Wie lange ist eine Beglaubigung gültig?

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  • Liebe Rabengemeinde,


    ich hab gerade einen Flug nach London gebucht und wieder entbucht, weil ich dann leider entdeckt habe, dass mein Pass und Personalausweis seit 5 Tagen abgelaufen sind. Mein Mann meinte noch, ich solle trotzdem fliegen, der Pass wäre noch irgendwie ein paar Wochen länger gültig (echt?), aber das hab ich mich getraut, anstelle dessen einen Flug nach Oslo (doppelt so teuer 8I ) gebucht, um bei der Botschaft einen neuen Pass zu beantragen. Wieder mal hat mich die Summe der Dinge, die man vorlegen muss, erschlagen, ebenso die knapp 100 Euro pro Dokument. Erschreckt hat mich auch, dass ich wohl nur eine Kopie meiner Geburtsurkunde besitze, die 1995 vom Standesamt beglaubigt wurde. Und irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass Beglaubigungen nur eine gewisse Zeit lang gültig sind (ja, ist das so?) und wenn ja, kann mir jemand erklären, warum das so ist #weissnicht

    LG Heike


    Der richtige Mensch ist nicht der, mit dem immer alles toll ist, sondern der, ohne den alles blöd ist.

  • mit abgelaufenen Reisepässen kannst noch ein Jahr innerhalb der Schengenstaaten reisen, Heike!
    (gerade bei den Kindern ausprobiert, Pässe sind sei Juli abgelaufen, sie sind Weihnachten in ein europäisches Land geflogen)

    Havanna + #male (*02.05) & #female (*02.03)
    Filzgleiter sind nur komprimierte Schafe

    --Ist Hotte S. noch im Amt und wenn ja, warum?--


    Wenn ich das Wort "Trottel" oder "Trotteln" schreibe, möge sich die geneigte Leserin dieses Wort in wienerisch denken.

  • ach echt, das wäre ja super. Und das geht auch nach GB oder sind da irgendwelche Extraregeln? Ich bin da von der Fluggesellschaft gleich dazu aufgefordert worden, die Reisepässe online einzugeben und da hab ich dann Schiss bekommen, weil London ja meine Angststadt ist (da nehmen die mir immer alles weg, sogar schonmal ne Pinzette, und die gucken da immer so streng #angst ).


    Ich hab die Kinder auch schon mit abgelaufenem Reisepass von Norwegen nach Deutschland fliegen lassen, aber wie gesagt, London oder besser gesagt GB, da schlägt mein Herz immer ein bisschen schneller #hammer


    Hast du eine Quelle dafür, dass das erlaubt ist, mit abgelaufenem Reisepass zu fliegen?

    LG Heike


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  • hm, meine Quelle war die Fluggesellschaft (Austrian), aber der Kindsvater ist von Ö nach Griechenland geflogen, letztes Jahr und das ging auch mit abgelaufenen Pass.
    Ich suche mal im net, Moment

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  • hm, hab jetzt gerade hier bei der Bundespolizei diesen Text gefunden :


    Für nachfolgend aufgeführte Reiseziele sind Sie auch dann ausreichend ausgewiesen, wenn Ihr Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis!) nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.


    Statt des gültigen bzw. eines bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepasses genügt in folgenden Staaten auch ein Personalausweis: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei, Vatikan.


    Und ich bin jetzt wegen des unteren Abschnittes etwas verwirrt, was wollen die mir da sagen, darf man oder darf man nicht mit einem abgelaufenen Pass reisen?

    LG Heike


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  • hast Du noch einen gültigen Personalausweis?
    Der ginge auch.


    Kannst Du am Montag noch beim Konsulat anrufen?

