Ablehnung Pflegestufe nach Widerspruch

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  • Hallo,


    kann mir hier jemand Auskunft geben, welche Möglichkeiten man hat wenn die Pflegekasse auch nach Widerspruch keine Pflegestufe genehmigt?


    Gibt es dann wirklich nur noch den Klageweg? So hat es die Gutachterin heute meinem Mann gegenüber gesagt?


    Und was ist die Alternative zum Klagen? Neu-Antrag in 6 Monaten?


    Danke schonmal!

  • Neuantrag kann jederzeit gestellt werden, wenn ihr begründen könnt, dass sich die Situation verschlechtert hat. (und da kann man ja durchaus Gründe finden) Damit habe ich ganz gute Erfahrungen gemacht. Vor allem, weil ein Erst-/Neuantrag schnell bearbeitet werden muss, während Widersprüche und Klagen ewig in die Länge gezogen werden können. Ansonsten ist mir auch nur der Klageweg bekannt. Es gibt Stellen die einem relativ preiswert dabei helfen z.B. der VdK. Du kannst mir eine PN schreiben, falls du mehr wissen willst.


    Edit: der Vorteil der Klage ist natürlich, dass du das Geld rückwirkend ab Erstantragsstellung bekommst.

  • Ok, danke. Ich komme gerne darauf zurück genauer nachzufragen, wenn ich mehr weiß. Noch wurde der Widerspruch nicht zurückgewiesen. Die Gutachterin hat es aber heute schon angedeutet. Werden erstmal abwarten und dann weitersehen -- ich wollte nur schon mal grob wissen was die Möglichkeiten sind.


    Würde es den reichen erst jetzt (also nach Antragstellung und Ablehnung) Mitglied beim VdK zu werden?

  • Es hilft auch sehr, wenn man die Listen kennt, wie viel Zeit für welche pflegerische Tätigkeit angerechnet wird, usw. Die findet man im Netz.
    zB dauert Hilfe beim Zähneputzen soundso lange (unabhängig von der Realität) und man muss je nach Pflegestufe eine bestimmte Zeit erfüllen, sonst bekommt man keine Pflegestufe.


    Es lohnt sich auch immer, gefühlt zu übertreiben.
    Ich bin ja eigentlich für objektive Ehrlichkeit, aber in dem Fall ist es einfach so.
    Wenn du sagst, dass es tagesformabhängig ist, ob der Antragsteller etwas alleine kann/nur wenig Hilfe braucht oder ob es gar nicht geht, dann hört der Medizinische Dienst in der Regel: Es geht fast immer alleine, schlechte Tage hat man halt mal.
    Wenn man alleine Aufstehen kann, dafür dann aber halt zehn Minuten braucht und es ein Übermaß an Kraft kostet (die dann nachher beim Anziehen fehlt), dann kann man nicht alleine aufstehen.
    Vieles ist in der Pflege zu Hause auch eine Frage von Verhältnismäßigkeit und Leistbarkeit.
    Bei den Begutachtungen wird dann geguckt, kann der Mensch seine Strümpfe anziehen, ja, ok, kann er. Er schnauft hinterher zwar aus dem letzten Loch, aber die Strümpfe sind an. Das ist dann völlig aus dem Zusammenhang eines ganzen Tages, eines kompletten Alltages mit vielerlei mehr Anforderungen gerissen.


    Wenn man sich also kränker macht, als man sich objektiv durchschnittlich fühlt, dann kommt bei der Bewertung unterm Strich der tatsächliche Ist-Zustand heraus.
    Sage ich nach über acht Jahren Pflege und vielen gestellten Anträgen und Begutachtungen.
    Geht also immer von den Tagen aus, an denen bei allem Hilfe gebraucht wird, und wo der Zustand am schlechtesten ist.



    Ansonsten schließe ich mich Frisby an.

  • Frau Dechse, das haben wir beim Verfassen des Widerspruchs berücksichtigt (der Antrag wurde ohne unser Wissen und völlig unsachgemäß vom KH gestellt und die Ablehnung kam nach Begutachtung aufgrund der Aktenlage) und hatten da sehr gute Beratung, die Listen kenne ich, die Begutachtungsgrundlagen auch. Auch die Pflegekräfte haben es sehr gut dargestellt. Aber die Gutachterin hat die Erschwernisfaktoren nicht berücksichtigt bzw. in Abrede gestellt, dass es welche gäbe. Und "sie könne ja alles" (macht es aber aufgrund ihrer Erkrankung nicht, sondern muss dazu aufgefordert/angeleitet/überredet etc. werden und braucht dabei Unterstützung/Teilübernahme, weil sie es sich selbst nicht zutraut, auch immer mit vielen Unterbrechungen etc.) Das haben wir alles sehr ausführlich dargelegt.


