In BW wären direkte Verwandte (Eltern, Geschwister) von der Regelung ausgenommen. Bei euch vielleicht auch? Wie es aber bei Schwager usw. wäre, weiß ich nicht.
hier BaWü ist das nicht mehr der Fall. 10 Personen. Keine Ausnahme für Verwandtschaft oder (zwei) Haushalte. Ich war auch extrem erstaunt, dass das jetzt nicht mehr zählt. Und es ist auch ganz sicher das private Zusammentreffen damit gemeint. Weil ja im Moment die bösen Familienfeiern an allem Schuld sind (so wie vor ner Weile noch die Reiserückkehrer und davor die Schulen/Kitas usw.).