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    Einmal editiert, zuletzt von Havanna ()

  • leider nicht, der ist am gleichen Tag abgelaufen. Immerhin hab ich jetzt mittlerweile rausgefunden (trotz der 3 Gläser Wein, die ich gerade intus habe #weinglas ), dass man die Geburtsurkunden jetzt sogar online bestellen kann, ABER ein erneutes Hindernis: was ist denn bitteschön der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einem beglaubtigten Ausdruck aus dem Geburtenregister? Wozu braucht man denn letzteres? Und kann das Ding mehr als die Geburtsurkunde oder eventuell anstelle dessen verwendet werden? Ahh, dieses Beamtensprachendings macht mich immer genauso fertig wie Reisen nach London.... dabei sollte das doch ne nette Mutter-Tochter-Aktion werden #kreischen


    beim Konsulat kann ich klar noch anrufen, ich muss am Montag sowieso ganz viel telefonieren, Gott sei Dank gehen Bescheinigungen in Norwegen meist recht schnell, so dass ich hoffentlich den benötigten Schrieb noch bis zum 2.2., wenn ich in Oslo auftauchen muss, in den Händen halte....


    irgendwie hab ich heute alles verpeilt #stirn

    LG Heike


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    Einmal editiert, zuletzt von HeikeNorge ()

  • Das heißt solange du einen gültigen Personalausweis hast, brauchst du für die Einreise nach GB (EU, noch!) keinen gültigen Reisepass.
    Aber du schriebst ja oben, dass beides abgelaufen sei...

  • Den beglaubigen Auszug aus dem geburtenregister brauchte ich für die Eheschließung. Da standen neben Geburtsdatum und Eltern zum beispiel auch handschriftlich meine beiden Kinder drauf. Ich wusste nicht, dass die Kinder an mein geburtsstandesamt gemeldet wurden. Bei meinem Mann standen die Kinder nicht drauf, war aber auch das gleiche Standesamt.
    Mein Mann konnte sich ohne Probleme eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, da sein original verschollen war.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Keine Ahnung, ob es bei Deinen Fragen weiterhilft, aber ich hatte vor einiger Zeit auch interessante Erkenntnisse.


    Echte Beglaubigungen darf nur die Behörde ausstellen, die auch die Originalurkunde erstellt hat. Beim Abiturzeugnis bspw. die ausstellende Schule. Oder aber ein Notariat, was allerdings mit Kosten verbunden ist. Bei mir war das die Kopie der Sorgerechterklärung für die Kinder als ich in deren Namen ein Bankkonto eröffnen wollte. Da es sich um ein Institut ohne NIederlassungen handelte, musste ich die beglaubigte Kopie mitschicken und sie war auf Nimmerwiedersehen verloren. Hätte ich evtl. mal vorher wissen sollen. Wenn es Niederlassungen gibt, reicht ja meist die Vorlage und der Mitarbeiter bestätigt, dass er das Dokument gesehen hat.


    Wg. Geburtsurkunde und Abschrift aus dem Stammbuch:
    In einer Geburtsurkunde stehen nur die Geburtsdaten der betreffenden Person. In der Abschrift aus dem Stammbuch (auch Abstammungsurkunde) stehen zusätzlich die Daten der Eltern. Für die Erstellung eine Abschrift (und die damit zusammenhängenden Gebühren) ist es wohl unerheblich. Man muss wissen, was genau vorgelegt werden soll und das bei der Anforderung entsprechend angeben.

  • Ne, Beglaubigung en können bei Vorlage des Originals auch Pfarrämter und Bürgermeisteraemter ausstellen , z. B. vom Abizeugnis etc.

  • Ne, Beglaubigung en können bei Vorlage des Originals auch Pfarrämter und Bürgermeisteraemter ausstellen , z. B. vom Abizeugnis etc.


    Genau das wurde bei meiner Anfrage vor ein paar Jahren auf dem Bürgeramt (so heißt hier die Bürgermeisterei) verneint. Nur die ausstellende Behörde oder ein Notariat (sind in BaWü beamtet) darf beglaubigen.

