Strafe für Nichtantreten eines Jobs?

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  • Mit krank melden meinte ich keinen sozialbetrug, der AG ist zu Anfang nicht verpflichtet den Lohn zu bezahlen und wenn man sich nicht an die KK wenden würde wg lohnersatzleistung sehe ich hier keinen sozialbetrug.


    Ansonsten wird es eben uU darauf rauslaufen wenn die auf der Zahlung bestehen mit dem neuen AG sprechen und dann eben am ersten Tag die Kündigung abgeben und hoffen das man dort nicht zwei Wochen lang hinkommen muss.

    Ich weiß nicht ob das so funktionieren kann. Mittlerweile geht die AU-Bescheinigung doch automatisch an die Krankenkasse, oder? (hier zumindest).


    Als Arbeitgeber würde ich wohl in der Fallkonstellation aufmerksam werden (er hat im Vorfeld versucht das Arbeitsverhältnis vor Antritt zu kündigen, ist dann krank, würde vermutlich bei dem Arbeitgeber mit Steuerklasse VI versteuert und damit wäre klar, dass er an anderer Stelle ein erstes Arbeitsverhältnis hat...)...

  • Ne, wenn dann könnte man das 2. Verhältnis erst am 16.1 antreten,

    Bzw am 1.2. Müsste nachlesen wie die Kündigungsfrist ist, und da wg Feiertag erst am 2.1 Arbeitsbeginn ist wären es dann keine 14. Tage.

  • Grundsätzlich sind solche Regelungen möglich. Ob sie im speziellen Fall gültig sind (zb den AN nicht unangemessen benachteiligen), kann eine Anwältin für Arbeitsrecht (oder ggf die Rechtsberatung einer Gewerkschaft) einschätzen. Wenn die Regelung gültig ist, würde ich bezahlen (ggf über Raten verhandeln). Wurde denn fristgerecht 2 Wochen vor geplantem Arbeitsantritt gekündigt?


    Keinesfalls krank melden und/oder auf Kündigung seitens der AG hoffen.


    Alternativ könnte man die Kündigung zurück ziehen, den Job antreten, direkt kündigen und die zwei Wochen bis zum Ablauf der Kundigungsfrist arbeiten. Aber ob die AG sich darauf einlässt? Diese mussndas zurück ziehen der Kündigung nämlich nicht akzeptieren und weiß ja jetzt schon, dass der AN den Job nicht mehr will. Und ehrlich gesagt würde ich es vermeiden wollen den neuen AG wissen zu lassen, dass es da einen anderen Job gibt. Wenn die miteinander sprechen sind nachher beide Jobs weg.


    Korrekt wäre gewesen, den 2. Job gleich ab dem 15.1. beginnen zu lassen...

  • Als zweiter Arbeitgeber würde ich jemanden, der sich beim ersten Job krank meldet, ohne krank zu sein, nicht haben wollen.

    Ohne offizielle Krankschreibung vom Arzt wird er wohl dort bis zur Kündigungsfrist arbeiten müssen. Mit Krankschreibung vom Arzt zieht ihr noch jemand dritten (den Arzt) in den Betrug mit rein. Ich hoffe, ihr findet da keinen Arzt, der da mit macht.

  • Das der Job nicht angetreten wird wurde dem AG vorab als Mail mitgeteilt ( Mitte November) und am 6.12 die schriftliche Kündigung abgegeben.


    Ich muss mich so auf die Zunge beißen um nicht zu sagen: „hab ich doch gesagt das das Mist ist das mit dieser Klausel zu unterschreiben“


    Dieser AG kommt, wahrscheinlich, nie mehr in Frage so das es letztendlich egal ist da verbrannte Erde zu hinterlassen.

    Hat auch keine Verbindungen zu anderen Instituten die damit auch für die Zukunft rausfallen würden.


    Ja, im schlimmsten Fall wird es ein teuerer Fehler sein.

    Allerdings möchten die ein volles Bruttogehalt, obwohl man ja nur 14 Tage Kündigungsfrist hat.

    also könnte ich mir vorstellen das zumindest nur die Hälfte tatsächlich angemessen sein würde.

  • Kornblume ja😅

    Er hat ganz verzweifelt bei dem AG unterschrieben, da vom anderen AG der Arbeitsvertrag so lange auf sich warten ließ und er in Panik verfallen ist was ist wenn nun kein Vertrag kommt, dann wird er arbeitslos, und das geht ja gar nicht.


    Das dann immer noch genug Zeit gewesen wäre was anderes zu finden hat er nicht geglaubt.


