Mit krank melden meinte ich keinen sozialbetrug, der AG ist zu Anfang nicht verpflichtet den Lohn zu bezahlen und wenn man sich nicht an die KK wenden würde wg lohnersatzleistung sehe ich hier keinen sozialbetrug.
Ansonsten wird es eben uU darauf rauslaufen wenn die auf der Zahlung bestehen mit dem neuen AG sprechen und dann eben am ersten Tag die Kündigung abgeben und hoffen das man dort nicht zwei Wochen lang hinkommen muss.
Ich weiß nicht ob das so funktionieren kann. Mittlerweile geht die AU-Bescheinigung doch automatisch an die Krankenkasse, oder? (hier zumindest).
Als Arbeitgeber würde ich wohl in der Fallkonstellation aufmerksam werden (er hat im Vorfeld versucht das Arbeitsverhältnis vor Antritt zu kündigen, ist dann krank, würde vermutlich bei dem Arbeitgeber mit Steuerklasse VI versteuert und damit wäre klar, dass er an anderer Stelle ein erstes Arbeitsverhältnis hat...)...