? Oder meinst du nur, es gibt keine innerdeutsche Versicherung?

  • Für die Versicherung ist die Krankenkasse zuständig, bei der man zuletzt in Deutschland versichert war, auch wenn dies schon Jahre her ist. Und bei dieser Kasse ist dann - wenn z. B. noch keine Arbeit aufgenommen wurde, auch die freiwillige Versicherung möglich.

  • Ich nehme mal an ihr seid von der Firma privat fuer die entesdung krankenversichert worden (so hoert es sich an), oder ihr habt euch selbst privat fuers Ausland versichert.
    Bei uns damals konnte man entweder austreten (und uU dann nicht mehr zurueckkommen) oder eine Anwartschaft (fuer unverschaemte 50 Euro im Monat) abschliessen. Unverschaemt im Sinne dass sie 600EUR im Jahr kassieren dafuer uns als Karteileiche zu fuehren, und das fuer jeden also 1200EUR im Jahr weil wir beide gearbeitet hatten. Aber es war es uns Wert um wieder aufgenommen zu werden. (Das war vor 2009)


    So bei euch ist ja schon entschieden (weil in der Vergangenheit) was ihr gemacht habt. Habt ihr eine Anwartschaft in eurer alten GKV oder nicht? Davon haengt vieles ab. In den allermeisten Faellen muss dich die GKV wieder zuruecknehmen in der ihr vorher versichert wart, insbesondere wenn ihr nach dem zureuckkommen auch noch unter der beitragsbemessungsgrenze verdient.


    Es gibt nur wenige Ausnahmen:
    1. Die gesetzliche Krankenversicherung kann auch einen Leistungsauschluss verhängen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der ausländische Wohnsitz nach Deutschland rückverlegt wurde, nur um missbräuchlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu beanspruchen.
    - Wenn ihr aber zurueckkommt und wieder in Dtld arbeitet bezieht ihr ja nicht missbraeuchlich Leistungen.


    2. Das Mitglied verlegt seinen Wohnsitz in einen anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in die Schweiz und wird dort privat versichert. Damit erlischt das Recht, bei der Rückkehr nach Deutschland wieder Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden zu können.
    - hier kommt es darauf an wie ihr versichert seid ob privat in eurem Land, privat in Dtld fuers Ausland und ob ihr fuer diese privaten Versicherungen ueber den Beitragsbemessungsgrenzen liegt (und ob ihr eine Anwartschaft habt)


    Wenn ihr eine Anwartschaft habt brauchst du dir keine Sorgen zu machen (auch nicht wenn ihr hochschwanger umzieht). Ohne Anwartschaft kann eigentlich nur der zweite Punkt Probleme bereiten lass dich da von deiner/eurer vorherigen GKV beraten. Wenn ihr aber in die GKV zurueckkommt koennen sie keinen Leistungsausschluss fuer Vorerkrankungen/Schwangerschaft etc aussprechen.

  • Irgendwie verstehe ich nur Bahnhof... #bahnhof
    Vielleicht erkläre ich einfach die aktuelle Situation und ihr würdet mir dann sehr helfen euer Fachwissen direkt darauf zu beziehen. Dieses "wenn... dann..." habe ich schon beim googlen nicht verstanden. #haare
    Wir sind 2010 von Deutschland nach Frankreich gezogen. Ich und unser Sohn waren über meinen Mann familienversichert. Beim Umzug haben wir uns "richtig" aus Deutschland abgemeldet, keinerlei Versicherungen, kein Zweitwohnsitz o.ä., wir sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, es gibt keinen Arbeitgeber in Deutschland, der uns entsendet hat.
    Aktuell sitzt mein Mann auf einer befristeten Forschungsstelle, wir sind auch familienversichert (ich verdiene so wenig) bei der staatl. Krankenversicherung in Frankreich. Da die aber nur einen Bruchteil bezahlt ist mein Mann von seiner Arbeitsstelle zu einer Zusatzversicherung für uns verpflichtet. Das ganze gleicht also ehr einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. ... und da fängt meine Verwirrung an. :wacko:
    Die Befristung meines Mannes läuft bald aus und er bewirbt sich wieder in Deutschland. Auf Grund der Arbeitsstelle müssten wir wieder in die deutsche gesetzliche Krankenkasse fallen. Zeitgleich wünschen wir uns aber ein zweites Kind und es würde für uns gut passen, wenn wir bald wieder anfangen zu "üben", dann könnte ich aber bereits schwanger sein, wenn dann der Umzug fest steht. Im Gegenzug wollen wir aber eigentlich nicht warten bis ... #angst
    Eine private Krankenversicherung würde mich schwanger in Deutschland nicht nehmen, wenn wir auf Grund der französischen KV da rein fallen würden. Bei der Gesetzlichen ist mir das einfach unklar... wobei wir bei unserer letzten deutschen KV auch nicht die Pflichtmitgliedsmonate voll gemacht haben, sie mussten uns durch den Umzugs ins Ausland raus lassen - müssen wir dann vielleicht zu unserer alten Versicherung? Mit unserem Kinderwunsch würde ich ja gern zur Securvita...
    Ich bin verwirrt... #confused

