Krankschreibung unterbrechen, Urlaub nehmen?

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  • wie an anderer Stelle geschrieben:


    Ich bin bisher freiwillig gesetzlich krankenversichert und ab April wieder „normal“ krankenversichert, da unser Betrieb nur noch im Nebenerwerb betrieben wird und somit kein sozialpflichtig versicherter MA mehr.


    Da ich seit September krank geschrieben bin ( bis voraussichtlich September) falle ich nun gleich ins Krankengeld.


    Die Krankenkasse meint nun das sie so einen Fall noch nie gehabt hätten ( und hat mir erst mal vorgeworfen mich nun auf „Kosten der Allgemeinheit in die soziale Hängematte legen“ würde)


    Bisher bekomme ich kein Krankengeld da ich das nicht extra versichert hatte.


    Nun hab ich überlegt das ich beim AG ja meinen Urlaub vom letzten Jahr nehmen könnte und dann anschließend mich weiter krank schreiben lasse, damit ich erst mal einfach ein Monat normal versichert wäre,


    Oder macht das das ganze nur noch komplizierter?


    Die Dame von der KK meinte ja das dann erst mal geprüft werden müsse ob ich überhaupt Anspruch darauf hätte, da würde zumindest dann- nach meiner Vorstellung- einfacher sein wenn ich nach dem Urlaub eine Krankmeldung bringen würde als von krank ohne Krankengeld zu krank mit Krankengeld.

  • Das ist meiner Meinung nach Unfug.


    Entweder bist Du krank => AU oder Du bist es nicht => Urlaub.


    Ob Du sofort Anspruch auf Krankengeld hast, weiß ich nicht. Vielleicht weiß BeautyOfMars das ?

    Viele Grüße aus dem schönen Bayern!#blume

  • Ob Du sofort Anspruch auf Krankengeld hast, weiß ich nicht. Vielleicht weiß BeautyOfMars das ?

    Da bin ich mir selber auch echt unsicher.

    Mich wundert es, dass die KK dahingehend keine Klärung angeboten hat.

    Ich mein, ist ja nett mitzuteilen, dass sie den Fall noch nie hatten, aber sie haben ihn jetzt vermutlich, dann muss das doch geklärt werden.


    Ob Urlaub oder nicht ist meines Erachtens egal. Es müssten ja eh die Arbeitsunfähigkeitszeiten vorher geprüft werden, weil die angerechnet werden, da kommt die Frage aus meiner Sicht genauso auf, ob überhaupt Anspruch besteht.

  • Ich verstehe das Konstrukt nicht, wie Du bei Deinem Arbeitgeber, über den Du offensichtlich nicht krankenversichert bist, jetzt Urlaub nehmen willst, um dann danach mit Krankengeld versichert zu sein. #gruebel


    Edit: Jetzt verstehe ich es. Das ist wirklich tricky.

  • Ab April bin ich wieder über den AG krankenversichert, da ich ja sozialversicherungspflichtig angestellt bin, nur die Krankenkasse hab ich extra bezahlen müssen.


    Mein Gedanke dazu war einfach das der Übergang von freiwillig versichert zu gesetzlich versichert durch den Urlaub einfach irgendwie einfacher wäre als dann gleich im Krankengeld-Bezug zu sein.

    Oder ggf arbeitsversuch ( wenn der AG einen Job im Büro hätte oder eine Klientin wo’s einfach ums „da sein“ ginge könnte ich uU ja arbeiten)


    Die „Spezialistin für diese Angelegenheit“ bei der Krankenkasse hat mir bei meinem Anruf vor ein paar Wochen ja 1. unterstellt das wir das nun ändern wg Krankengeld und 2. jemand aus ihrer Familie auch „was an der Schulter“ hatte, bei dem hätte es nur drei Monate gedauert und kein Jahr und sie könne sich ja gar nicht vorstellen das die Klinik eine so lange zeit für die Gesundung in Aussicht gestellt hätten.


    Klar ist das wirklich eine etwas besondere/ aussergewöhnliche Situation, aber mir wäre es anders auch lieber!


    Zu allererst würde ich mir wünschen das Mann die Selbstständigkeit NICHT aufgeben würde und wieder voll arbeitsfähig sein wäre auch prima, da eben vieles nicht so läuft wie geplant.

  • Zu diesem speziellen Fall kann ich nichts sagen, aber ich (gesetzlich versichert) habe letztes Jahr meine Langzeiterkrankung für drei Wochen unterbrechen dürfen, um meinen Resturlaub aufzubrauchen. Dazu brauchte ich grünes Licht von der Krankenkasse, meinem Arbeitgeber sowie meinem Arzt. Alle waren einverstanden, weil der Urlaub für meine Genesung förderlich war und eine Heilung nicht verzögert oder verhindert hat. Kompliziert war das gar nicht so sehr, nur recht aufwändig mit der ganzen Herumtelefoniererei, bis ich alles geklärt hatte und dem Arbeitgeber die Gesundmeldung zukommen ließ, um dann den Urlaub zu beantragen.


