Hallo ins Rabenrund,
vielleicht stand die eine oder andere schon vor einer ähnlichen Frage und kann mir einmal strategische Hilfe anbieten. Es geht um einen Antrag auf Brückenteilzeit für mich.
Zum Setting: Großer Arbeitgeber, 13 Jahre Unternehmenszugehörigkeit, derzeit bin ich als Teilzeit in Elternzeit bis Anfang Dezember mit 25 h (Partnerschaftsbonusmodell). Mein Mann ist auf Probe verbeamtet, dies läuft noch bis Oktober 2021. Mir reichen diese 25 h finanziell und von der Auslastung nicht, ich möchte nach Elternzeit auf 35 h hoch gehen. Vollzeit sind bei mir 40 h. Unsere HR-Abteilung hat auf die Brückenteilzeit verwiesen.
Jetzt habe ich mir den Antrag angeschaut und bin über diesen Passus gestolpert (Hervorhebungen von mir):
befristete Teilzeit /Brückenteilzeit 12 -60 Monaten (§ 9a TzBfG) Während der Dauer der befristeten Teilzeit/Brückenteilzeit können Sie keine weitere Stundenänderung und keine Verlängerung der Teilzeitvereinbarung verlangen. Nach Ablauf der befristeten Teilzeit/Brückenteilzeit kehren Sie zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit können Sie frühestens ein Jahr nach der Rückkehr stellen. Es besteht kein Anspruch, dass die Beschäftigung mit der veränderten Arbeitszeit auf demselben Arbeitsplatz erfolgt.
Empfohlen wird mir seitens HR, die Brückenteilzeit über den größtmöglichen Zeitraum (60 Monate) zu nehmen, da man ja keine weitere Stundenänderung vornehmen kann. Die Brückenteilzeit ist ja quasi nur ein "Fuß in der Tür" zum Vollzeitplatz mit Beweispflicht des Arbeitgebers, aber keine Garantie. Dabei kommen mir nun aber diese Fragen:
- Mein Mann ist noch 14 Monate in Probezeit. Was, wenn er nicht übernommen wird? Dann fehlt uns ggf. über einen langen Zeitraum ne Menge Geld und ich kann nicht zügig in Vollzeit zurück.
- Unsere Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen. Wie sieht die Brückenteilzeit aus, wenn ich für eine weitere Elternzeit unterbreche, da in Teilzeit in Elternzeit zurückkehre; pausiert die Brückenteilzeit, endet sie vorzeitig, läuft sie einfach weiter?
- Wenn ich diese 60 Monate ab Dezember 2020 nehme, ist Prinz Kalaf bei Ablauf 78 Monate und mglw. gerade in die Schule gekommen. Nach der Aussage oben muss ich ja dann 1 Jahr über in Vollzeit gehen, bevor ich wieder runter kann. Ein dämlicher Zeitpunkt, da z.B. die wohnortnächste Grundschule nur offener Ganztag ist.
Die Fragen konnte mir in der Personalabteilung keiner beantworten, ich wurde an das Bürgertelefon des BMAS verwiesen.
Nach Gespräch mit meiner Chefin alles kein Problem, das wird hier in der Praxis wohl ganz unkompliziert gelebt - solange der Arbeitswunsch nicht alle 3 Wochen geändert wird, geht wohl vieles. 3 Kolleginnen gibt es, die das genutzt haben, alle Settings sind komplett anders als unseres und daher kein Vergleich für mich.
Schriftlich hat man zu diesem Zeitpunkt aber nichts und dem entgegen steht der obige Text aus dem Antrag, den ich ja unterschreibe. Kann also auch nicht sagen: "Das hab ich ja gar nicht gewusst und außerdem hat mir das Frau XY ganz anders verkauft!"
Unbefristet in Teilzeit für 35 h möchte ich wiederrum nicht, da hier im Haus im Sommer 2021 die Traumstelle frei werden könnte, für die ich mich nebenberuflich qualifiziert habe. Die wäre nur in Vollzeit zu haben, da die Chefs da ein bisschen kiebig mit Teilzeitlern sind (Rest der Besatzung auch Mütter und keine davon arbeitet mehr als 30 Stunden). Ganz ab davon, wie ich das finde - ich bekäme die Stelle nicht, wenn ich dauerhaft auf Teilzeit gehe.
Vielleicht kann mir jemand beim Denken helfen, was wir nun am besten machen sollen.