    ~*~ Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. ~*~


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  • Da ihr verheiratet seit( nehme ich jetzt an) bist du mit dem Kidn wieder familienversichert bei deinem Mann.´, meine bescheidene Meinung zum Thema.


    Schick doch mal ne mail an die ehemalige KV deines Mannes udn shcildere den Fall

  • Ruf einfach mal bei der AOK oder der TK oder sonst einer gesetzlichen KV in Deutschland an und frag nach.


    Das ist mit Servicerufnummern aus dem Ausland leicht erschwert...

    Da ihr verheiratet seit( nehme ich jetzt an) bist du mit dem Kidn wieder familienversichert bei deinem Mann.´, meine bescheidene Meinung zum Thema.


    Schick doch mal ne mail an die ehemalige KV deines Mannes udn shcildere den Fall


    Fraglich ist aber eben auch ob er denn überhaupt wieder in die Gesetzliche kommt UND eben die Sache mit einer möglichen Schwangerschaft (wobei wohl das ehr geringer zu bewerten ist).


    Ich such mir mal ne Festnetznummer, wobei ich befürchte, dass ich mich auf nicht schrifliche Aussagen nicht verlassen sollte... #stumm
    Kann ich mir jetzt schon ein schriftliches Angebot zuschicken lassen?

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  • Du schreibst es ja selbst:


    ......, wir sind auch familienversichert (ich verdiene so wenig) bei der staatl. Krankenversicherung in Frankreich. Da die aber nur einen Bruchteil bezahlt ist mein Mann von seiner Arbeitsstelle zu einer Zusatzversicherung für uns verpflichtet. Das ganze gleicht also ehr einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. ... und da fängt meine Verwirrung an. :wacko:


    Ihr seid im Staatlichen franzoesischem system und habt die private Franzoesische als ZUSATZversicherung (aehnlich wie ne deutsche Zahnzusatzversicherung). Damit kommt ihr - wenn ihr euren Hauptwohnsitz wieder in Dtld anmeldet- in die GKV, insbesondere da die Forschungstellen an Unis doch selten ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegen duerften..... Und die duerfen keinen Auschluss machen.

  • Du schreibst es ja selbst:


    Ihr seid im Staatlichen franzoesischem system und habt die private Franzoesische als ZUSATZversicherung (aehnlich wie ne deutsche Zahnzusatzversicherung). Damit kommt ihr - wenn ihr euren Hauptwohnsitz wieder in Dtld anmeldet- in die GKV, insbesondere da die Forschungstellen an Unis doch selten ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegen duerften..... Und die duerfen keinen Auschluss machen.


    So ähnlich hat es mir die Dame eben am Telefon von der Securvita erklärt.
    Die Dame von der Barmer (Danke für die Telefonnummer!) stellte mir nur eine Frage: "Waren sie schon mal bei uns?" Die alte Versicherung wird wohl dann einfach weiter geführt...
    Ganz prinzipiell dürfen die GKK in Deutschland keine Ausnahmen machen und den Gesundheitszustand prüfen, sodass "schwanger" kein Hindernis ist nach Deutschland zurück zu kommen.
    Für die Barmer-Dame war mir das etwas "zu klar", die Securvita war da schon realistischer und verlange Nachweise zur Versicherung in Frankreich, sagte aber kein grundsätzliches Problem bei meiner Beschreibung.
    Ich höre dann mal auf mir Sorgen zu machen... #tuppern

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