Einige (dringende) Fragen zur Elternzeit meines Mannes

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  • Es steht seit Monaten auf seiner to do Liste und ich dachte, es sei längst erledigt #sauer Aber tatsächlich weniger als eine Woche vor dem geplanten KS möchte er sich doch noch kümmern, bzw. lässt mir keine andere Wahl, als dass ICH mich darum kümmere #haare Ich könnte gerade #motz #kreischen #stumm #sauer #stirn #tuppern


    Aber egal...


    Wir waren heute bei seiner Arbeit, der Chef würde dem Antrag zustimmen. Problem ist diese 7 Wochen Frist. MUSS die eingehalten werden? Oder ist die egal, wenn der Chef auch eine Woche vorher zustimmt?


    Er hat sich überlegt, dass er den ersten LM frei nehmen möchte und den anderen im Sommer. Besteht die Möglichkeit, im ersten LM komplett frei zu haben und im zweiten Elternzeitmonat Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Oder muss es in beiden LM einheitlich sein?


    Bitte helft mir! Ich mag mich nicht jetzt noch damit stressen müssen. Ich könnte ihn #motz

  • Ach ja, und noch etwas: Muss er den zweiten Monat jetzt schon festlegen, oder kann er ihn nur "ankündigen". Er weiß noch nicht, wann es auf der Arbeit im nächsten Jahr am besten passt und würde das im neuen Jahr entscheiden wollen. Geht das? Auch mit dem Elterngeldantrag?

  • Zur ersten Frage: beginnt die EZ direkt nach der Geburt kann die sieben Wochenfrist natürlich nicht eingehalten werden. Dann ist der Beginn kurzfristig möglich.


    Zur Frage 2: Teilzeit im 2. Monat ist möglich. War hier auch so.Ob der 2. Monat offen bleiben kann, weiss ich jedoch nicht. Du musst nur immer , wenn Geburtstag z.b. am 22., vom 22.7.-23.8., nehmen.

  • Elternzeit muss offiziell für die ersten zwei Jahre verbindlich festgelegt werden.


    In einem kleinen Betrieb kann man sicher später nochmals verlegen, aber eigentlich ist das nicht vorgesehen.
    Wenn der Chef jetzt noch zustimmt, passt das. Sonst soll man eben eigentlich 7 Wochen vor ET beantragen. Geht bei Frühgeburten auch nicht, da muss dann möglich schnell angemeldet werden.


    Ist halt meines Wissens nach eher für unkooperative Chefs wichtig. Falls er das schon inoffiziell weiß und einverstanden ist, passt es sicher. Wenn er es bisher nicht wissen sollte, wäre eine Woche ja schon extrem knapp!!!


    Das mit den Lebensmonaten ist fürs Elterngeld wichtig, für die Elternzeit alleine wäre es egal, deshalb muss man da aufpassen.

  • Okay, danke für eure Antworten. Es ist keine ganze Woche vorher. Montag ist das KS Vorgespräch für Dienstag und ich bräuchte gerade dringend einen Smiley, der wie eine Bombe zerplatzt #sauer


    Keine Ahnung, wie er das noch machen will.


    Aber nochmal zur Sicherheit nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe: Der Arbeitsumfang muss in den beiden Elternzeitmonaten NICHT der gleiche sein?
    Er kann also einen Elternzeitantrag wie folgt schreiben (grob formuliert):


    Ich beantrage Elternzeit für den 1. LM des Kindes sowie für den (z.B.) 8. Der errechnete Termin ist der 11.11.2014. Dementsprechend verschiebt sich der Beginn der Elternzeitmonate z.B. bei früherer Geburt entsprechend des tatsächlichen Geburtstermins.


    Beispiel
    1. Lebensmonat 04.11.2014 - 04.12.2014
    8. Lebensmonat 04.06.2015 - 04.07.2015


    Im zweiten Elternzeitmonat möchte ich meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar vom voraussichtlich 11.06.2015 - 11.08.2015 mit 30 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihrechte Zahld Ich bestätige, dass das Kind in meinem Hauhalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.