    Und das die tatsächlich das durchziehen und diese Forderung tatsächlich haben wollen hat er wahrscheinlich gar nicht in Betracht gezogen, ( ich hab ja gesagt er soll diesen Absatz streichen) da er ja eh nix zu verlieren hat und er ja doch schnell einen anderen Job bekommt)

  • Diese Klausel kenne ich als recht üblich. Kann mir gut vorstellen, dass der AG die nicht gestrichen hätte.

    Immer mit dabei: der kleine Frotsch (08/12)


    Trageberaterin ClauWi GK (08/13)

  • naja Arbeitgeber sind doch derzeit kaum in der Position auf solche Klauseln zu bestehen. Je nach Beruf ist man glücklich überhaupt jemand zu finden.

  • Wenn Du Deinem Sohn helfen willst, dann lass ihn die Fehler ausbaden. Lass ihn Verantwortung übernehmen und sich selbst kümmern. Das ist in dem Moment vielleicht hart, aber alles andere hält klein und abhängig! Helfen kann auch ein Mechanismus sein, um andere unter Kontrolle zu halten, um notwendig zu sein, um nicht verlassen zu werden. Den Helfenden ist das oft nicht bewusst.

    Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht!


    Aber es hilft ungemein, wenn man ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten Wasser gibt, ab und an etwas Dünger und gute Erde zur Verfügung stellt und ihm Schatten spendet wo die Sonne zu stark scheint

  • Der beste Weg wäre, dem Arbeitgeber bei dem er anfangen will Bescheid sagen, dass er zwei Wochen später anfängt. Bei dem anderen Arbeitgeber zwei Wochen antreten und am Anfang kündigen.

    Er wollte ein Absicherung und muss dafür Rechnung tragen. So ist das Leben.

    Lass ihn das selber regeln, nur so kann er lernen.

    Du wirst nicht immer da sein können und ihm helfen, dann ist es gar nicht schlecht, wenn man schon vorher weiß, dass handeln wirklich Konsequenzen hat und diese sind ja nicht wirklich schlimm, sondern nur etwas unangenehm. Oder er zahlt die Strafe und ist dann auch raus. Er hat dann eben für die Sicherheit gezahlt, auf jeden Fall einen Job zu haben.

  • Wenn Du Deinem Sohn helfen willst, dann lass ihn die Fehler ausbaden. Lass ihn Verantwortung übernehmen und sich selbst kümmern. Das ist in dem Moment vielleicht hart, aber alles andere hält klein und abhängig! Helfen kann auch ein Mechanismus sein, um andere unter Kontrolle zu halten, um notwendig zu sein, um nicht verlassen zu werden. Den Helfenden ist das oft nicht bewusst.

    Naja, kann schon sein. Aber ich würde meinen Kindern in solchen Situationen auch immer mit Rat und Tat beiseite stehen. Es geht ja nicht darum, dass die TS die Korrespondenz führt sondern sich heir einfach erkundigt bzw Gedanken macht …

    4 Jungs 2006-2013, 2 Hunde und 6 Schildis


    Für immer im #herz : Mani,Yaco,Emma, Fini,Bilbo und Dotti - meine allerbesten 4-Pfoten-Freunde #kerze

    Wir sehen uns irgendwann wieder #herzen


    Eines Tages werde wir alle sterben - aber an allen anderen Tagen nicht #sonne

  • Ich kenne es so wie Sakuko fragt - man muss erscheinen, kann aber am ersten Tag wg. Probezeit kündigen, muss dann (ich glaube) zwei Wochen erscheinen. - Und den AG vor Antritt fragen, ob er das wirklich möchte.

    Den neuen AG würde ich informieren über das Problem und um Änderung des Beginns bitten.

    Auf keinen Fall betrügen dabei.


    Oder schlucken, dem neuen AG nichts sagen, und zahlen.

    Bei nur zwei Wochen Kündigungsfrist wäre aber wie gesagt die Vertragsstrafe in Form eines ganzen Arbeitslohns nicht rechtens. Und ebensowenig überhaupt eine Strafe wenn er die Kündigungsmöglichkeit vor Arbeitsantritt hatte. Müsste sich die TS nochmal zu äußern

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  • Wenn Du Deinem Sohn helfen willst, dann lass ihn die Fehler ausbaden. Lass ihn Verantwortung übernehmen und sich selbst kümmern. Das ist in dem Moment vielleicht hart, aber alles andere hält klein und abhängig! Helfen kann auch ein Mechanismus sein, um andere unter Kontrolle zu halten, um notwendig zu sein, um nicht verlassen zu werden. Den Helfenden ist das oft nicht bewusst.