    Egal, ich will hier jetzt gar nicht so ins Detail gehen. Ich musste nur für mich schnell klären, wie es, wenn wirklich eine Ablehnung kommt, weiter geht. Das war mir nämlich noch nicht klar. jetzt weiß ich: Klage oder Neu-Antrag.


    Danke Euch!

    Einmal editiert, zuletzt von zosa ()

  • Mist, zu spät fürs Edit: Ich hoffe, ich klinge nicht zu unfreundlich oder abweisend. Ich bin gerade sooo genervt von dem Thema. Aber da könnt ihr ja nicht für, im Gegenteil, ich bin Euch sehr dankbar, weil ich schnell eine Antwort auf eine für mich gerade sehr wichtige Frage bekommen habe! Also falls es unfreundlich klingt, bitte im Kopf in freundlich übersetzen. Danke!!! #rose

  • zosa: alles gut :)


    Für Neumitglieder kostet es z.B. beim VdK mehr, aber alles noch im Rahmen. Für Berlin gelten diese Preislisten:
    http://www.vdk.de/berlin-brand…_die_verfahrenspauschalen
    Eine Bekannte von mir hat beim MdK gearbeitet und meinte, dass man auf dem Klageweg viel erreichen kann bzw. dass die da schnell einknicken. Wieviele Minuten fehlen denn noch bei euch?


    Wenn es zu weiteren Begutachtungen kommt, dann lehnt auf jeden Fall die Prüfer ab, die bisher involviert waren. Die Begutachtung ist eine extrem subjektive Angelegenheit, auch wenn so getan wird, als wenn alles standardisiert wäre. #motz

  • Danke, Frisby.


    Ich weiß noch nicht, wieviel fehlt, noch wurde nicht abgelehnt, sondern nur mündlich angekündigt, dass wahrscheinlich abgelehnt wird...

  • Hi,
    Was wolltet ihr denn für eine Stufe?
    Mit dem VdK kommt auf euer Bundesland an, das richtet sich nach Verdienst hier und wer Hilfe oder Niedriglöhner ist vertreten Sie 100% aber ab Einkommen x zahlst du anteilig.
    Seid ihr evtl in einer Gewerkschaft?

  • Man beantragt ja keine Stufe, aber wir sind von 1 ausgegangen. Pflegebedürftigkeit wurde festgestellt, aber unterhalb Stufe 1.


    Ich bin in einer Gewerkschaft, aber die betreffende Person nicht.

  • Hallo Zosa,


    ja, das Thema kann ganz schön zermürbend sein. Ihr habt also den Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt, und die betreffende Person wurde bereits begutachtet, und Resultat war die Ablehnung der Pflegebedürftigkeit?


    Ich hatte dich jetzt so verstanden, daß ihr bereits ein Gutachten bekommen habt und daraufhin in Widerspruch gegangen seid? Dann müßtet ihr also das Gutachten bereits vorliegen haben, und dort muß ja drin stehen, wieviele Minuten bis zur Pflegestufe 1 fehlen.


    Falls das nicht so ist, und ihr noch auf den Erstbescheid wartet, dann laßt euch in jedem Fall auch das zugehörige Gutachten zusenden, das ist immens wichtig und ihr (bzw. die pflegebedürftige Person) habt das Recht darauf!


    Hier ist noch ein Link mit ein paar Informationen, interessant: Es wird eingeschätzt, daß bis zu 70% der Gutachten nicht dem Hilfebedarf der Person entsprechen könnten...


    http://www.finanzen.de/news/15…en-mdk-gutachten-einlegen

  • Ja, wir haben schon ein Gutachten. Das ist aber ein Witz, da auf Aktenbasis begutachtet wurde und die Akte nur aus einem schlecht ausgefüllten Bogen des KH bestand, d.h. es wurde ohne Pflegedokzmentation, ohne Selbstauskunft und ohne Hausbesuch erstellt. In diesem Gutachten wurden nur 20 Minuten Grundpflegebedarf festgestellt. Das ist ein Witz! Konnte der Gutachter aber gar nicht anders machen, weil der Bogen von KH stümperhaft ausgefüllt wurde uns die Angehörigen nicht informiert wurden, dass er überhaupt verschickt wurde.


