Zuzahlung Physiotherapie

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  • Guten Abend,


    ich habe heute eine Rechnung erhalten über den Eigenanteil einer Physiotherapie, die ich vom FA vor über einem halben Jahr zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden bekommen hatte. Bin gesetzlich versichert und eigentlich davon ausgegangen, dass in dem Fall keine Zuzahlung zu leisten ist. Kennt jemand die aktuelle Rechtslage?

  • Spontan spuckt Tante Google was von zehn Euro Rezeptgebühren sowie 10% Zuzahlung aus. Insofern denke ich, dass es rechtens ist.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Hm, mir war halt so, dass man als Schwangere generell von der Zuzahlung befreit ist, was Arznei- und Heilmittel angeht, die explizit bei Schwangerschaftsbeschwerden verschrieben werden. Physio zählt doch zu den Heilmitteln, oder nicht?

  • Ups, ich hatte bisher kaum Schwangere.. Doch, wenn es schwangerschaftsbedingte Beschwerden waren, solltest Du befreit sein.
    Zumindest sagte meine kurze Google-Suche das.
    Frag noch mal bei Deiner KK nach!!

    Mäh!

    Einmal editiert, zuletzt von Mio ()

  • Es muss explizit auf dem Rezept draufstehen /draufgestanden haben, dass Du wegen Schwangerschaftsbeschwerden behandelt wirst und dass Du schwanger bist. Das Heilmittel, welches verordnet wurde, muss in direkten Zusammenhang mit den Schwangerschaftsbeschwerden verordnet worden sein. Es gibt ja auch ein Feld oben links auf den Rezepten, wo der Arzt zuzahlungspflichtig oder zuzahlungsbefreit ankreuzt, aber auf dem Rezept muss eben auch eindeutig stehen, dass Du schwanger bist und warum Du deshalb behandelt werden sollst. Die Abrechnungsstelle weiß schließlich nicht, dass Du schwanger bist (warst) und daher vorübergehend befreit bist.


    Warum die Rechnung jetzt erst kommt ist mir schleierhaft. Normalerweise wird die Zuzahlung doch spätestens bei der letzten Behandlung kassiert...


    Und die Zuzahlung ist tatsächlich bei jeder Krankenkasse etwas unterschiedlich hoch...

  • Was auf dem Rezept genau stand bzw. angekreuzt war, kann ich natürlich nicht mehr nachvollziehen. Irgendwas in Richtung Schwangerschaft stand auf jeden Fall drauf.
    Gut, dann werde ich am Montag mit meiner KK und der Praxis telefonieren.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich mich gerade mal dranhängen und die Frage?
    Bei mir war in der Schwangerschaft das Kreuz bei "Befreit" gemacht und in der Praxis sagte man mir, dass sein nicht so und das Kreuz nur verrutscht.
    Kann man da nachträglich noch, dass Geld zurückverlangen? Brauche man dann die Quittung noch, oder recht eine Kopie vom FA?


    VG

  • Nasenbär: Stand denn bei Dir explizit drauf, dass Du schwanger bist und Du deshalb behandelt werden sollst?
    Ob man im nachhinein noch was machen kann, weiß ich auch nicht, würde da auch die Krankenkasse fragen.
    Alles Gute!

  • Ich habe Eisen bekommen, in der Schwangerschaft und das Rezept war von der Ärztin nicht zuzahlungsbefreit ausgestellt, aber die Apothekerin fragte mich dann, ob ich das wegen der Schwangerschaft nehmen muss und als ich das bestätigte, hat sie das Kreuzchen einfach geändert und ich musste nichts zuzahlen...


    Hat jetzt nicht direkt was mit deinem Fall zu tun, aber manchmal wissen anscheinend die Ärzte auch nicht alles...

  • Für Arzneimittel kann ich das bestätigen: wenn es wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden verordnet ist, wird keine gesetzliche Zuzahlung fällig (wohl aber eventuelle Mehrkosten, wenn ein Arzneimittel über Festbetrag liegt). Wenn das Kreuzchen nachträglich von der Apotheke gemacht wird, muss diese das Rezept noch einmal in die Praxis bringen und sich die Änderung stempeln lassen.


    Wenn allerdings das Rezept als gebührenpflichtig abgerechnet wurde, es also nicht rechtzeitig korrigiert wurde (und das wird hier bei dem Physio-Rezept der Fall sein), dann kann Frau sich das Geld nur direkt bei der Kasse wiederholen (hier also erst Rechnung bezahlen und mit der Quittung und ggf. Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt das Geld von der Kasse zurückfordern).