Liebe Raben,
ich hab grade einen Knoten im Kopf, bitte helft mir mal.
Also, Folgendes:
Mein Mann ist in einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" tätig. Damals bekamen wir von der Personalstelle die Auskunft, dass wir das Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit - Familienstelle beantragen müssten, da mein Mann nicht als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes gelten würde. Von denen haben wir jetzt auch über 3 Jahre das Kindergeld bekommen.
So. Neue Dame in der Personalstelle, zweiter Kindergeldantrag und wir haben gerade die Auskunft bekommen, dass mein Mann natürlich, da nach Tarifvertrag bezahlt, als Angestellter des öffentlichen Dienstes gelten würde, das wäre nur nicht der Fall, wenn er, wie bei den neueren Verträgen üblich, keinen Tarifvertrag hätte. Insofern wäre es völlig falsch gewesen, den 1. Antrag über die Familienkasse zu stellen.
Ich also angerufen bei der Familienkasse, deren Auskunft war, dass wir den Antrag nun eben über den AG meines Mnnes stellen sollten und dort angeben, dass wir bereits Kindergeld über die Familienkasse erhalten, dann würde das intern geregelt werden.
Nun ist es aber so, dass wir eigentlich das Kindergeld nun über mich laufen lassen wollten, ich bin aber nicht im öffentlichen Dienst tätig. Ich müsste den Antrag also neu stellen; würde das Geld dann über die Familienkasse bekommen - dies wieder lt. Auskunft der Dame von der Familienkasse.
Kennt sich irgendjemand aus, was die Vorteile wären, das Kindergeld über den AG meines Mannes laufen zu lassen? Extrabezüge und zwei Tage Zusatzurlaub bekommt er nämlich so und so, auch wenn er das Kindergeld nicht bekommt.
@ Mods Sorry, ich war mir nicht so sicher, wohin mit dieser Frage, gerne in den richtigen Forumsteil verschieben.