    Bitte bestätigen Sie mir schnellstmöglich sowohl den Antrag auf Elternzeit als auch den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im zweiten Elternzeitmonat.


    Der Chef ist manchmal etwas begriffsstutzig #schäm Deshalb das Beispiel. Kann man das so machen? Ist das dann der achte Lebensmonat, ja, oder?
    Wie viel Prozent sind denn 30 Wochenstunden?


    Mein Mann ist Sozialpädagoge und seine Arbeitszeit ist etwas komplizierter geregelt als in Wochenstunden. Er arbeitet bei einer ganzen Stelle 28 Stunden in den Familien, die restliche Arbeitszeit ist auf Büroarbeit etc aufgeteilt, aber wohl eher in Prozent. Er weiß es nicht genu #heul #heul #heul Wenn ein anderer Arbeitnehmer 30 Wochenstunden beantragt - wie viel ist denn dann sonst eine volle Stelle bei anderen Arbeitnehmern. Und wie könnte man das wohl für meinen Mann formulieren, so dass das für den Elterngeldantrag passt? Ich bin damit gerade so maßlos überfordert und nur noch am heulen, weil ich mich jetzt noch mit so etwas beschäiftgen muss, nachdem ich ihm in den letzten Wochen mehrfach den A... gerettet habe, weil er so einen Mist gebaut hat.


    Ich fnde, er könnte echt mal für MICH da sein, wo ich sowieso schon Panikattacken wegen diesem blöden KS habe ;(

  • Zu den Fristen u. Bedingungen haben ander ja schon was gesagt.


    Die Stunden kannst Du relativ einfach ausrechnen.
    Bei einer 40-Stundenwoche entsprechen 30 Wochenstunden einem Stellenumfang von 75%. D. h. wenn Dein Mann für 28 Stunden verplant ist, müsste das etwa 21 Stunden entsprechen plus die Stunden entsprechenden Verfügungsstunden. Normalerweise müsste im Arbeitsvertrag aber auch eine wöchentliche Arbeitszeit genannt sein und vermutich auch die Aufteilung zwischen Einsatzzeit und Bürozeit. Sicherheitshalber solltest Du sollte er da nochmal nachschauen.

  • Ansonsten ist es ok. geschrieben. Wenn der Chef einverstanden ist, dann braucht er auch die Frist nicht. Ich habe z.B. während der EZ noch zweimal meinen Antrag geändert. Das hing dann von dem Chef ab. Ging aber.


    Dir alles Gute für Morgen!!


    Ach so, ansonsten könnte Dein Mann vielleicht die erste Zeit mit Urlaub überbrücken?

  • Vielleicht verstehe ich es falsch. Aber Dein Mann kann doch nicht für den 1. Lebensmonat EZ nehmen, denn da bist du ja noch im Mutterschutz. EZ beginnt erst nach Mutterschutz. So kann auch die 7-Wochen-Frist problemlos eingehalten werden: spätestens 1 woche nach Geburt anmelden. Dann paßt es genau, wegen 8 wochen Mutterschutz.

  • Doch Melone, das geht. Es können beide zusammen sieben Monate Elterngeld beziehen.
    Das geht. Nur die Mutter muss im Mutterschutz nehmen, der Vater darf das auch.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • Melone, Frau und Mann können gleichzeitig in Elternzeit sein und such gleichzeitig Elterngeld beziehen.

  • Er hat noch einml mit seinem Chef gesprochen (am Feiertag, guter Chef, dass er sich das zieht #ja ) und er würde den Antrag sogar vordatieren, damit es nirgends (außer hier zu Hause #stumm ) zu Problemen kommt. Ich bin immer noch wütend #pfeif Vom Chef gibt es also definitv das Okay, wenn ER nicht an irgendwelche Fristen gebunden ist. Er will Montag mit dem Steuerbüro Kontakt aufnehmen, dass die Gehaltsabrechnungen etc. übernimmt und dort nachfragen. Könnt Ihr dazu vielleicht irgendwas sagen? Also muss er das irgendwo einreichen rechtzeitig? Ich wüsste jetzt nicht so, aber ich kenne mich auch so gar nicht aus. Ich hab es ja immer rechtzeitig gemacht #stumm

  • Elterngeld kann man noch ca. 3 Monate rückwirkend beantragen. Das sollte man halt möglichst schnell machen, damit man nicht so lange aufs Geld wartet.