    Alles Gute!

    Gruß Biene


    *** Still- und Trageberaterin ***

  • Lina2 ne, das hätte ich extra versichern müssen.


    Genau so wie man sich extra bei der BG versichern musste als betriebsinhaber ( das hab ich auch gemacht, aber die BG erkennt diese Verletzung/ Erkrankung nicht an)

  • Ich hab heute mal in der Hotline angerufen, der Herr den ich dran hatte war zumindest insofern hilfreich das er ein Formular zusendet in dem es um eine neue Statusfeststellung geht.


    Das hätte mir in der Geschäftsstelle bzw die Fachfrau am Telefon ja auch schon mal schicken/mitgeben können.


    Das hätte man ja vielleicht schon viel früher mal machen können um dann am 1.4 das alles fertig zu haben,


    Ich bin ja eh sehr verwundert wie das grad läuft.

    Ich hatte vor zwei Jahren mal einen kleinen Arbeitsunfall ( den die BG anerkannt hatte) und da hat die KK gleich angeboten den Beitrag zu reduzieren für die paar Tage.


    Nun heißt es das das gar nicht ginge den Beitrag zu reduzieren, obwohl grad fast kein Geld reinkommt, von Gewinn weit entfernt.

  • Nun heißt es das das gar nicht ginge den Beitrag zu reduzieren, obwohl grad fast kein Geld reinkommt, von Gewinn weit entfernt.

    Na ja, maßgeblich für die Beitragsberechnung ist der Steuerbescheid.

    Der Rest fällt unter dass unternehmerische Risiko.

    Auch wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, dann bekommst du doch auch Krankengeld. #gruebel

    Nein. Sie ist selbstständig tätig und ohne Anspruch auf Krankengeld versichert.

  • Ab der 7. Woche gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld auch für freiwillig Versicherte.

    Lohnfortzahlung gibt es nicht.

  • Ab der 7. Woche gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld auch für freiwillig Versicherte.

    Lohnfortzahlung gibt es nicht.

    Wenn man mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Das ist hier aber nicht der Fall.

  • So doof das für mich nun ist, es hat in meinem Umfeld schon einige dazu bewegt das doch noch zu versichern da das vielen nicht bewusst war.


    Mir war’s bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ja sogar bewusst aber das wäre ja auch lange Zeit nicht mal ein soo großes Problem gewesen.


    Der Zeitpunkt ist halt der wahrscheinlich blödeste den es in 22 Jahren Selbstständigkeit überhaupt hätte geben können.


    BeautyOfMars ja, das wurde mir ja auch mitgeteilt das nur der Steuerbescheid zählen würde.

    Allerdings lag vor zwei Jahren ja auch kein neuer vor und es gab -ohne Nachfrage bei der KK- das Angebot den Beitrag für die Zeit der Krankschreibung zu reduzieren.

    Hatte ich allerdings eh nicht in Anspruch genommen da es ja am Ende eh auf das gesamte Jahreseinkommen ankommt und nicht auf ein, zwei Monate.


    Jetzt wäre es tatsächlich wichtig gewesen ob man reduzieren könnte, aber jetzt geht’s nicht.


    Ich warte ja immer noch auf die Antwort der BG und hab ja so ein gaaaaanz kleines bisschen noch die Hoffnung das es anerkannt wird ( auch wenns fast ausgeschlossen ist)

    Allerdings haben die die Zerrung anerkannt und die Diagnose lautet u.a. posttraumatische Frozen shoulder, also ein kleines bisschen Hoffnung hab ich noch 😊

  • Ab der 7. Woche gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld auch für freiwillig Versicherte.

    Lohnfortzahlung gibt es nicht.

    Wenn man mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Der gesetzliche Anspruch ist doch immer da, den muss ich nicht extra versichern.

  • Mio in dieser besonderen Konstellation leider nicht.


    Es ist auch wirklich eine sonderbare Konstellation wie wir die haben.


    Ich bin Betriebsinhaberin und hatte sozialversicherungspflichtige Angestellte.

    Allerdings auch eine Sozialversicherungspflichtige Anstellung, teilweise 100% ( derzeit 75 %)


    Daneben noch einen Minijob ( das Einkommen daraus wird, lt Steuerberater, zwar nicht für die KK-Beträge herangezogen, aber für die Pflegeversicherungsbeiträge)


    Mein AG hat einige selbstständige Angestellte die im Nebenerwerb ein Gewerbe betreiben, da ist man ganz normal über den AG versichert, solange man keine Angestellten hat die ÜBER Minijobumfang arbeiten.


    Die Konstellation ist eh schon ungewöhnlich, und das ich nun krankgeschrieben bin macht es eben noch komplizierter