    Gegen diese erste Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Daraufhin erfolgte heute ein Besuch der Gutschein im Pflegeheim, der aber alles andere als viel versprechend verlaufen ist. Zusätzlich liegt ein ausführlicher Widerspruch, die Selbstauskunft und die Auskunft des Heims vor. Bleibt abzuwarten, was passiert. Noch wurde der Widerspruch nicht angelehnt. Aber die Gutachterin hat es andeutet und die Pflegerin hatte auch den Eindruck, dass es mit dieser Person nicht klappen wird.

  • Achso, jetzt verstehe ich das, hab Dank für deine Erläuterung!


    Das ist ja tatsächlich sehr ungünstig gelaufen bisher. Gab es nicht die Möglichkeit für euch, bei dem Gutachterbesuch im Pflegeheim mit anwesend zu sein? - Ansonsten wüßte ich jetzt auch keine Alternative, was man noch tun kann. Ihr könnt wohl nur abwarten und dann ggf. klagen beim Sozialgericht.


    Wir erlebten das in der Vergangenheit sehr deutlich, wieviel jedesmal von der Sichtweise der Gutachterin abhängt. Und auch bei uns war es einmal so, daß die Gutachterin beim Hausbesuch ziemlich deutlich meinte, na, die Pflegestufe 3 wird er wohl nicht behalten, dafür geht es ihm zu gut. Wir teilten ihr mit, daß sie offensichtlich die Situation verkennt, und daß wir bei einer Ablehnung der Stufe 3 (die ein Jahr vorher bewilligt worden war) den Widerspruch einreichen und ggf. Klage einreichen werden.


    Der schriftliche Bescheid, der schließlich eintraf, wies dann Stufe 3 auf.


    Ich drücke dir mal die Daumen...

  • Es gibt noch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse anzurufen, oder denen zu schreiben und deutlich druck machen und mit der presse zu drohen. Der MDK gibt ja "nur" eine Empfehlung, die Kasse entscheidet dann letztlich. Natürlich stützen Sie sich da meistens auf das Gutachten, worauf auch sonst. Aber Sie können auch anders...
    Viel Glück

  • Es gibt noch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse anzurufen, oder denen zu schreiben und deutlich druck machen und mit der presse zu drohen. Der MDK gibt ja "nur" eine Empfehlung, die Kasse entscheidet dann letztlich. Natürlich stützen Sie sich da meistens auf das Gutachten, worauf auch sonst. Aber Sie können auch anders...
    Viel Glück


    Hast du das selbst mal erlebt, dass das etwas bringt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendjemanden beeindruckt. Welche Presse sollte man dafür einschalten bzw. ließe sich dafür einschalten? Und wie oft am Tag werden die Kassenmitarbeiter sowas wohl zu hören bekommen? Die müssen doch jeden Tag unendlich viele Sachen ablehnen. Wie gesagt ... ich kanns mir echt nicht vorstellen, aber das heißt ja nichts.

  • Wir haben für den Behindertenstatus unsers Sohnes geklagt und die sind sofort eingeknickt.


    Und mein Mann hat heute gerade wegen einer Betreuungsleistung für unseren Sohn als ich krank war mit der Kasse telefoniert. Ich knicke ja immer sofort ein und kann mich nicht wehren. Er hat eher da HB-Männchen-Gen und weiß auch genau, was er will. Und siehe da, die Sachbearbeiterin hat sich bei ihm entschuldigt, als er sich bei ihr entschuldigen wollte (beim zweiten Telefonat). Und plötzlich ging alles..
    Das haben wir jetzt schon öfter festgestellt; dass man erst richtig meckern muss, damit etwas passiert. Sonst wird das einfach untergebuttert.


    Von daher: Dranbleiben! Auf jeden Fall.

  • Also hier hat es schon mal geholfen das ich nach Ablehnung
    des Widerspruches mit der kk gesprochen hab, und wir hatten eine 3. Begutachtung
    bei der ich gebeten hab das eine Fachfrau-Mann kommt der Erfahrung
    mit Kindern mit dieser Behinderung hat.
    Wir bekamen dann weiter eine PS, also evtl doch mit der kk sprechen
    unsere kk hat einen pflegeberater, der recht nett ist
    Mama5


  • Das haben wir jetzt schon öfter festgestellt; dass man erst richtig meckern muss, damit etwas passiert. Sonst wird das einfach untergebuttert.
    .

    Ja, genau diese Erfahrung machte ich auch beim Telefonieren mit der Pflegekasse, als es um die Bewilligung von Hilfsmitteln für meinen Vater ging.