    Lebensmonate gehen in dem Beispiel immer vom 4. des einen Monat zum 3. des Folgemonats. Also 4.11.-3.12. bis zum 5.12. wäre doch mehr als ein Monat.
    Bei uns bräuchte die Lohnabteilung, das allerspätestens zu Beginn des Abrechnungsmonats - sonst wird halt im Folgemonat rückgerechnet und das zu viel gezahlte Geld von nächsten Gehalt abgezogen. Das passiert genau in den Fällen oft: Vater nimmt EZ ab Geburt, diese ist dann spontan z. B. am 22. eines Monats, dann wird das mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausgeglichen.


    Elternzeit kann man nehmen wie man will, Teilzeit in Elternzeit beantragt man im Normalfall extra (oft aber natürlich zeitgleich). Fürs Elterngeld gibt man für jeden Lebensmonat an, was man dazu verdient und das wird dann verrechnet. Bei 30h ist das oft nicht mehr sehr viel Elterngeld, da ja nicht so viel Verdienst wegfällt. Beantragen muss man es eben, da immer mind. 2 Monate beantragt werden müssen.


    Dir alles Gute für die Geburt!!!

  • Ja, meiner hat das auch gemacht, allerdings auch 7 Wochen vor ET beantragt.


    Man kann aber (zumindest war das vor ein paar Jahren noch so) eben nicht 7 Wochen vor der Geburt beantragen, weil man ja nicht hundertprozentig weiß, wann diese stattfindet. Bei einem kulanten Chef ist es kein Problem, dem sagt man ab Geburt, und die wird so um den... rum stattfinden. Wenn der sein ok gibt, ist alles geritzt. Stellt der Chef sich quer, muss man den hochoffiziellen Weg gehen, kann erst frühestens ab Geburt beantragen und somit erst 7 Wochen nach Geburt in Väterzeit gehen. So wurde es uns zumindest von der Elterngeldstelle mitgeteilt.

  • Ich schrieb ET. Und wurde von der Elterngeld stelle gesagt, dass wenn man 7 Wochen vor ET beantragt, man der Pflicht genüge getan hat. Wenn das Kind dann nach ET kommt, hat es sowieso gereicht, und wenn es vor ET kommt, war das quasi höhere Gewalt.

  • Vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe das Schreiben jetzt fertig, drücke es ihm in die Hand und dann kann er machen. Ich hoffe, das kriegt er dann jetzt hin #hammer


    Es geht halt darum, dass wir uns den zweiten Monat Elterngeld vermutlich nächstes Jahr gar nicht leisten können, weil ich auf keinen Fall arbeiten will bzw. auch mal länger EZ nehmen möchte als nur ein Jahr. Das nehm ich mir beim dritten jetzt einfach mal raus #ja Außerdem wollen wir das Dachgeschoss endlich teilen, damit die Großen eigene Zimmer haben. Das Familienbett ist toll, das gemeinsame Kinderzimmer unten auch, aber der Große sucht schon des öfteren seine Ruhezone und das ist, weil das Zimmer unten eben gemeinsames Zimmer ist, immer etwas schwierig. Außerdem kommt er in die Schule und ich denke, da ist es an der Zeit. So wie ich das verstanden habe, kommt es dann zwar nicht auf sein volles Gehalt, aber wir hätten eben nicht nur noch die 67%

  • Ich schrieb ET. Und wurde von der Elterngeld stelle gesagt, dass wenn man 7 Wochen vor ET beantragt, man der Pflicht genüge getan hat. Wenn das Kind dann nach ET kommt, hat es sowieso gereicht, und wenn es vor ET kommt, war das quasi höhere Gewalt.


    Das wurde uns von der EG-Stelle damals definitv anders mitgeteilt. Was wiederum nicht viel heißen will, zumindest unsere war nämlich ziemlich unfähiginformiert.