    Naja, kann schon sein. Aber ich würde meinen Kindern in solchen Situationen auch immer mit Rat und Tat beiseite stehen. Es geht ja nicht darum, dass die TS die Korrespondenz führt sondern sich heir einfach erkundigt bzw Gedanken macht …

    Dir würde ich wahrscheinlich auch nicht so explizit raten, weil ich Deine Mechanismen und familiendynamischen Dysfunktionen so gar nicht einschätzen könnte, da aber schon wiederkehrende Dynamiken sichtbar wurden. Reines Informieren und weitergeben ist natürlich erstrebenswert. Tragen und für ihn machen, eher ungut.

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    Aber es hilft ungemein, wenn man ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten Wasser gibt, ab und an etwas Dünger und gute Erde zur Verfügung stellt und ihm Schatten spendet wo die Sonne zu stark scheint

  • Da hast du sicher Recht

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  • naja Arbeitgeber sind doch derzeit kaum in der Position auf solche Klauseln zu bestehen. Je nach Beruf ist man glücklich überhaupt jemand zu finden.

    Gerade weil die Situation so ist, wie sie ist, bestehen Arbeitgeber auf so einer Klausel. Sie wollen, dass man wirklich nur unterschreibt, wenn man auch vor hat, den Job anzutreten.


    @O-Mi-La: Dein Sohn kann sich rechtlich - mit Vorlage des Vertrags - bei einem/einer einschlägigen Anwalt/ Anwältin beraten lassen, ob die Klausel so wirksam ist.

  • Laien. Meinung -- disclaimer


    Mein Mann hatte einen AG, mit dem es Probleme gab und hat gekündigt. Man wollte ihn nicht gleich gehen lassen und bestand auf Einhaltung der Frist.

    Nach Konsultation eines Fachanwalts empfahl dieser, dem alten AG eine Nachricht zu schreiben, das man ab jetzt nicht mehr käme und den Lohn gern behalten darf.

    Sein Hinweis auf diesen vielleicht unkonventionellen Rat, der AG müsse seinen Schaden nachweisen, sollte das vor Gericht landen. Das wäre eher schwer und somit könne man dieses Risiko getrost eingehen.


    Ich würde also tatsächlich die EUR investieren um einen Fachanwalt zu befragen. (Steuerlich absetzbar) https://www.rechtsanwalts-kanz…eitsstelle-nicht-antritt/

    Ich denke, ihr kommt da gut raus, weil eben der Schaden nicht belegbar ist

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Lest doch den Teil mit der Vertragsstrafe nochmal genau durch.

    Ich kenne das so, dass die Strafe erst bei Nicht-Antreten fällig wird. Nicht, wenn man schon vor Antritt absagt.

    Ich würde also tatsächlich die EUR investieren um einen Fachanwalt zu befragen.

    Das ist sicherlich eine gute Idee.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Meine Tochter hat mit Sohn zusammen eine email verfasst, ich hab sie noch mal durchgelesen auf Rechtschreibfehler ( auch wenn das was ich hier im Forum schreibe nicht fehlerfrei ist, eigentlich kann ich das wirklich gut)


    Mir würde es tatsächlich ums Geld leid tun, denn bevor es genau dieser AG bekommt würde ich es lieber spenden, Sohn denkt genau so.


    Er hat ja schon viele Zusagen bekommen, teilweise auch Arbeitsverträge zugesandt bekommen, solch eine Klausel war tatsächlich noch nie vorher drin gestanden.

    Manche haben sich auch später gemeldet und gefragt ob eine andere Position im Betrieb eher interessant wäre für ihn.


    Fachkräfte scheint es tatsächlich nicht im Überfluss zu geben, um so mehr wundert mich das die das so durchsetzen möchten, denn könnte ja sein das er in ein, zwei Jahren doch dorthin möchte.


    Fachanwalt wäre dann das nächste was er machen würde wenn die auf der Forderung bestehen

  • Er hat ja schon viele Zusagen bekommen, teilweise auch Arbeitsverträge zugesandt bekommen, solch eine Klausel war tatsächlich noch nie vorher drin gestanden.

    Grundsätzlich: Dann hätt er das erst recht nicht unterschreiben sollen. Ich kenne das von meinen Kindern. Erst nicht richtig schauen oder "Jaja, lmaA" denken und hinterher ist das Gejammer groß und andere sind Schuld.
    Müssen die leider lernen und Lehrgeld bezahlen. Da kann der AG nix für, der hat den dummen Vertrag nicht unterschrieben.


    Aber auch grundsätzlich: So manch eine Klausel ist nicht so wirksam, wie sie daherkommt. Daher würde ich ein paar Euro in die Hand nehmen, und den Vertrag auf diesen Punkt vom Fachanwalt prüfen lassen.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!