  • Also, die Geburtsurkunde ist vom Standesamt brglaubigt worden, insofern passt das schon. Ich hab jetzt aber zur Sicherheit noch meinem Papa angerufen, der geht gleich am Montag zum Standesamt und holt ne Geburtsurkunde und schickt sie mir per Eilbote zu. Das hätte der bestimmt nicht gedacht, dass seine Tochter mal was verliert. Die Geburtsurkunde meiner ältesten ist im übrigen auch weg, die sind bestimmt gleichzeitig verschwunden, nur macht das bei ihr nix, weil wir da noch ne norwegische und ne internationale haben.

    LG Heike


    Der richtige Mensch ist nicht der, mit dem immer alles toll ist, sondern der, ohne den alles blöd ist.

  • Also ich bin bisher davon ausgegangen, dass beglaubigt beglaubigt ist. Es wurde zum Zeitpunkt der Überprüfung die Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt- warum sollte das ablaufen?

  • Zitat von »wegwarte«
    Ne, Beglaubigung en können bei Vorlage des Originals auch Pfarrämter und Bürgermeisteraemter ausstellen , z. B. vom Abizeugnis etc.



    Genau das wurde bei meiner Anfrage vor ein paar Jahren auf dem Bürgeramt (so heißt hier die Bürgermeisterei) verneint. Nur die ausstellende Behörde oder ein Notariat (sind in BaWü beamtet) darf beglaubigen.


    Ich komm auch aus Bawü und hab in Pfarrämter alles beglaubigen lassen, die wollten nämlich nur die Kopierkosten :D

  • Also ich bin bisher davon ausgegangen, dass beglaubigt beglaubigt ist. Es wurde zum Zeitpunkt der Überprüfung die Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt- warum sollte das ablaufen?


    weil ich schon mal im Netz gelesen habe: beglaubigte Kopie, nicht älter als 6 Monate

    LG Heike


    Der richtige Mensch ist nicht der, mit dem immer alles toll ist, sondern der, ohne den alles blöd ist.

  • ich hoffe, ich habs nicht überlesen und poste doppelt.


    was die Geburtsurkunde ist, weißt du. und alle Urkunden werden in ein Geburtsregister geschrieben. in der regel ein buch. im geburtenregister werden oft von amts wegen noch Informationen dazugeschrieben, wenn sie denn anfallen (z.B. ein anderer Vater, oder Geschwister oder Heirat oder Adoption).... je nachdem, wie gut das Standesamt organisiert ist und Infos bekommt.


    Genau genommen, ist eine Beglaubigung aus dem Geburtenregister "mehr wert" als eine Beglaubigung der Geburtsurkunde.


    Ganz eigentlich darf auch nur die ausstellende Behörde die Urkunde beglaubigen... alle anderen können nur bestätigen, dass die Kopie mit dem (vorgelegten) Original übereinstimmt.


    Zu der Gültigkeit der Pässe kann ich nix sagen - aber meine Beglaubigung aus dem Geburtenregister galt tatsächlich nur 6 Monate (wollte die fürs heiraten.... und müsste mittlerweile neu beantragen).

    Froschkönigin ('80) mit #male 11/01 und #female 01/13



    Erfahrungen sind wie Apfelmus, selbstgemacht schmecken sie am besten!

  • Ah ok (auch wenns meiner persönlichen Logik widerspricht ;) )



    meiner auch, was soll sich denn gerade bei einer Geburtsurkunde ändern, das Geburtsdatum und die Eltern bleiben ja immer die gleichen #weissnicht

    LG Heike


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  • Elektra: ich hab heute mit der Botschaft telefoniert und die antwort erhalten, dass meine Beglaubigung gültig ist, da sie vom Standesamt, das der "Besitzer" der Geburtsurkunde ist, beglaubigt worden ist. Das gleiche wäre wohl, wenn ein Notar sie beglaubigt hätte, beim Konsul sieht es schon wieder anders aus, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist mir jetzt aber auch grad wurscht, denn, mein Beglaubigungsproblem hat sich damit in Luft ausgelöst. #freu


    Vielen Dank nochmal an alle !

    LG Heike


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